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Fahrzeug Ratgeber

Ist das Rollerfahren mit Autoführerschein erlaubt?

Rollerfahren Autoführerschein Mit dem Autoführerschein dürfen bestimmte Motorroller gefahren werden.

In vielen Fällen besteht noch immer eine große Unsicherheit darüber, mit welchen Führerscheinklassen Roller gefahren werden dürfen. Die rechtlichen Vorgaben sind mitunter sehr verwirrend. Eine wesentliche Rolle spielt u. a. das Datum des Führerscheinerwerbs. Für eine größere Transparenz finden Sie nachfolgend detaillierte Erläuterungen der gesetzlichen Vorgaben.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was darf mit dem Autoführerschein noch gefahren werden?
  2. Mofa
  3. Mokickroller (bis 50 ccm)
  4. Motorroller (bis 125 ccm)
  5. Größere Motorroller (mehr als 125 ccm)
  6. Dreirädrige und vierrädrige Kraftfahrzeuge

Was darf mit dem Autoführerschein noch gefahren werden?

Im Führerschein der Klasse B, der zur Fahren von PKW berechtigt, sind auch die Klassen AM und L mitinbegriffen. Der Führerschein der Klasse AM erlaubt das Führen folgender Fahrzeuge:

  • Krafträder, z.B. Mofa
  • Zweirädrige Kleinkrafträder, z.B. Mopeds, Mokicks
  • Dreirädrige Kleinkrafträder, z.B. Trikes
  • Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Leermasse max. 350kg), z.B. Quads (ohne Beschränkung)

Alle mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und maximalem Hubraum von 50 ccm bzw. 4 kW.

Mofa Fahrerlaubnis Das Mofa ähnelt einem Fahrrad und soll auch auf dem Fahrradweg fahren.

Zur Führerscheinklasse L zählen diese Fahrzeuge:

  • Forst- und landwirtschaftliche Zugmaschinen mit Höchstgeschwindigkeit 40 km/h - kombiniert mit Anhängern mit Höchstgeschwindigkeit 25 km/h
  • Selbstfahrende Futtermischwagen und Arbeitsmaschinen, sowie Flurförderfahrzeuge (mit Anhänger) Höchstgeschwindigkeit 25 km/h und Stapler

Im Folgenden werden genauere Regelungen erläutert.

Mofa mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h

Für das Fahren von Motorrollern, die eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h aufweisen, wird kein Führerschein benötigt. Jeder, der vor dem Jahr 1965 geboren wurde, kann mit solch einem Gefährt fahren. Jüngere Verkehrsteilnehmer benötigen lediglich eine Mofa-Prüfbescheinigung, die bereits im Alter von 15 Jahren in einer Fahrschule erworben werden kann.

Ein Mofa-Roller ist grundsätzlich nur für eine Person zugelassen. Der Hubraum des Motors ist auf 50 Kubikzentimeter begrenzt. Mit solchen Rollern ist die Benutzung von Fahrradwegen vorgeschrieben. Nur dort, wo keine entsprechenden Fahrradwege zur Verfügung stehen, ist das Fahren auf der Straße erlaubt.

Mokickroller bis 45 km/h

Mockickroller Fahrerlaubnis Der Mokickroller darf auch mit dem Führerschein Klasse B gefahren werden.

Leistung

Etwas schneller sind sogenannte Mokickroller. Es handelt sich hierbei um den klassischen Motorroller, wie er heute vielerorts zu sehen ist. Diese dürfen eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h erreichen. Der Hubraum ist auf 50 Kubikzentimeter begrenzt. Bei Rollern mit Elektromotor entspricht dies einer Nenndauerleistung von 4 kW. Auf ihnen dürfen zwei Personen fahren.

Wer darf es fahren?

Derartige Roller dürfen auch mit einem Autoführerschein bewegt werden. Dabei spielen weder das Geburtsdatum des Führerscheininhabers, noch das Ausstellungsdatum der Fahrerlaubnis eine Rolle. Vorgaben zur Motorleistung existieren bei diesen Rollern nicht. Mit solchen Rollen dürfen alle Straßen außer Autobahnen genutzt werden.

Die entsprechende Fahrerlaubnis kann übrigens schon ab 16 Jahren erworben werden - es handelt sich um den Führerschein AM. Die Roller mit der obengenannten Leistung dürfen außerdem auch einen Beiwagen mitführen.

Motorroller mit einem Hubraum von bis zu 125 Kubikzentimeter

Motorroller 125 ccm Motorroller bis 125 ccm dürfen mit neueren Autoführerscheinen nicht mehr gefahren werden.

Am kompliziertesten sind die Bestimmungen zu Motorrollern, die einen Hubraum von bis zu 125 Kubikzentimetern besitzen. Dazu zählen auch die älteren Leichtkrafträder mit einem Hubraum von 80 Kubikzentimetern. Personen, die ihren PKW-Führerschein vor dem 1.4.1980 erworben haben, dürfen Motorroller mit ebendiesem Schein im Straßenverkehr bewegen. Eine weitere Besonderheit ist, dass die Leistung maximal 11 kW, das sind umgerechnet 15 PS, betragen darf.

Mit allen Autoführerscheinen, die zu einem späteren Zeitpunkt ausgestellt wurden, dürfen lediglich noch Mokickroller mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h gefahren werden. Alternativ muss der A1 Führerschein gemacht werden, der zum Fahren von 125 ccm Krafträdern berechtigt. In ihm ist auch der AM Führerschein, der zum Fahren des Mofas berechtigt, enthalten. Der A1 Führerschein darf bereits ab 16 Jahren gemacht werden.

Größere Motorroller mit mehr als 125 Kubikzentimeter

Motorroller, die einen Hubraum von mehr als 125 Kubikzentimeter haben, dürfen nicht mehr mit einem Autoführerschein gefahren werden. Seit dem 19. Januar 2013 besteht die Option, durch eine Erweiterung der Fahrerlaubnis auch solche Roller zu fahren. Das Gesetz gilt für alle Personen, die schon bis dahin berechtigt waren, einen Motorroller mit einem Hubraum von 125 Kubikzentimetern zu fahren.

Wird nachgewiesen, dass über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ein solcher Roller gefahren wurde, kann durch eine praktische Fahrprüfung in einer Fahrschule die Fahrerlaubnisklasse A2 erworben werden. Diese berechtigt zum Fahren von Motorrollern mit einer Höchstleistung von 34 kW. Nach weiteren zwei Jahren kann durch eine erneute Fahrprüfung die Klasse A erworben werden. Im Volksmund heißt diese Regelung Stufenführerschein.

Dreirädrige und vierrädrige Kraftfahrzeuge

Trike Fahrerlaubnis Trikes dürfen bis zu einer gewissen Leistung mit dem PKW-Führerschein gefahren werden.

Dasselbe wie für Mokickroller, gilt übrigens auch für Dreirad Roller mit gleicher Leistung. Ebenso inbegriffen sind Kraftfahrzeuge mit vier Rädern, die die bereits genannte maximale Leistung aufweisen. Ihr Gewicht darf eine maximale Leermasse von 350 kg aufweisen. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Minicars.

Vierrad und Dreirad Roller dürfen also ebenfalls von jedem mit einem Autoführerschein gefahren werden, solange die Leistung den genannten Werten entspricht. Für Kraftfahrzeuge mit einer höheren Leistung als 15 kW (24 PS) muss der Führerschein vor dem 19.01.2013 erworben worden sein. Wer ihn später erworben hat, muss mindestens 21 Jahre alt sein. Im Ausland braucht man für diese Fahrzeuge übrigens einen Motorradführerschein der Klasse A.

Bitte beachten: Auch wenn das Führen eines Fahrzeuges mit dem entsprechenden Führerschein erlaubt ist, sollte man nie sofort am Straßenverkehr teilnehmen, wenn man keine Fahrpraxis besitzt. Wer das erste Mal auf einem Motorroller sitzt, sollte also zuerst einige Übungsfahrten absolvieren.

Darf man einen Roller ohne Führerschein fahren? Im Ratgeber "Fahren ohne Führerschein - welche Fahrzeuge sind fahrerlaubnisfrei?" erklären wir, was man auch ohne Führerschein fahren darf.

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