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Übersicht: Fahrzeug-Ratgeber

Was ist nach dem Autokauf zu tun?

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Der erste Schritt ist geschafft, das Traumauto ist gekauft. Nun müssen Sie nur alle Dokumente bereithalten, um das Auto anmelden zu können. Machen Sie sich am besten eine Liste, damit Sie bei den Behördengängen nichts vergessen. Gut vorbereitet, ist die ganze Prozedur schnell erledigt und Sie können mit Ihrem neuen Fahrzeug gleich eine kleine Tour unternehmen.

Was Sie alles für die Anmeldung Ihres neuen Autos benötigen

Beim Autokauf sollten Sie darauf achten, dass ein üblicher Kfz-Kaufvertrag mit dem Verkäufer geschlossen wird, von dem auch Sie ein Originalexemplar für Ihre Unterlagen erhalten. Lassen Sie sich den Fahrzeugbrief, den Fahrzeugschein und die bisherigen Kennzeichen aushändigen. Zusätzlich wäre es gut, wenn Sie das letzte TÜV Protokoll und das Protokoll der ASU-Untersuchung erhalten könnten. Sollte das Auto noch zugelassen sein, können Sie mit dem Auto nach Hause fahren, fügen Sie aber dann die Uhrzeit der Übergabe in dem Kaufvertrag ein. Falls Sie eine Person ihres Vertrauens die Angelegenheit für sich regeln lassen möchten, sollten Sie dieser auf jeden Fall eine Vollmacht aushändigen und daran denken, dieser Ihren Personalausweis mitzugeben.

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Zu Hause angekommen, nehmen Sie sich am besten ein wenig Zeit, um über das Internet einen kostenlosen Versicherungsvergleich zu machen. Für einen derartigen Versicherungsvergleich benötigen Sie den KFZ-Schein Ihres neuen Autos, weil Sie das Baujahr, Tag der Zulassung und die Typen-Nummer diesem entnehmen müssen. Sobald Sie eine günstige KFZ-Versicherung gefunden haben, können Sie über das Internet eine Versicherungsanfrage stellen. Innerhalb weniger Minuten bekommen Sie eine Rückmail, mit einer positiven oder negativen Entscheidung des ausgesuchten Versicherungsunternehmens. Direkt nach einer positiven Versicherungszusage können Sie telefonisch Kontakt zu einem Berater des Unternehmens aufnehmen und sich die eVB-Nummer angeben lassen. Diese benötigen Sie bei der Zulassung als Versicherungsnachweis. Die eVB-Nummer ersetzt die früher übliche Versicherungsdoppelkarte.

Alternativ zur Versicherungssuche über das Internet, können Sie auch einen örtlichen Versicherungsvertreter aufsuchen, und mit diesem, alle Details bezüglich der Versicherung und den Ummeldemodalitäten, abstimmen. Danach können Sie folgende Dokumente zusammenlegen, einpacken und zur Zulassungsstelle fahren:

  • Kaufvertrag (ist nicht notwendig, aber sicherer)
  • Personalausweis, der Ihre aktuelle Anschrift trägt, alternativ ein Reisepass, in Verbindung mit einer aktuellen Meldebestätigung, die nicht älter als ein Monat sein darf (in einem Reisepass ist die Meldeadresse nicht vermerkt, daher ist die aktuelle, originale Meldebestätigung so wichtig)
  • die momentanen Kennzeichen des Wagens (wenn dieser noch angemeldet ist)
  • Fahrzeugbrief, alternativ Zulassungsbescheinigung Teil 2
  • Fahrzeugschein, alternativ Zulassungsbescheinigung Teil 1
  • die Protokolle der letzten TÜV und ASU Untersuchungen
  • eVB-Nummer als Versicherungsnachweis
  • die von Ihnen ausgefüllte Lastschrifteinzugsgenehmigung für die KFZ-Steuer

Sie benötigen ein persönliches Konto

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Die KFZ-Steuern werden vom örtlichen Finanzamt ausschließlich per Lastschrift eingezogen. Sie benötigen daher, wenn Sie ein Auto auf sich anmelden möchten, immer ein persönliches Konto. Ohne die Angabe einer Bankverbindung auf der Lastschriftseinzugsgenehmigung vom Finanzamt ist eine Anmeldung nicht möglich. In manchen Ämtern werden Sie zusätzlich vom Schalterbeamten aufgefordert, sich mit Ihrer Bankkarte zu legitimieren. Sicherheitshalber sollten Sie diese in Ihrem Geldbeutel haben.

Ein Wunschkennzeichen ist möglich

Wünschen Sie sich ein Wunschkennzeichen? Dann können Sie dies bei den meisten Straßenverkehrsämtern schon im Vorfeld online recherchieren und reservieren. Und auch andere Portale für Autokennzeichen bieten eine die Möglichkeit der einfachen Recherche, ob das Wunschkennzeichen noch verfügbar ist. Wunschkennzeichen kosten allerdings einen Aufpreis. Die aktuellen Preise für diese Dienstleistung können Sie ebenfalls der Homepage Ihres Straßenverkehrsamtes entnehmen. In der Regel kostet ein Wunschkennzeichen um die 10 Euro, allerdings müssen Sie die Reservierungskosten noch dazurechnen. Falls Sie sich Ihr Wunschkennzeichen nicht online, sondern direkt vor Ort, bei der Anmeldung aussuchen, können Sie die Reservierungskosten sparen. Notieren Sie sich dann auch gleich die Öffnungszeiten des Straßenverkehrsamts, damit Sie bei der geplanten Anmeldung Ihres neuen Autos nicht vor verschlossenen Türen stehen.

Die Kosten, die auf Sie zukommen

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Nehmen Sie genügend Geld mit, wenn Sie Ihr Auto anmelden möchten. Sie müssen erst im Straßenverkehrsamt eine Anmeldegebühr bezahlen (in den meisten Ämtern wird nur die Barzahlung anerkannt), danach bekommen Sie einen Auftrag für den Schildermacher, mit dem neuen Kennzeichen ausgehändigt. Mit diesem müssen Sie dann zu einem Schildermacher gehen (diese befinden sich zumeist in direkter Nähe zu den Straßenverkehrsämtern) und sich Ihre neuen Kennzeichen anfertigen lassen. Diese müssen Sie dann ebenfalls direkt bezahlen, die Kosten liegen, je nach Machart und Größe, zwischen 10 und 40 Euro.

Autokennzeichen können Sie auch günstig über das Internet bestellen, das geht aber nur, wenn Sie ausreichend Zeit einplanen können, da die fertigen Nummernschilder per Post zugeschickt werden. Sollten Sie Ihr zukünftiges Kennzeichen schon kennen, weil Sie es sich online reserviert haben, und ausreichend viele Tage Zeit bis zur Anmeldung haben, sollten Sie sich die Angebote der Schildermacher aus dem Internet einmal anschauen. Vergleichen Sie in jedem Fall die Preise, da es auch bei den Schildermachern vor Ort keine Normpreise gibt. Alles in allem wird Sie die Anmeldung eines Autos zwischen 50 und 70 Euro kosten. Rechnen Sie diese Kosten ein und nehmen Sie ausreichend viel Bargeld zur Anmeldung mit.

 

Bild 1: © antiksu / Fotolia.com

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