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Alles Wichtige zur Haftpflichtversicherung

Grafik Haftpflicht als wichtige Versicherung Eine Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Du verursacht hast. (Einfach klicken zum Vergrößern)

Wer einer anderen Person oder deren Besitz schädigt, der muss laut BGB § 823 Schadensersatzpflicht, dafür aufkommen. Dabei entstehen oftmals sehr hohe Kosten, die zumeist nicht vollständig aus eigener Tasche bezahlt werden können. Aufgrund dessen ist eine Privathaftpflichtversicherung unabdingbar, da sie derartige Schäden abdeckt.

Wer ist mitversichert?

Bei einer Haftpflichtversicherung sind neben dem eigentlichen Versicherungsnehmer ebenfalls der Ehepartner sowie minderjährige Kinder mitversichert. Aber auch volljährige Kinder mit einem Höchstalter von 25 Jahren, die sich noch in schulischer oder beruflicher Ausbildung befinden und ledig sind, fallen unter den Versicherungsschutz. Aufgrund der enorm hohen Kosten, die in einem Schadenfall auf Dich zu kommen können, ist es ratsam, dass Du, sobald Du die Volljährigkeit erreicht oder Deine Schul- sowie Berufsausbildung beendet hast beziehungsweise über 25 Jahre alt bist, eine eigene Haftpflichtversicherung abschließt. Denn ab diesem Zeitpunkt bist Du normalerweise nicht mehr über die elterliche Haftpflichtversicherung abgesichert. Im Zweifelsfall solltest Du bei der Versicherung Deiner Eltern nachfragen, ob Du in Deiner jetzigen Situation noch mitversichert bist.

Was muss beim Abschluss einer Haftpflichtversicherung beachtet werden?

Wenn Du eine Haftpflichtversicherung abschließt, solltest Du unbedingt folgende Dinge beachten:

  • Höhe der Deckungssumme:
    Im Allgemeinen wird hier von einer pauschalen Deckungshöhe bei Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden von wenigstens einer bis drei Millionen Euro ausgegangen. Je höher der die Deckungssumme ist, umso besser bist Du im Schadensfall abgesichert. Reicht die Deckungssumme nicht aus, um den entstandenen Schaden zu begleichen, musst Du für den entsprechenden, restlichen Betrag selbst aufkommen.

  • Kosten:
    Je nach Anbieter, Leistungsumfang sowie Deckungshöhe variieren zwar die Kosten für eine Haftpflichtversicherung aber dennoch sollten die Jahreskosten nicht höher als etwa 50 bis 90 Euro ausmachen.

  • Abgedeckte Schäden:
    Zwar sind sich die meisten Haftpflichtversicherungen im Versicherungsumfang recht ähnlich, aber dennoch gibt es hier oft kleinere Unterschiede. Deshalb solltest Du unbedingt darauf achten, welche Schäden wirklich abgedeckt sind.
Bild Teppich mit Weinfleck Wer einen teuren Teppich ruiniert, der muss für den Schaden aufkommen.
  • Selbstbehalt:
    Bei den meisten Versicherungen hast Du die Wahl, ob ein Selbstbehalt berücksichtigt werden soll. Wählst Du die Variante ohne Selbstbehalt, kommt die Versicherung bei einem Schaden bereits ab dem ersten Cent auf. Dafür fallen in der Regel jedoch die Beiträge etwas höher aus. Wird dagegen ein Selbstbehalt von beispielsweise 150 oder auch 300 Euro gewählt, bezahlst Du im Schadenfall die jeweils vereinbarte Summe. Den Rest übernimmt dann, bis zur Höhe der gewählten Deckungssumme, die Versicherung.

  • Erweiterungen:
    In der Regel decken die Versicherungen zudem gegen einen gewissen Aufpreis die Risiken ab, deren Deckung nicht bereits standardmäßig enthalten ist. Dazu gehört unter anderem der Verlust von fremden Schlüsseln. Hier solltest Du Dir gut überlegen, welche Erweiterungen Du tatsächlich benötigst. Dies hängt generell vom jeweiligen Einzelfall ab.

Welche Schäden sind standardmäßig abgedeckt?

Obwohl es je nach Tarif und Versicherungsunternehmen einige Unterschiede bezüglich der abgedeckten Schäden gibt, springt eine Haftpflichtversicherung oftmals für die meisten Alltagsschäden ein, für die man Dich haftbar machen kann. So sind in der Regel folgende Aufwendungen, bezüglich kostenintensiver sowie langwieriger Personenschäden, bei den meisten Assekuranzen abgedeckt:

  • Krankenhauskosten
  • Arztkosten
  • Verdienstausfall sowie Kosten, die zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit anfallen
  • Ausgleich bei gesundheitlichen, bleibenden Schäden
  • Pflegepersonal, das im Alltag notwendig ist.
  • Ausgleich bei einem entstandenen, beruflichen Nachteil

Standardmäßig nicht abgedeckt sind dagegen normalerweise:

  • Schäden an Sachen, die gemietet oder geliehen wurden
  • Schäden, die während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit aufkommen
  • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • Schäden aus Gefälligkeitshandlungen: Du gießt beispielsweise die Blumen Deines Nachbarn, während er im Urlaub ist, und beschädigst dabei versehentlich eine teure Vase
  • Bei Verletzung der Aufsichtspflicht: Schäden, die Kinder in einem Alter von unter sieben Jahren verursachen

Mietwohnung: Welche Schäden deckt die Haftpflichtversicherung ab?

Bild kaputtes Fenster Nicht alle Schäden in einer Mietwohnung werden von der Haftpflichtversicherung aufgefangen.

Sobald Du eine Wohnung mietest, mietest Du ebenfalls das darin vorhandene, festverbaute Inventar. Dieses ist und bleibt das Eigentum Deines Vermieters, das Dir lediglich zur Nutzung überlassen wurde, solange das Mietverhältnis besteht. Entsteht hier durch Dich ein Schaden, dann musst Du auch für diesen aufkommen. Allerdings handelt es sich hierbei um eine sogenannte "Forderung eines Dritten", weshalb normalerweise die Haftpflichtversicherung einspringt. Üblicherweise sind beispielsweise folgende festverbaute Mietsachen abgedeckt:

  • Böden
  • Wände
  • Fenster
  • Türen
  • Sanitäranlagen, also Toilette, Badewanne, Waschbecken sowie Duschkabine
  • Zumeist auch Einbauschränke

Zu beachten ist jedoch, dass mitgemietete Möbel sowie auch Küchenausstattungen in der Regel nicht unter den Schutz der Haftpflicht fallen. Dementsprechend werden Schäden wie etwa Kratzer nicht von der Versicherung beglichen, sondern oftmals von der Mietkaution abgezogen. Das gilt zumeist ebenfalls für die Heizungs- sowie Warmwasser-Anlage.

Sind Glasschäden mitversichert?

In einer Haftpflichtversicherung sind Glasschäden in der Regel nicht abgedeckt. Allerdings gibt es in vielen Policen Klauseln bezüglich einer Glasbruchversicherung, beispielsweise für Wintergartenscheiben oder Fenster.

Schäden durch Tiere

Die normale private Haftpflichtversicherung springt normalerweise nicht ein, wenn ein größeres Haustier, wie etwa ein Hund, eine Mietsache beschädigt. Hierfür ist eine gesonderte Tierhaftpflicht notwendig. Jedoch sind nicht in jeder Tierhaftpflicht die Mietsachschäden bereits im Grundschutz enthalten, sodass man hier dann gegebenenfalls eine zusätzliche Klausel in die Police aufnehmen muss. Schäden durch kleinere Tiere, zu denen beispielsweise Katzen und Vögel zählen, sind dagegen in vielen Policen mitversichert.

Allmählichkeitsschäden - sind sie abgedeckt?

Bild kaputte Brille Je nach Art des Schadens, können schnell hohe Kosten für Dich entstehen, die Deine Versicherung auffangen sollte.

Schäden an Böden und Wänden sind nicht immer sofort ersichtlich. Oftmals dauert es Wochen oder sogar Monate, bis ein solcher Schaden entdeckt wird. Allmählichkeitsschäden sind Schäden, die beispielsweise durch Wasser, Rauch, Temperaturen sowie Staub und Ruß entstehen. Die Kosten für die Beseitigung solcher Schäden sind zumeist enorm hoch und oftmals nicht in einer Haftpflicht abgedeckt. Deshalb solltest Du unbedingt darauf achten, ob Deine Versicherung auch bei Allmählichkeitsschäden bezahlt.

Haftpflichtversicherung und normaler Verschleiß in einer Mietwohnung

Verschleiß ist ein normaler Vorgang, der allgegenwärtig ist. So können Schäden an einer Wohnung entstehen, ohne dass Du darin schuld bist. Nach längerer Nutzung treten in der Regel immer diverse Verschleißerscheinungen auf. Für Schäden aufgrund von einer üblichen Nutzung musst Du nicht aufkommen, da diese Kosten bereits durch die Mietzahlungen abgedeckt sind. Somit greift hier auch die Haftpflicht nicht. In der Regel wird aber bereits im Mietvertrag geregelt, dass ein Mieter bei Auszug diverse Reparaturarbeiten vornehmen muss.

Schlüssel verloren?

Der Verlust eines Schlüssels ist in der Regel nicht in einer Haftpflichtversicherung abgesichert. Allerdings ist es hier oftmals ratsam, eine dementsprechende Zusatzklausel in die Police aufzunehmen. Das gilt vor allem dann, wenn es sich um einen Schlüssel einer Zentralschließanlage mit einem Generalschlüssel handelt. Denn in diesem Fall kann der Vermieter die komplette Schließanlage austauschen lassen, was schnell Kosten in fünfstelliger Höhe verursachen kann.


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