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Pferde- und Reitsportratgeber

Pferdekennzeichnung - Alles über das Brandzeichnen und Chippen von Pferden

Pferd mit Brandzeichen Es gibt unterschiedliche Methoden zur Kennzeichnung des Pferdes.

Das Chippen wird oft mit dem noch eher traditionellen Brandmarken kombiniert. So bekommen die Tiere auch ein äußerliches Merkmal. Es wird in Pferdefreundekreisen heiß diskutiert, was denn überhaupt "besser" für das Pferde ist. Tierschützer, Politiker, Zuchtverbände können sich nicht einigen, welche Methode tierfreundlicher ist. Chippen oder Brennen? Beide Methoden haben Vor- und Nachteile.

Inhaltsverzeichnis

  1. Vorschriften in Deutschland
  2. Internationale Vorschriften
  3. Brandzeichen
  4. Mikrochip
  5. Weitere Erkennungsmerkmale

Vorschriften in Deutschland bezüglich Pferdekennzeichnung

Wenn ein Fohlen auf die Welt kommt, muss es einen Tierpass erhalten. Das erfordert das Gesetz. Zuchtpferde müssen außerdem beim Zuchtverband eingetragen werden. Um die Tiere auch später besser identifizieren zu können, werden sie zusätzlich gekennzeichnet. Das Tierschutzgesetz verbietet es zwar, Wirbeltieren Wunden zuzufügen, macht aber beim Brandzeichen eine Ausnahme. Daher werden in Deutschland auch heute noch Pferde mit Brandzeichen versehen. Ein Gesetzesentwurf sieht vor, dass ab 2019 die betroffene Stelle zum Brennen betäubt werden muss. Unabhängig davon, ob ein Pferd mit Brandzeichen gekennzeichnet ist oder nicht, muss entsprechend einem neuen EU-Gesetz seit Juli 2009 zusätzlich ein Mikrochip implantiert werden. Dies betrifft zunächst nur nach diesem Datum geborene Fohlen.

Internationale Vorschriften bezüglich Pferdekennzeichnung

Seit 2010 ist in Dänemark das Brennen von Brandzeichen verboten. Die Europäische Kommission hat, wie bereits erwähnt, im Jahr 2009 ein Gesetz erlassen, nach dem auch Pferde neuerdings mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden müssen. Diese Kennzeichnungspflicht betrifft Pferde, die nach dem 01. Juli 2009 geboren wurden und ein Alter von einem halben Jahr erreicht haben. Die Nummer des Mikrochips wird im Equidenpass eingetragen. Bei Pferdetransporten, insbesondere bei grenzüberschreitenden, muss der Equidenpass mitgeführt werden, damit eine eindeutige Identifikation der Tiere möglich ist.

Sportpferd Sportpferde tragen häufig Brandzeichen wegen der ständigen Sichtbarkeit.

Brandzeichen zur Kennzeichnung

Brandzeichen zur Pferdekennzeichnung werden auf der Flanke, der Sattellage, am Hals oder den Ganaschen aufgebracht. Vor allem bei Sportpferden sind Brandzeichen heute noch beliebt, da sie ständig sichtbar sind und die Herkunft des Pferdes bezeichnen. Ist ein Sportpferd international erfolgreich, erlangt auf diese Weise auch sein Züchter Anerkennung.

Beim sogenannten Brennen wird dem Fohlen für eine Sekunde ein glühend heißes Brandeisen ins Fell gedrückt. Das Brandzeichen des Züchters und eine zweistellige Nummer sind so ein Leben lang auf der Haut des Pferdes eingebrannt. Die Verbrennung der Haut heilt nach einigen Tagen ab. Es muss aber darauf geachtet werden, dass keine Entzündung entsteht. Ist alles verheilt, hat das Pferd keine weiteren Einschränkungen mit dieser Art der Kennzeichnung.

Tierschützer verurteilen das Brennen, da sie den Züchtern vorwerfen, die Pferde so nur zu einem Markenprodukt zu machen, um sie dann teurer verkaufen zu können. Außerdem kann nicht nachgewiesen werden, welche Schmerzen die Tiere beim Brennen empfinden. Denn Pferde können keine Schmerzlaute von sich geben. Alternativ zum Brandzeichen wird deshalb die Kennzeichnung mit Mikrochip in Tierschützerkreisen bevorzugt.

Chip zur Kennzeichnung

Das Chippen ist vom deutschen Gesetzgeber für alle neugeborenen Fohlen vorgeschrieben, wie bereits erwähnt wurde. Dabei wird dem Pferd mit einer Kanüle ein Transponder-Chip in das Gewebe am oberen Hals gespritzt. Allerdings liegt dieser Chip tiefer in der Haut, als es zum Beispiel beim Chippen von Hunden oder Katzen der Fall ist. Der Chip muss bei Pferden tiefer gespritzt werden, da er auch beim Wälzen auf dem Boden nicht herausfallen darf. Der Chip speichert die Identifikationsnummer des Tieres und übermittelt diese beim Ablesen mit einem entsprechenden Gerät.

Fohlen auf der Wiese Der Chip als Kennzeichnung ist für alle Fohlen, die nach dem 1. Juni 2009 geboren sind, Pflicht.

Es wurde festgestellt, dass viele Pferde nach dem Einsetzen des Chips Entzündungen bekommen. Die Körper der Pferde stoßen den Fremdkörper oft ab. Entzündete Verkapselungen und Geschwüre können die schlimmen Folgen sein. Deshalb muss nach dem Einsetzen des Chips die Einstichstelle vom Pferdehalter gut beobachtet und gepflegt werden. Wenn es bei der Abheilung keine weiteren Komplikationen geben sollte, muss trotzdem regelmäßig kontrolliert werden, ob der Chip nicht vielleicht durch den Körper des Pferdes wandert. Wandert der Chip zum Beispiel an den Rücken, kann das beim Sattelauflegen und Reiten sehr unangenehm bis schmerzhaft für das Pferd sein. Das Chippen ist eine Methode, um das Tier ohne sichtbare Kennzeichnung identifizierbar zu machen.

Weitere Erkennungsmerkmale bei Pferden

Viele Pferde sind weder mit einem Brandzeichen, noch mit einem Mikrochip gekennzeichnet. Sie stammen häufig aus Hobbyzuchten, von Weideunfällen oder sind bei der Zuchtauswahl aussortiert worden. 2008 wurde der Equidenpass eingeführt, in dem die äußeren Merkmale eines Pferdes festgehalten werden, sodass es anhand dieser identifiziert werden kann. Dies sind die Angaben über Geschlecht, Fellfarbe, Alter, Widderristhöhe und Rasse. Zudem werden alle Erkennungsmerkmale wie Abzeichen an Kopf, Beinen und Körper eingetragen.

Ebenso sind im Equidenpass Narben oder andere Auffälligkeiten vermerkt. Diese müssen von einem zugelassenen Tierarzt eingetragen und abgezeichnet werden. Der Equidenpass dient nicht nur der Identifikation, sondern protokolliert auch den Verwendungszweck des jeweiligen Pferdes. Insbesondere die Unterscheidung zwischen Heim- und Nutztier ist hierbei relevant. Da Nutztiere in die Nahrungskette des Menschen gelangen können, dürfen hier bestimmte Medikamente nicht verabreicht werden. Ein Nutztier kann jederzeit zum Heimtier erklärt werden, jedoch ist dies endgültig und kann nicht widerrufen werden.

 

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Bildquellen:
Bild 1: © Pixabay.com / brookerollinger
Bild 2: © Pixabay.com / herrenvonbuttlar
Bild 3: © User-Anzeige / markt.de

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