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Gebrauchtwagen Ratgeber

Gebrauchtwagen kaufen - Ratgeber, Tipps und Checkliste

Grafik Gebrauchtwagenkauf Beim Kauf eines Gebrauchtwagen sollte man dem Verkäufer einige Fragen stellen. (Einfach klicken zum Vergrößern)

Gebrauchtwagen kaufen leicht gemacht

Ihr Auto hat den Geist aufgegeben oder Sie brauchen einfach mal so ein neues, möchten aber nicht zu viel Geld ausgeben? Für immer mehr Menschen stellt daher der Gebrauchtwagenkauf eine tolle Alternative zum Neuwagenkauf dar, da sich hier einiges an Geld sparen lässt. Damit der Kauf aber kein Reinfall, sondern ein Erfolg wird, finden Sie hier einen Ratgeber, der Ihnen von der Prüfung bis zum Kauf von Gebrauchtwagen hilft und Ihnen letzten Endes die Frage "Was ist bei einem Gebrauchtwagenkauf über Autoanzeigen zu beachten?" beantworten wird.

1. Vorbereitung zum Gebrauchtwagenkauf

Checkliste Gebrauchtwagenkauf Eine Checkliste rund um den Gebrauchtwagenkauf - einfach anklicken und runterladen.

Als wichtigster Hinweis gilt, dass Sie zuerst so viel wie möglich über das ausgeschriebene Fahrzeug und den Verkäufer herausfinden sollten, bevor Sie einen Termin ausmachen. Hierzu sollten Sie den Verkäufer am Telefon über jeden Punkt in der Autoanzeige befragen. Eine Übersicht über Kfz-Abkürzungen in Autoanzeigen finden Sie hier. Wenn der Verkäufer telefonisch nicht erreichbar ist, können Sie auch einige Fragen zuerst per E-Mail klären. Allerdings können Sie an der gesprochenen Antwort am Telefon immer mehr heraushören, als aus einer E-Mail. Testen Sie den Verkäufer, nicht nur den Gebrauchtwagen - dadurch können Sie herausfinden, ob der Verkäufer ehrlich ist oder vielleicht Mängel wie Verschleiss oder Rost im Autoinneren verschleiern möchte.

Stellen Sie dem Verkäufer vor einem Besuch vor Ort folgende Fragen am Telefon. Notieren Sie sich die Antworten und Reaktionen, damit Sie später nichts vergessen oder übersehen. Wenn sich später bei der Probefahrt des Fahrzeugs etwas anderes herausstellt, als der Verkäufer Ihnen am Telefon erzählte, oder die mündlichen Angaben mit denen der Autoanzeige nicht übereinstimmen, ist dies ein ziemlich gutes Warnsignal, dass Sie Geschäfte mit diesem Anbieter meiden sollten.

2. Warum verkaufen Sie das Fahrzeug?

Falls der Verkäufer Ihnen hier keine plausible Antwort gibt oder nervös herumredet, sollten Sie misstrauisch werden. Falls der Verkäufer keine ehrliche Antwort gibt, verrät er oder sie Ihnen wahrscheinlich auch nicht alle Mängel und Defekte an dem Kfz.

3. Wie viele Kilometer sind auf dem Tacho?

Tachomanipulation Achten Sie auf bei dem Gebrauchtwagenkauf immer auf den Kilometerstand.

Eine Fahrzeugbewertung bemisst sich in erster Linie aus den gefahrenen Kilometern des Automodells. Mit diesem Wert haben Sie einen ersten guten Anhaltspunkt der Vergleiche über Gebrauchtwagen-Preise bei Schwacke oder gegenüber den Preisangaben anderer Autoanzeigen im Automarkt. Ein höherer Kilometerstand bedeutet, dass das Auto schon viel gefahren wurde und daher es weniger Wert ist.

Daher ist es eigentlich für einen Verkäufer immer von Vorteil, einen niedrigeren Kilometerstand zu haben. Falls Sie später bei der Prüfung des Kfz vor Ort sehen, dass der Kilometerzähler signifikant höher steht als am Telefon angegeben, sollten Sie misstrauisch werden und sich besser nach anderen Angeboten umsehen. Ausführliche Informationen erhalten Sie im Ratgeber Wieviele Kilometer darf ein Gebrauchtwagen haben? und im Ratgeber Wie erkenne ich Tachomanipulation?

4. Wie ist der Zustand des Fahrzeuges?

Die Formulierung der Frage ist bewusst neutral. Beachten Sie die Reaktion des Verkäufers. Sie wissen selbst, mit welchen Fahrzeugdefekten Sie leben können und welche Ihr Angebot beeinflussen würden. Fragen Sie gezielt nach, falls der Käufer nicht den Zustand von wesentlichen Autoteilen wie Motor, Bremsen, Autoreifen etc. beschreibt. Falls hier bei der späteren Analyse des Kfz Diskrepanzen zwischen der Verkäuferbeschreibung in der Autoanzeige oder der mündlichen Antwort auftreten, nehmen Sie dies als Warnsignal, dass wahrscheinlich weitere Defekte im Fahrzeug lauern.

5. Welche Besonderheiten gibt es bei dem Fahrzeug?

Die Fahrzeugausstattung beeinflusst außerdem den Gebrauchtwagenwert. Verfügt das Auto über Ledersessel, Klimaanlage, Schiebedach? Oftmals übersehen Verkäufer bei Anzeigenaufgabe einige Besonderheiten in der Autoanzeige zu veröffentlichen. Fragen Sie daher gezielt nach den Sonderausstattungen des Pkw. Sollte die Autoanzeige nicht komplett die Leistungen des Fahrzeugs beschreiben, können Sie möglicherweise das Auto günstig kaufen.

6. Sind Sie der Erstbesitzer?

Fahrzeugbrief Im Fahrzeugbrief ist ersichtlich, wer der Erstbesitzer des jeweiligen Fahrzeugs war.

Im Allgemeinen sollten Sie Erstbesitzer-Fahrzeuge oder Jahreswagen beim Gebrauchtwagenkauf bevorzugen. Falls der Gebrauchtwagen Vorbesitzer hatte, kann der Besitzer und Verkäufer unter Umständen nicht alle Fragen beantworten oder kennt frühere Unfälle oder Reparaturen nicht. Fragen Sie nach der Telefonnummer des Vorbesitzers, falls der Händler nicht alle Details dokumentieren kann. An der Reaktion des Händlers auf diese Frage können Sie möglicherweise viel ablesen. Lassen Sie sich den Fahrzeugbrief zeigen, denn dort sind die Voreigentümer aufgeführt.

7. Welche Unfälle hatte der Gebrauchtwagen?

Unfallfahrzeuge sind wesentlich anfälliger für spätere Defekte und daher weniger wert. Falls Sie später entdecken, dass Unfälle durch Reparaturen kaschiert werden sollten, sollten Sie den Wagen nicht kaufen - denn dann warten mit Sicherheit weitere Mängel im Inneren. Kaufen Sie nur von vertrauenswürdigen Verkäufern einen Gebrauchtwagen.

8. Haben Sie eine Dokumentation der Service-Intervalle?

Ein Fahrzeugbesitzer, der akribisch genug ist, um Service-Aufzeichnungen in einem Wartungsbuch zu führen, war wahrscheinlich auch sorgfältig genug, um eine regelmäßige Fahrzeugpflege zu leisten. Diese Dokumentation sagt also viel über den Verkäufer und den Zustand des Verkaufsautos aus.

9. Welche Preisvorstellung haben Sie?

Spielzeugauto auf Geld Auch wenn der Verkäufer Ihnen einen Preis nennt, vergessen Sie nicht zu verhandeln.

Hier ist wieder die Formulierung der Frage wichtig. Diese unterstellt, dass die Preisangabe des Verkäufers verhandelbar ist. Wenn der Verkäufer den Preis nicht deutlich als unverhandelbar oder als Festpreis in der Autoanzeige bezeichnet, sollte es Ihnen in der späteren Preisverhandlung gelingen, einen niedrigeren Kaufpreis durchzusetzen.

10. Erzählen Sie über sich selbst

Erzählen Sie dem Verkäufer kurz etwas über Sie selbst, wie Sie die Autoanzeige gefunden haben und warum Sie an dem Gebrauchtwagen interessiert sind. Erklären Sie, für welche Art Fahrten Sie den Gebrauchtwagen nutzen möchten. Wenn Käufer und Verkäufer Gemeinsamkeiten wie zum Beispiel Wohnort oder Interesse an einem bestimmten Autotyp teilen, hilft dies möglicherweise eine Sympathie und Vertrauensbasis aufzubauen.

Je persönlicher das Verhältnis zu dem Verkäufer, desto schwieriger wird es je nach Charakter des privaten Autoverkäufers Sie bei Mängelerkennung und Preisverhandlung über den Tisch zu ziehen. Verlassen sollten Sie sich allerdings nicht darauf, nehmen Sie unbedingt eine umfassende Kfz-Prüfung des Gebrauchtwagen vor. Reagiert der Verkäufer eher schroff und unsympathisch, können Sie davon ausgehen, dass dieser keine Rücksicht auf Ihre Zufriedenheit mit dem Gebrauchtwagen legt und möglicherweise Kfz-Defekte vertuschen möchte.

11. Wann können wir uns für eine Probefahrt treffen?

Probefahrt mit Gebrauchtwagen Eine Probefahrt sollte man vor dem Kauf eines Gebrauchtwagen unbedingt ausmachen.

Wenn die bisherigen Antworten zufriedenstellend ausfielen, sollten Sie eine Besichtigungstermin vor Ort mit Probefahrt vereinbaren. Falls Sie sich noch über Ihr Interesse unsicher sind, vereinbaren Sie bitte keinen Termin den Sie nicht einhalten können. Dadurch verschlechtern Sie nur die gegenseitige Vertrauensbasis. Der Termin sollte zu Uhrzeiten mit Tageslicht stattfinden, damit Sie die Möglichkeit haben auch das Fahrzeuginnere ohne Beeinträchtigung zu prüfen. Ist ein Termin zu Tageszeiten nicht möglich, nehmen Sie auf jeden Fall eine leistungsfähige Taschenlampe mit um alle Angaben aus der Autoanzeige und mündlichen Beschreibung abzugleichen. Bei der Probefahrt sollte nochmals sowohl der Zustand des Autos sowie das Fahrgefühl und Erlebnis bewertet werden.

12. Vor der Probefahrt

Je mehr Daten und Unterlagen Sie im Vorfeld über das Automodell sammeln, wie Mängelberichte des Gebrauchtwagens, desto besser sind Sie auf die anstehende Prüfung, Probefahrten und Preisverhandlung vorbereitet. Drucken Sie sich die Autoanzeige aus und bringen Sie den Ausdruck zum Termin mit. Schauen Sie sich im Internet nach Berichten über den Gebrauchtwagen um. Prüfen Sie Auto-Zeitschriften nach Mängelberichten oder schauen sich auf dem Anzeigenportal markt.de an, wo ähnliche Pkw gebraucht verkauft werden. Eine Reihe von Gebrauchtwagen Berichten von den beliebsten Automarken finden Sie hier ebenfalls wie zum Beispiel zum Golf IV von Volkswagen.

1. Prüfung und Probefahrten: Der Termin vor Ort

2. Checkliste: Was Sie mitnehmen sollten

Für den ersten Termin sollten Sie folgendes mitbringen:

  • Führerschein,
  • Taschenlampe,
  • Ausdruck der Autoanzeige
  • Protokoll des Telefonats mit dem Verkäufer
  • Mängelberichte des Gebrauchtwagenmodells
  • Kugelschreiber und Notizblock
  • Kamera um - nach Absprache mit dem Verkäufer - das Auto mit Fotos zu dokumentieren
  • sonstige gesammelte Fachartikel und Dokumente zum Preisvergleich.

3. Wen Sie mitbringen sollten - Kfz-Fachkräfte

Automechaniker am Gebrauchtwagen Ein Automechaniker Ihres Vertrauens kann Ihnen bei dem Termin weiterhelfen.

Nehmen Sie möglichst einen erfahrenen Kfz-Mechaniker oder Autokenner Ihres Vertrauens mit. Dieser kann Sie wesentlich bei der Erkennung von Fehlern am Kfz unterstützen und Ihnen auch bei der anstehenden Preisverhandlung helfen. Informieren Sie Privatverkäufer hierzu möglichst im Vorraus, damit die gute Vertrauensbasis aufrecht bleibt. Es kann sein, dass der Verkäufer sich von einem Mechaniker übertrumpft fühlt. Wenn er jedoch nichts zu verbergen hat, sollte er keine Einwände haben.

Geld sollten Sie für den ersten Termin keinesfalls mitbringen, damit der Verkäufer Sie nicht zeitlich unter Zugzwang setzen kann und Sie ausreichend Zeit für Überlegungen und Prüfungen haben. Wenn Sie sich nach allen Prüfungen des Wagens und der Unterlagen über einen Preis einig sind, können Sie immer noch gemeinsam mit dem Verkäufer zur Bank gehen. Machen Sie sich notfalls eine neuen Termin aus.

4. Prüfbelege und Wartungsrechnungen

Vor der Probefahrt sollte sich der Gebrauchtwagen-Käufer alle Prüfberichte, Dokumente und Rechnungen vorlegen lassen und diese im Detail auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen. So können Sie überblicken, ob das Auto wie im Gespräch am Telefon beschrieben vorschriftsmäßig gewartet wurde und ob eine lückenlose Fahrzeugpflege erfolgte. Zudem lässt sich anhand  von TÜV- bzw. Dekra-Belegen, Reparatur- und/oder Wartungsrechnungen sowie Ölwechsel-Anhänger die km-Laufleistung abschätzen. Denn auf den Belegen sind die jeweiligen Kilometerstände notiert. Passt der überschlagene km-Wert nicht mit dem Tachostand überein, könnte dieser manipuliert worden sein.

5. Fahrzeugpapiere prüfen

Fahrzeugpapiere Überprüfen Sie vor dem Kauf alle Angaben im Fahrzeugbrief und im Zulassungsschein

Beim Autokauf muss der Fahrzeugbrief ausgehändigt werden. Vergewissern Sie sich noch einmal, wie viele Voreigentümer der Gebrauchtwagen hatte. Falls Sie den Wagen von einer Privatperson kaufen, achten Sie darauf, dass dieser als Eigentümer auch im Fahrzeugbrief eingetragen ist.

Schauen Sie sich bei einem Autohändler den letzten Haltereintrag in der Zulassungsbescheinigung an. Falls der Halter nicht der Verkäufer ist, kann es sein, dass dieser sich um die gesetzliche Gewährleistungspflicht von Autohändlern für Gebrauchtwagen entziehen will ("Verkauf im Kundenauftrag"). In diesem Fall sollten Sie sich eine Vollmacht des letzten Halters zeigen lassen.

6. Probefahrt ist Pflicht

Führen Sie zwei bis drei, aber mindestens eine Probefahrt auch mit der höheren Belastung einer Autobahnfahrt durch. Dabei sollten Sie auch darauf achten, dass der Motor zum Start abgekühlt ist, da sich einige Motordefekte erst beim Kaltstart bemerkbar machen. Vermeiden Sie Musik oder Lärm im Auto, damit Sie verdächtige Motorgeräusche "erhören" können. Überprüfen Sie auch sämtliche Angaben über Zubehör auf Vollständigkeit und Zustand. Dazu gehört auch, dass Sie die Reifen prüfen - Tipps zur Prüfung von gebrauchten Autoreifen hier.

7. Kfz-Kaufvertrag schriftlich abschließen

Schließen Sie einen Kfz-Kaufvertrag unbedingt schriftlich ab. Ein mündlicher Kaufvertrag gilt zwar auch, nur lässt sich mangels Dokumentation später gerichtlich kaum etwas durchsetzen. Hier finden Sie einen Kfz-Mustervertrag.

8. Garantien für den Gebrauchtwagen beachten

Kaufvertrag abschließen Erst wenn Sie alle Dokumente sorgfältig geprüft haben, soll ein Kaufvertrag unterschrieben werden.

Achten Sie auf Dauer und Umfang dieser Garantien. In einigen Fällen beschränken sich diese Gebrauchtwagengarantien auf bestimmte Autoteile oder Eigenschaften wie Durchrostung und Lackierung. Andere Garantien verpflichten Käufer zu regelmäßigen Inspektionen. Wer ein Gebrauchtfahrzeug von privat erwirbt, sollte sich eine Unfallfreiheit unbedingt schriftlich garantieren lassen. Die Formulierung "Auto ist unfallfrei" bezieht sich laut Rechtsprechung allerdings nicht auf Schäden aus der Zeit des Vorbesitzers. Auch Bagatellschäden am Auto, die der private Verkäufer nicht kennen muss, werden damit nicht abgedeckt.

Gewerbliche wie private Autoverkäufer sind allerdings immer dazu verpflichtet, wesentliche Mängel unaufgefordert zu benennen. Private Verkäufer können im Kfz-Kaufvertrag auch jegliche Gewährleistung ausschließen, für Händler gilt sie ein Jahr lang. Doch nur innerhalb der ersten sechs Monate muss der Händler bei auftretenden Mängeln nachweisen, dass diese nicht schon beim Verkauf vorhanden waren. Danach liegt der Nachweis beim Gebrauchtwagen-Käufer. Um Risiken beim Kauf zu vermeiden, kann sich der Käufer vom Verkäufer eine Gebrauchtwagen-Garantie ausstellen lassen, die allerdings mit Kosten zu Buche schlägt.

9. Die Kfz-Übergabe

Die Kfz- und Geldübergabe sollte erst dann stattfinden, wenn dem Käufer alle Fahrzeug-Papiere im Original, Fahrzeug mit aller Ausstattung und Schlüssel vorliegen. Schließen Sie dazu das Übergabe-Protokoll schriftlich ab. Dies ist ein wichtiger Bestandteil der Dokumentation. Lassen Sie sich zudem die HU-/AU-Bescheinigung aushändigen, da Sie diese für das Ummelden benötigen. Zudem geht die Kaskoversicherung, die für den Gebrauchtwagen abgeschlossen wurde, mit dem Autokauf auf Sie über. Prüfen Sie, ob es nicht vielleicht eine günstigere Versicherung für Sie gibt. Daher haben Sie bei dieser Versicherung ein Sonderkündigungsrecht. Anschließend nehmen Sie die Ummeldung bei der Kfz-Zulassungsstelle vor.

Fazit

Entscheiden Sie sich für einen Gebrauchtwagenkauf, sollten Sie also einige Dinge beachten, damit Sie Ihre Entscheidung später nicht bereuen. Wichtig ist auch, dass Sie nicht nur das gewünschte Objekt, sondern auch die entsprechenden Dokumente sorgfältig prüfen.

Wir hoffen, dass Ihnen dieser Ratgeber weitergeholfen hat und wünschen viel Erfolg beim Autokauf.

 

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