Auto-Ratgeber
Mit dem Auto ins Ausland – Tipps rund um Versicherungskarte & Co.
Wer eine Autoreise ins Ausland plant, benötigt entsprechende Unterlagen.
Entgegen der oftmals vertretenen Vermutung sind Extra-Versicherungen für Ihr Auto selten notwendig. Elementar ist hingegen das Mitführen wichtiger Unterlagen – wir verraten Ihnen, welche Papiere Sie unbedingt einpacken müssen.
Wichtige Papiere für den Auslandsaufenthalt
Andere Länder, andere Regeln: Wer eine Fahrt ins Ausland plant, muss sich im Vorfeld über die gesetzlichen Bestimmungen des Reiseziels informieren. Dazu zählen u. a. Verkehrsvorschriften sowie etwaige Gegenstände (Warnweste, Alkoholschnelltest etc.), die der Fahrer mit sich führen muss.
Relevante Papiere sind beispielsweise:
- der Personalausweis oder Reisepass,
- ein (gültiger) europäischer Führerschein,
- die Fahrzeugpapiere,
- die internationale Versicherungskarte,
- Kontaktdaten (internationale Pannenhilfe, Rufnummern zum Sperren der EC-Karte etc.),
- sowie mindestens zwei Exemplare des Europäischen Unfallberichts.
Die genannten Dokumente müssen selbstredend für die Dauer Ihres Aufenthaltes Gültigkeit besitzen (im besten Fall sind die Papiere bis zu sechs Monate darüber hinaus gültig). Problemen mit „alten“ rosafarbenen bzw. grauen Führerscheinen können Sie vorbeugen, indem Sie sich vor Fahrantritt einen neuen Führerschein ausstellen lassen (oder aber Sie führen die entsprechende Passage aus der EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG mit sich).
Außerdem benötigen Sie die Grüne Versicherungskarte. Diese stellt den Nachweis Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung dar und ist bei Ihrer Versicherungsgesellschaft erhältlich. Die Mitführung ist in den Ländern der Europäischen Union keine Pflicht, wird jedoch empfohlen. Zuvörderst verlangen die Balkanstaaten bei Einreise die Vorlage der Versicherungskarte; fehlt diese, müssen Sie eine separate kostenpflichtige Grenzversicherung abschließen. Um dieses Geld zu sparen, sollten Sie vorher Informationen über die aktuelle Rechtslage einholen.

Bei dem Europäischen Unfallbericht handelt es sich um ein Dokument, welches unabhängig von der eigentlichen Schuldfrage Ihrer Absicherung im Schadensfall dient und Ihnen eine unbeschwerte Reise ermöglichen soll. Durch das Dokument wird die einfache Protokollierung des Unfalls realisiert: Auf dem Blatt Papier tragen die Unfallbeteiligten die jeweiligen Angaben zum Vorfall ein und setzen ihre Unterschriften. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) rät zudem, Fotos vom Unfallort zu machen und Zeugen anzusprechen sowie deren Kontaktdaten zu notieren. Im Allgemeinen kann es trotz vorhandenem Unfallbericht nicht schaden, die Polizei hinzuzuziehen. Den Europäischen Unfallbericht erhalten Sie bei Ihrem Kraftfahrtversicherer oder aber beim Gesamtverband der Deutschen Versicherer (GDV).
Ausländische Gesetze und Kenntnisse zur Straßenverkehrsordnung
Grundsätzlich müssen Sie sich im Vorfeld mit den Bestimmungen im Ausland auseinandersetzen. Wichtige Aspekte sind beispielsweise die Promillegrenze und Tempolimits. Einen kostenlosen Überblick zu den Verkehrsregeln im Ausland bietet z. B. der ADAC. So benötigen Sie beispielsweise bei der Einreise in die Türkei oder Griechenland einen Feuerlöscher im Auto sowie eine zweite Warnweste. Darüber hinaus ist das Mitführen der Grünen Versicherungskarte Pflicht. In Kroatien wiederum wurde ein Verbot für Benzin(reserve)kanister ausgesprochen, hingegen sind Ersatzglühlampen ein Muss. Selbiges gilt für Tschechien. Italien schreibt das Anschnallen von Hunden vor. Das Telefonieren-während-der-Fahrt-Verbot haben dagegen fast alle EU-Länder gemeinsam (Schweden ausgenommen). Spanien verbietet darüber hinaus Kopfhörer (Lösung: Freisprechanlage). Um Bußgelder zu umgehen, ist die Recherche über die Bestimmungen Ihres Urlaubslandes obligatorisch. Vor Reiseantritt müssen Sie darüber hinaus Ihr Auto auf die Fahrt vorbereiten. . Falls Sie im Ausland den Fahrzeugschein verlieren, gelten die gleichen Regeln wie in Deutschland. So müssen Sie den Verlust sofort der örtlichen Polizei melden und sich eine polizeiliche Bestätigung des Verlustes ausstellen lassen
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