markt.de Kostenlose Kleinanzeigen Kleinanzeigen Logo
Kleinanzeigen
0 km
zurück

Dating-Tipps - Ratgeber Übersicht

Hinweise zum Thema Recht in Ehe und Partnerschaften

Im Bereich der Ehe kommt es immer wieder zu populären Irrtümern, welche die Verlobung, die Aufteilung des ehelichen Vermögens oder die Verbindlichkeit des Ja-Wortes betreffen. Die häufigsten Missverständnisse sollen hier erläutert werden. Hier eine kurze Übersicht der wichtigsten Hinweise zum Thema Recht und Ehe.

Verlobung verpflichtet nicht

Wer sich verlobt, muss deswegen noch nicht zwangsläufig heiraten. Zwar gilt die Verlobung in unserer Gesellschaft als ein Versprechen, die Ehe zu schließen, dieses ist aber nicht gesetzlich festgelegt. Das regelt das bürgerliche Gesetzbuch (BGB), Paragraph 1297:

  • Aus einem Verlöbnis kann nicht auf Eingehung der Ehe geklagt werden
  • Das Versprechen einer Strafe für den Fall, das die Eingehung der Ehe unterbleibt, ist nichtig.

Falls jedoch einer der Partner den Hochzeitstermin kurzzeitig und ohne triftigen Grund fallen lässt, hat man möglicherweise Anspruch auf Schadenersatz, was die Ausgaben für die Hochzeit betrifft. Das betrifft allerdings nicht mehr das sogenannte Kranzgeld für den Verlust der Jungfräulichkeit.
Triftige Gründe für einen Rücktritt von der Verlobung sind sittenwidriges Verhalten, Untreue oder die Hinauszögerung der Hochzeit ohne ersichtlichen Grund.
Weiterhin ist bei der Verlobung zu beachten, dass sie juristisch an keinerlei Ritualen der Vollziehung wie z.B. Feierlichkeiten oder Ringanstecken gebunden ist. Auch wird ein verlobtes Paar bereits als eine familienrechtliche Gemeinschaft angesehen, Verlobte gelten also als Angehörige im Sinne des Gesetzes.

In der Ehe nicht zum Teilen verpflichtet

Jeder der Ehepartner hat das Recht, seine eigenen Einkünfte für sich zu behalten. Das betrifft auch Eigentum: Hat einer der Ehepartner vor der Hochzeit ein Haus alleine besessen, ändert sich auch durch die Eheschließung nichts daran. Alles was die jeweiligen Partner bereits vor der Eheschließung an Vermögen erwirtschaftet haben, wird als Anfangsvermögen bezeichnet. Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung zur gleichen Verteilung des Einkommens. Ein Ausgleich findet erst bei einer Scheidung statt, hier wird das sogenannte Prinzip der Zugewinngemeinschaft wirksam. Das gilt jedoch nur, wenn kein Ehevertrag geschlossen wurde. Dies schließt ebenfalls Schulden oder Verschuldungen beider Ehepartner mit ein. Mit der Neuregelung des Zugewinnausgleichs werden auch Schulden berücksichtigt, welche vor der Schließung der Ehe gemacht wurden. Man bezeichnet dies als negatives Anfangsvermögen.

Der Zugewinnausgleich

Der Zugewinnausgleich wird folgendermaßen berechnet: Das Anfangsvermögen der beiden Ehepartner wird mit dem Endvermögen zum Zeitpunkt der Scheidung verglichen. Daraus wird dann, unter Berücksichtigung der Schulden, die Differenz gebildet. Diese wird dann durch 2 geteilt und so in gleicher Höhe an die ehemaligen Partner verteilt. Es kommt also zum Ausgleich des Vermögens im Falle einer Scheidung. Dies kann zu zahlreichen Ungereimtheiten führen, besonders wenn einer der Partner stark verschuldet ist. Prizipiell gilt jedoch, dass man in keinerlei Hinsicht zum Teilen verpflichtet ist, solange man sich noch in der Ehe befindet. Erst im Falle der Scheidung kommt es zur Aufteilung.

Annulierung der Ehe

Auch wenn sich das Ehepaar bei der Trauung das Ja-Wort gegeben hat, gibt es dennoch Umstände, welche eine Aufhebung der Ehe möglich machen. Stellt sich beispielsweise heraus, dass ein Ehepartner mit Gewalt dazu gezwungen wurde, der Eheschließung zuzustimmen, kann die Ehe aufgehoben werden. Selbiges betrifft Umstände, in denen Ehepartner durch Vorgaukeln falscher Tatsachen zur Hochzeit überredet wurden. Ein Beispiel hierfür wäre ein verheimlichtes Kind aus einer anderen Beziehung. Unzufriedenheit ist hingegen kein ausreichender Grund für die Annulierung einer Ehe. Eine angebliche Stasi-Tätigkeit ebenfalls nicht. Hier muss schon die reguläre Scheidung beantragt werden.

 

 

Twittern

 

 

Aktuelle Anzeigen für Partnerschaften

Suche einen sehr guten Blaser in 44135
Suche einen sehr guten Blaser

Ich suche einen blaser meld dich wenn du Lust hast können quatschten was trinken und eventuell dann denn blaser solltest Trans oder feminin sein ansonsten kein Interesse . Und solltest brauchbar sein....

44135 Dortmund

10.05.2024

Alles (fast🤪) kann nix muss in 02681
Alles (fast🤪) kann nix muss

Junggebliebener mittfünziger 180/schlank,Nichtraucher, Single und ohne Anhang bzw Altlasten. Mit viel Humor und Lebensfreude ausgestattet, möchte lieber zu zweit das Leben genießen

02681 Wilthen

10.05.2024

Zu zweit in den Sommer in 99867
Zu zweit in den Sommer

Bist du auch wieder allein? 
Dann laß' uns zu zweit in den Sommer gehen, vielleicht wird ja mehr daraus.... 
Bin M, 57Jahre,junggeblieben ohne Altlasten, schlanke Figur, gepflegtes Äußeres, NR, treu...

99867 Gotha

10.05.2024

Sie sucht netten ihn ( trucker) in 27283
Sie sucht netten ihn ( trucker)

Ich heiße Daniela und bin 45 jahre alt und komme aus verden aller bei Bremen Niedersachsen. Ich suche ein neu Partner für Beziehung ( ich möchte gerne ein netten mann kennenlernen lkw fahrer).wenn...

27283 Verden (Aller)

10.05.2024

Suche in 06618
Suche

dich, die auch nicht mehr alleine sein möchte, bin 45jahre, 180groß, 70kg  Single,suche auf diesem Weg eine liebe Frau für den gemeinsamen Weg durch das Leben, sei nicht schüchtern bin ein ganz lieber

06618 Naumburg (Saale)

10.05.2024

Er sucht Ihn in 31162
Er sucht Ihn

Hallo ich bin bi Anfänger 63j 172cm 65kg, suche hier ein schlanken Mann. 
Alles geht nichts muss, wir machen nur was beide mögen. 
Ihr könnte gerne zu mir kommen, ich wohne alleine.

31162 Bad Salzdetfurth

10.05.2024

Zu den Anzeigen für Partnerschaften

 

Verwandte Themen im Ratgeber rund um Partnerschaften

Übersicht: Ratgeber Partnerschaften

Tabus und Ettikete beim Date

Heilung vom Liebeskummer - Mut für neue Beziehungen

Sie sucht Ihn - Ratgeber

Er sucht sie - Ratgeber

Sie sucht sie - Ratgeber

Er sucht Ihn - Ratgeber

Singleratgeber - Wie vollziehe ich die Trennung?