Fahrzeug Ratgeber
Autodiebstahl - Was tun wenn das Auto weg ist?

Über 18.000 Autobesitzer werden jedes Jahr Opfer von Autodiebstählen. Vor allem in den östlichen Bundesländern, insbesondere in Berlin, werden laut Statistik besonders viele Autos gestohlen. Sicher ist die Panik erst einmal groß, wenn man zu seinem Parkplatz zurückkehrt und das Auto plötzlich verschwunden ist. Doch gerade in solchen Extremsituationen muss man unbedingt Ruhe bewahren und überlegen, was als nächstes zu tun ist. Die folgende Checkliste kann bei einem Autodiebstahl behilflich sein.
Erste Schritte, nachdem der Diebstahl festgestellt wurde
Zunächst überlegen Sie genau, ob Sie das Fahrzeug tatsächlich an diesem Fleck abgestellt haben. Vor allem in großen Parkhäusern irrt man sich leicht in der Ebene beziehungsweise Etage. Auch ist es vielleicht möglich, dass das Fahrzeug einfach abgeschleppt wurde, weil es sich im Halte- beziehungsweise Parkverbot befand. Ist man sich sicher, dass das Auto gestohlen wurde, wählt man die Nummer der örtlichen Polizei oder - falls man diese nicht kennt - den Notruf 110. Je schneller man diesen Anruf tätigt, desto höher ist die Chance, dass man sein Fahrzeug wiederbekommt.
Wie geht es weiter?

Nachdem man den Diebstahl telefonisch der Polizei gemeldet hat, sollte man sich unverzüglich auf den Weg zur nächsten Polizeidienststelle machen und Strafanzeige gegen Unbekannt stellen. Der nächste Schritt sollte der Gang zur Zulassungsstelle sein, um das Fahrzeug stillzulegen. Zu diesem Zweck benötigt man die Zulassungsbescheinigung Teil I, vielen auch noch als Fahrzeugbrief bekannt. Die Zulassungsbehörde behält die Zulassungsbescheinigung ein und stellt dann eine Bescheinigung über die Stilllegung des KFZ aus. Mit dieser begibt man sich schließlich zu seiner Versicherung - diese benötigt jedoch nicht nur die Abmeldungsbestätigung der Zulassungsstelle, sondern zusätzlich den KFZ-Brief, das Diebstahlprotokoll der Polizei sowie die Fahrzeugschlüssel. Von den vorgenannten Unterlagen sollte man sich am besten eine Kopie machen. Handelt es sich um ein geleastes oder finanziertes Fahrzeug, sind auch der Leasinggeber beziehungsweise die finanzierende Bank von dem Diebstahl zu informieren. Unbedingt sollte man sowohl bei der Polizei als auch bei der Versicherung alle Fragen, etwa zum Kilometerstand oder der Anzahl der Ersatzschlüssel, wahrheitsgemäß beantworten. Nur so ist sichergestellt, dass man später Anspruch auf Schadensersatz durch die Versicherung hat.
Was wird von der Versicherung zurückerstattet?
Wenn sich das gestohlene Fahrzeug tatsächlich nicht wieder anfindet, erstattet die Versicherung nur den sogenannten Wiederbeschaffungswert. Um diesen zu bestimmen, sollte man einen unabhändigen KFZ-Sachverständigen beauftragen. Nur bei sehr jungen Autos gibt es unter Umständen den vollen Kaufpreis zurück. Taucht das gestohlene Fahrzeug innerhalb eines Monats wieder auf, muss der Besitzer dieses - auch mit eventuellen Beschädigungen - zurücknehmen. Für diese notwendigen Reparaturen springt in der Regel jedoch auch die Versicherung ein - an der Rabatteinstufung ändert sich dadurch selbstverständlich nichts. Ob Kosten für einen Leihwagen von der Versicherung erstattet werden, ist von Police zu Police unterschiedlich - hier sollte man im Zweifelsfall in seinem Schutzbrief nachsehen. Wer mobile Navigationsgeräte, Smartphones oder Ähnliches in seinem Auto liegen lässt, bekommt diese von der Versicherung übrigens nicht zurückerstattet. Nur fest verbaute Autoteile sind über die Kasko versichert; wer Glück hat, bekommt den Wert für diese Geräte jedoch von der Hausratversicherung erstattet.
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