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Ratgeberübersicht Reisen

So beantragen Sie einen vorläufigen Reisepass

Grafik Roter Reisepass Wer schnell einen Reisepass benötigt, kann einen vorläufigen Reisepass beantragen. (Einfach klicken zum Vergrößern)

Zahlreiche Menschen haben diese Situation wohl bereits einmal miterlebt: Sie stecken mitten in den Urlaubsvorbereitungen bzw. sind bereits unterwegs und sehen nun, dass Ihr Pass abgelaufen ist. Oder haben Sie gar keinen Pass? Tritt solch ein Fall ein, können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen. Wie das funktioniert erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

Antrag unter bestimmten Voraussetzungen möglich

Beantragen Sie regulär einen Pass, dauert die Ausstellung in der Regel ca. drei Wochen. Trägt es sich jedoch zu, dass Ihr Reisepass abgelaufen ist oder Sie aber auf dem Weg zum Flughafen merken, dass Sie eben diesen vergessen haben, entfällt der übliche bürokratische Weg zum Amt. In solch einem Notfall ist der vorläufige Reisepass, der die Farbe Grün trägt, der letzte Ausweg. Im Gegensatz zum üblichen normalen Ausweis wird dieser innerhalb von wenigen Stunden ausgestellt. Sie müssen etwa 26 Euro begleichen.

Bemerken Sie das abgelaufene Datum einige Zeit vor dem Abflug, besteht die Möglichkeit, einen Expresspass zu beantragen. Dieser ist innerhalb von ca. drei Werktagen fertig. Voraussetzung hierfür: Ihr Einreiseland muss den vorläufigen Reisepass akzeptieren. Erhalten Sie einen vorläufigen Pass, ist er ein ganzes Jahr gültig. In diesem Zeitraum ist es ratsam, sich frühzeitig um einen neuen Reisepass zu sorgen – der Vorläufige kann nicht verlängert werden.

Bedenken Sie, dass die Beantragung des vorläufigen Passes in der Regel relativ schnell geht – trotzdem wird dafür etwas Zeit benötigt, die Sie einkalkulieren müssen. An den meisten deutschen Flughäfen können Sie das Dokument direkt vor Ort ausstellen. Weiterhelfen kann Ihnen hierbei die Bundespolizei am Flughafen. Dabei müssen Sie nur einen Identitätsnachweis leisten. Dieser kann zum Beispiel ein Personalausweis, ein Führerschein oder ein abgelaufener Pass sein. Um die Passausstellung zügig abzuwickeln, haben viele Flughäfen ein Abkommen mit Passämtern abgeschlossen. Die Bundespolizei händigt dazu eine Unbedenklichkeitsbestätigung an das zuständige umliegende Amt sowie die nächste Meldebehörde aus, diese darf dann mit Einverständnis der Heimatbehörde das vorläufige Dokument ausstellen. Dieses Erhalten Sie beim entsprechenden Amt - planen Sie etwa zwei Stunden Bearbeitungszeit ein. Haben Sie bis zum Abflug noch einen Tag Zeit, können Sie auch Ihr Bürgeramt aufsuchen. Die Meldeämter müssen selbstredend geöffnet haben.

In den meisten Ländern kann man mit dem vorläufigen Reisepass problemlos einreisen, in die USA nicht. Anders als der normale rote Reisepass, enthält der vorläufige grüne Pass keinen elektronischen Chip, der Foto und Fingerabdrücke speichert. Dieser Chip ist aber nötig, wenn man ohne Visum in das Land möchte. Der Express-Reiseausweis ist entsprechend ausgerüstet, wer noch ein paar Tage Zeit hat, kann die USA-Reise also noch retten.

Eine elementare Voraussetzung für die Ausstellung ist ein aktuelles biometrisches Passfoto. Da man oftmals spontan kein Foto seiner selbst in dieser Größenanforderung bei sich trägt, bieten zahlreiche Flughäfen als auch Bahnhöfe entsprechende Fotoautomaten an, wo Sie im Notfall ein Bild schießen können. Meistens werden an solchen Automaten die Anforderungen an ein solches Foto detailliert dargestellt.

Verlust des Reisepasses

Bild Reisende am Flughafen Falls Ihr Pass abgelaufen ist, können Sie sich für Ihren Urlaub einen vorläufigen Reisepass erstellen lassen.

Wenn Sie Ihren Reisepass nicht finden, bleiben Sie ruhig und suchen Sie nochmal gründlich in Ihren Taschen und Schubladen. Vielleicht haben Sie Ihr Dokument nur an einem anderen Ort verstaut als gewohnt. Auch wenn Sie bereits am Flughafen sind, ist immer noch nicht alles verloren. Suchen Sie am besten die Bundespolizei auf. Dienststellen finden Sie auf jedem deutschen Flughafen. Soweit Sie sich ausweisen können, kann diese Ihnen einen Notreisepass ausstellen. Mit diesem Dokument können Sie weiterreisen. Sie sollten jedoch beachten, dass Staaten ein solches Dokument nicht unbedingt anerkennen müssen. Eine Liste von Staaten, die das Dokument anerkennen, finden Sie auf der Internetseite der Bundespolizei. Haben Sie ihren Reisepass verloren, müssen Sie zunächst eine Verlustanzeige bei ihrer Heimatpassbehörde aufgeben. Falls möglich gehen Sie persönlich zum Amt. Alternativ können Sie auch eine schriftliche Verlustanzeige aufgeben, das entsprechende Formular finden Sie auf der Internetseite Ihrer Behörde. Sollten Sie jedoch den Verdacht haben, dass Ihr Pass geklaut wurde, sollten Sie zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei erstatten.

Ausweis im Ausland verloren

Sie haben Ihren Ausweis während des Auslandsaufenthalt verloren? Suchen Sie nochmal etwaige Plätze ab, an denen Sie sich aufgehalten haben. Sollten Sie ihn dennoch nicht wiederfinden, benachrichtigen Sie umgehend die ansässige Polizei. Das parat haben der Ausweisnummer kann mitunter sehr hilfreich sein. Eventuell haben Sie vorher eine Kopie Ihres Ausweises gemacht, von der Sie die Nummer ablesen können? Im nächsten Schritt müssen Sie das deutsche Konsulat kontaktieren. Hier erhalten Sie dann einen vorläufigen Reisepass.

Benötigen Kinder einen Reisepass?

Eine Reisepass ist bei Reisen mit Kindern unbedingt notwendig. Kinder, die alleine oder nur mit einem Elternteil verreisen, benötigen eine Erlaubnis, die ihnen die Reise genehmigt. Diese muss durch die Eltern oder das zweite Elternteil ausgestellt werden. Bei Flugreisen haben die einzelnen Fluggesellschaften mitunter eigene Formulare. Vor Reiseantritt sollte man sich im jeden Fall über die Vorschriften in der Destination informieren.

Reisepass beantragen

Benötigte Unterlagen:

  • alter Reisepass ODER Personalausweis bzw. Kinderausweis/-pass
  • aktuelles Lichtbild (2 Stück)

Kosten für Reisepässe:

Bild Reisepässe und Flugzeug auf einer Weltkarte Mit einem vorläufigen Reisepass steht Ihrem Urlaub nichts mehr im Wege.
  • Kinderreisepass, 6 Jahre bzw. bis Ende des 12. Lebensjahrs gültig – 13 Euro

Bis einschließlich 24. Lebensjahr:

  • Normal, 32 Seiten, 6 Jahre gültig, 37,50 Euro
  • Normal, 48 Seiten, 6 Jahre gültig, 59,50 Euro
  • Express, 32 Seiten, 6 Jahre gültig, 69,50 Euro
  • Express, 48 Seiten, 6 Jahre gültig, 91,50 Euro

Ab dem 24. Lebensjahr:

  • Normal, 32 Seiten, 10 Jahre gültig, 59 Euro
  • Normal, 48 Seiten, 10 Jahre gültig, 81 Euro
  • Express, 32 Seiten, 10 Jahre gültig, 91 Euro
  • Express, 48 Seiten, 10 Jahre gültig, 113 Euro
  • Vorläufiger Pass, 12 Monate gültig, 26 Euro

Reisen im Schengen-Raum

Beim Grenzübertritt innerhalb des Schengen-Raumes brauchen EU-Bürger weder den Reisepass noch den Personalausweis vorzuzeigen. Jedoch sollte man trotzdem nicht ohne Dokumente reisen, da man sich bei etwaigen Kontrollen ausweisen können muss. Zudem sind die Länder berechtigt in außergewöhnlichen Situationen, zum Beispiel bei einer Gefährdung der nationalen Sicherheit, die Grenzkontrollen vorübergehend wieder einzuführen. In diesem Fall braucht auch ein EU-Bürger seine Ausweisdokumente. Bei Reisen in ein oder aus einem Nicht-Schengen-Land müssen Reisende einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorweisen. Informieren Sie sich am besten vor Ihrem Urlaub, welche Dokumente Sie zur Einreise in das Nicht-Schengen-Land, das Sie besuchen wollen, brauchen. So können Sie sicher sein, dass auf Ihrer Reise nichts mehr schief geht.

 

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