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Übersicht: Hunderatgeber

Alles Wissenswerte zum Thema Hundesteuer: Geldschneiderei oder faire Abgabe?

Bild Hund Die Hundesteuer zählt zu den sogenannten Luxussteuern

Wer in Deutschland einen Hund zu privaten Zwecken hält, ist zur Abgabe der Hundesteuer verpflichtet. Immer wieder kommt in diesem Zusammenhang die Frage auf: Wofür eigentlich? Viele Hundebesitzer gehen davon aus, die Steuer würde erhoben, um die Kosten für die Beseitigung von Hundehaufen zu begleichen. Diese Annahme ist jedoch falsch. Lassen Sie als Hundehalter den Haufen Ihres Vierbeiners zurück, ist das eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bestraft wird.

Ähnlich wie das Kaufen von teurem Schmuck, Yachten oder Autos, betrachtet der Gesetzgeber die Hundehaltung als Luxus. Die Idee dahinter ist die folgende: Wer sich einen Hund leisten kann, ohne ihn für seine tägliche Arbeit zu brauchen, der muss finanziell gut gestellt sein und sollte sich deshalb an den Kosten des Gemeinwesens beteiligen. Die Hundesteuer zählt somit zu den sogenannten Luxussteuern. Bereits seit ihrer Einführung im Jahre 1810 durch den Preußenkönig Friedrich Wilhelm II. stellt sie eine der umstrittensten aller Steuerabgaben dar. Vor allem die Tatsache, dass andere Tiere wie Katzen, Pferde oder Reptilien steuerfrei gehalten werden dürfen, löst bei vielen Hundefreunden Unmut aus.

Wie hoch ist die Hundesteuer?

In Deutschland gibt es keinen einheitlichen Steuersatz. Die Hundesteuer ist eine kommunale Angelegenheit und variiert je nach Stadt oder Gemeinde. Die Folge sind höchst unterschiedliche Steuerbeträge. So müssen Hundehalter in Köln mit derzeit 156 Euro im Jahr rechnen, während die Hundesteuer in München davon gerade einmal die Hälfte beträgt. Die Steuerabgaben für jeden weiteren Hund pro Haushalt werden in der Regel höher angesetzt. Beispielsweise zahlt ein Hundehalter in Berlin für seinen Ersthund derzeit 120 Euro, für jeden weiteren Hund hingegen 180 Euro. Weiterhin Einfluss auf die Höhe der Kosten, hat gegebenenfalls die Hunderasse. Rassen, die von den Kommunen als gefährlich eingestuft werden, zahlen nicht selten das Vierfache des Normalbetrages. Welche Hunde allerdings als gefährlich gelten, liegt weitgehend im Gestaltungsspielraum des örtlichen Gesetzgebers. Von einem bundeseinheitlichen Konsens kann hier nicht die Rede sein. Auch diese Tatsache löst oftmals Proteste aus. Verfügen Besitzer über das nötige Know-How für die Hundehaltung und können dieses über einen Sachkundenachweis volegen, so dürfte die Rassezugehörigkeit keinen Einfluss auf die Steuerhöhe haben - so das Argument vieler Halter.

Wechselt ein Hundehalter die Gemeinde, so muss er ab dem Ersten des auf den Umzug folgenden Monats Hundesteuer an die neue Gemeinde entrichten. Die alte Gemeinde erhält bis zum Ablauf des Wegzugmonats den bis dahin geltenden Steuersatz. Beim Verkauf des Tieres oder aber im Sterbefall, wird ein Nachweis beim zuständigen Amt eingereicht und Sie erhalten die zu viel gezahlte Hundesteuer anteilig zurückerstattet.

Wer muss Hundesteuer zahlen? Keine Regel ohne Ausnahme

Bild Hund mit Katze Für viele ist es unverständlich warum man für Katzen keine Steuern zahlen muss

Grundsätzlich ist jeder private Hundebesitzer dazu verpflichtet, die Hundesteuer zu entrichten. Der Staat geht davon aus, dass Bürger, die die Entscheidung getroffen haben, einen Hund zu unterhalten, auch für die entsprechende Steuer aufkommen können. Die Regelung ist somit unabhängig vom konkreten Einkommen des Halters und betrifft alle Gesellschaftschichten gleichermaßen. Auch in diesem Fall gilt jedoch wie so oft: Keine Regel ohne Ausnahme. So betrifft die Hundehaltung zum Beispiel nicht die gewerbliche Hundehaltung. Gewerbliche Hundezüchter sind also zum Beispiel von den Kosten für ihre Tiere befreit. Eine Steuerbefreiung gilt weiterhin für dienstlich gehaltene Hunde, wie Diensthunde der Polizei und des Zolls, Rettungshunde, Gebrauchshunde von Forstbeamten oder Herden sowie Hunde, die dem Schutz und zur Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen.

In einigen Gemeinden können Hundehalter zudem Ermäßigungen von der Hundesteuerpflicht erhalten. So gewähren zum Beispiel einige Gemeinden Halter von Tierheimhunden Vergünstigungen. Auch wer einen Hund zur Gebäudeüberwachung hält, kann Steuervorteile erhalten, sofern sich das Gebäude mindestens zweihundert Meter weit entfernt vom nächsten bewohnten Gebäude befindet. Sowohl die Hundesteuer-Befreiung als auch die Ermäßigung muss der Halter beim zuständigen Amt beantragen. Wird der Antrag bewilligt und wurde er zwei Wochen vor Monatsende eingereicht, gilt die Hundesteuer-Befreiung bzw. Ermäßigung ab dem Folgemonat der Antragsstellung. Der Antrag ist jedoch nur ein Jahr gültig und muss dann erneut gestellt werden.

Wofür wird die Hundesteuer verwendet?

Bild Hund Auch wenn die Hundesteuer seit ihren Bestehen immer wieder zu Diskussionen und Protesten führte, ist es bisher noch nicht gelungen ihre Abschaffung durchzusetzen

Der Unmut gegenüber der Hundesteuer ist nicht ganz unberechtigt. Ihre Abführung zählt zu den örtlichen Aufwandssteuern und ist nicht zweckgebunden. So wie die Gemeinden die Steuerhöhe selbstständig festlegen können, so können sie auch frei darüber entscheiden, wie sie das eingenommene Geld verwenden. Sei es für die Anschaffung neuer Straßenschilder oder das Beseitigen von Schlaglöchern - den Verwendungszweck bestimmt allein die Gemeinde. Hundehalter haben demnach kein Recht auf irgendeine Gegenleistung. Sicherlich wird mit der Abgabe der Hundesteuer jedoch auch ein ordnungspolitisches Ziel verfolgt: Durch ihre abschreckende Wirkung soll sie die Zahl der gehaltenen Hunde begrenzen. Vor allem die erhöhten Steuersätze für Kampfhunde sollen verhindern, sich einen als gefährlich geltenden Hund anzuschaffen.

Auch wenn die Hundesteuer seit ihren Bestehen immer wieder zu Diskussionen und Protesten führte, ist es bisher noch nicht gelungen ihre Abschaffung durchzusetzen. Petitionen, die auf eine Benachteiligung gegenüber anderen Haustierhaltern hinweisen, wurden bisher stets abgelehnt. Verwunderlich erscheint auch, dass bis auf Deutschland, die Schweiz und Österreich kein anderes Land die Haltung von Hunden versteuert. Doch auch wenn die Einnahmequelle in der Bundesrepublik beibehalten wird, wäre Hunden und Haltern bereits durch einen effizienteren Einsatz der Gelder geholfen. Ganz gleich ob für die Säuberung von Gehwegen, die Errichtung von Freilaufzonen oder die Aufstellung von Tütenautomaten: Viele Hundehalter könnten sich bereits mit einer zweckgebundenen Verwendung der Einnahmen anfreunden.

 

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Bild 1 : Pixabay.com / Chiemsee2016

Bild 2 : Pixabay.com / andiroth

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