Pferderatgeber
Pferdewirt - Wenn das Hobby zum Beruf wird
Wie wird man Pferdewirt?
Unter den vielfältigen Berufen im Reitsport ist der des Pferdewirts mit der größten Verantwortung gegenüber den Pferden verbunden. Er ist verantwortlich für die artgerechte Haltung, die Gesundheit und das Wohlergehen der ihm anvertrauten Pferde. Die Ausbildung zum Pferdewirt kann in fünf verschiedenen Fachrichtungen absolviert werden und ist in Deutschland staatlich anerkannt.
Begriffsdefinition Pferdewirt
Die fünf Fachrichtungen, auf die sich angehende Pferdewirte spezialisieren können, sind Pferdehaltung und Service, Pferdezucht, klassische Reitausbildung, Pferderennen und Spezialreitweisen. Die Auswahl des Schwerpunktes richtet sich nach der angestrebten beruflichen Sparte. Um Pensionsställe, Reitvereine und Reitschulen unterhalten zu dürfen, müssen die angehenden Pferdewirte in der Abschlussprüfung insbesondere diejenigen Fertigkeiten nachweisen, die hierbei häufig gebraucht werden. Dazu gehören unter anderem das Verladen, die Grundausbildung von Pferden und das Longieren. Für die Spezialisierung auf „Pferdezucht“ stehen Unterrichtsinhalte aus der Zuchttheorie, üblichen Abläufen in einer Deckstation wie dem Handling von Hengsten und Stuten mit Fohlen sowie deren Aufzucht auf dem Ausbildungsplan. Ein Pferdewirt mit der Fachrichtung „Klassische Reitausbildung“ ist auf die Ausbildung von Pferden und Reitern entsprechend der klassischen Reitweise spezialisiert, während es für Rennreiten und Trabrennfahren den Schwerpunkt „Pferderennen „ und für das Western- sowie Gangpferdereiten „Spezialreitweisen“ gibt. Voraussetzungen für den Beginn der Ausbildung sind in der Regel Erfahrungen im Umgang mit Pferden, Reitkenntnisse auf dem Niveau des deutschen Reitabzeichens und körperliche Fitness. Es muss kein bestimmter Schulabschluss nachgewiesen werden. Die Ausbildung dauert drei Jahre und wird in der Regel im dualen Konzept aus Betriebspraktikum und Berufsschule durchgeführt.
Ausbildung zum Pferdewirt – theoretischer Teil
Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Pferdwirt / zur Pferdewirtin regelt die Lehrinhalte bei der Ausbildung zum Pferdewirt. Parallel zur Ausbildung ist der Anwärter verpflichtet, einen Ausbildungsnachweis in Form eines Berichtsheftes zu führen. Die theoretischen Inhalte bei der Ausbildung zum Pferdewirt unterscheiden sich generell je nach dem gewählten Schwerpunkt. Die Zwischenprüfung zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres dient dem Zweck, den Ausbildungsfortschritt zu überprüfen. Hierbei werden die Kenntnisse über die beiden Bereiche Pferdehaltung und –gesundheit sowie das Bewegen von Pferden geprüft. Zu jedem der beiden Themen wird neben der mündlichen Prüfung auch eine praktische Aufgabe durchgeführt. Nach dem erfolgreichen Abschluss der gesamten Ausbildung zum geprüften Pferdewirt steht als Fortbildungsmöglichkeit die Weiterqualifikation zum Pferdewirtschaftsmeister offen. Diese zusätzliche Qualifikation berechtigt zur Ausbildung von Pferdewirten.
Ausbildung zum Pferdewirt – praktischer Teil
Den praktischen Teil ihrer Ausbildung können angehende Pferdewirte auf Reiterhöfen, Gestüten oder landwirtschaftlichen Betrieben absolvieren. Die Vergütung im ersten, zweiten und dritten Ausbildungsjahr ist in einem Tarifvertrag geregelt. Der Ausbildungsbetrieb vermittelt umfassende praktische Kenntnisse im Umgang mit Pferden, ihrer artgerechten Haltung und Fütterung, das Weidenmanagement, allgemeines Stallmanagement und fördert zudem üblicherweise die Weiterentwicklung der reiterlichen Fähigkeiten des Auszubildenden. In der Zwischenprüfung nach dem zweiten Ausbildungsjahr ist bereits ein praktischer Anteil enthalten, bei dem zwei Arbeitsaufgaben mit auftragsbezogenem Fachgespräch absolviert werden sollen, eine für den Bereich Pferdehaltung und –gesundheit und eine weitere für den Bereich Pferde bewegen. Die weiteren Ausbildungs- und Schlussprüfungsinhalte variieren stark je nach gewähltem Schwerpunkt.
Pferdewirt als Pensionsgeber für Einstellerpferde
Der Pferdewirt als Pensionsgeber übernimmt die Verantwortung für die ihm anvertrauten Pferde. In einem Pensionsvertrag wird der Umfang der vereinbarten Leistungen und die Verantwortlichkeiten genau geregelt. Hierin sollte auch festgelegt werden, wer die finanziellen Aufwände im Fall von Verletzung oder Erkrankung des Pensionspferdes in der Obhut des Pferdewirtes trägt. Als Pferdehalter ist der Pferdewirt verpflichtet einen Tierarzt oder Hufpfleger zu konsultieren, falls Krankheit, Verletzung oder Hufprobleme dies erforderlich machen. Die Kostenübernahme durch den Pferdebesitzer für diese Ausnahmefälle ist daher wesentlicher Bestandteil des Pensionsvertrages. Die artgerechte Haltung mit geeigneter Futterqualität, -menge und den Bedürfnissen der Pferde angepassten Fütterungszeiten obliegt dem Pferdewirt genauso wie der regelmäßige Auslauf der Tiere. Auch die Pflege der Anlagen gehört zu den Aufgaben eines Pferdewirtes.
Pferdewirt im Zuchtbetrieb
Im Zuchtbetrieb obliegt die Versorgung der Tiere einzig dem Pferdewirt. Neben den Kenntnissen über artgerechte Pferdehaltung und betriebswirtschaftliche Abläufe sind hier vor allem Kenntnisse über den Umgang mit Hengsten, die veränderten Ansprüche tragender Stuten und die Fohlenaufzucht gefragt. Auch die Pferdepflege und das regelmäßige Bewegen müssen im Zuchtbetrieb vom Pferdewirt koordiniert werden. Nicht zuletzt sind Kenntnisse über Pferderassen, Beurteilung von Exterieur und Interieur, sowie eine gute Planung des Zuchtvorhabens Voraussetzung um erfolgreich Pferde zu züchten. Die Resultate aus Zuchtschauen und Prüfungen zeigen letztendlich, ob die gewählten Methoden zum Erfolg führen.
Pferdewirt in einer Reitschule
Die meiste Interaktion mit Menschen erwartet den Pferdewirt in einer Reitschule. Zumeist werden die eigenen Pferde für die Ausbildung von Reitschülern eingesetzt und zusätzlich Pensionspferde eingestellt mit der Option auf Ausbildung des Pferdes oder seines Besitzers. Letztere ist die lukrativste Variante. Um eine Reitschule erfolgreich betreiben zu können sind ebenfalls Kenntnisse im Umgang mit Pferden und artgerechter Pferdehaltung gefragt. Daneben sollte den betriebswirtschaftlichen Zusammenhängen, dem Betriebskonzept und dem Marketingkonzept besondere Beachtung geschenkt werden.
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