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Energieausweis: Pflicht für jeden Eigentümer

Energieeffizienz Ein geringer Energieverbrauchswert wird auf der Farbskala „Grün“ angezeigt.

Der Energieausweis protokolliert die energetischen Eigenschaften von Wohngebäuden und teilt diese in Energieeffizienzklassen ein. In diesem Ratgeber findest Du ausführliche Informationen über Rechte, Pflichten und Vorteile, die ein Energieausweis mit sich bringt. Außerdem erklären wir Dir, wie aussagekräftig dieses Dokument ist und wo dieser Ausweis erhältlich ist.

Was ist ein Energieausweis?

Der Energieausweis gibt als mehrseitiges, amtliches Dokument Auskunft darüber, wie hoch oder niedrig der Energieverbrauch oder Energiebedarf eines Hauses ist. Ähnlich der Energieeffizienzklassen von Waschmaschine, Kühlschrank und Co. sollen potenzielle Mieter und Kaufinteressenten objektiv über die Energieeffizienz des Gebäudes informiert werden. So lassen sich die zukünftigen Energiekosten verschiedener Gebäude bereits vor Vertragsabschluss miteinander vergleichen. Die Farbskala der Energieeffizienzklassen reicht von Grün bis Rot. Ein geringer Energieverbrauchswert wird auf der Farbskala „Grün“ angezeigt. Demzufolge warnt der rote Bereich vor einem hohen Verbrauch. Zudem beinhalten Energieausweise seit Mai 2014 Empfehlungen für energiesparende Modernisierungsmaßnahmen.

Der verbrauchs- und bedarfsorientierte Energieausweis

Unter den Energieausweisen wird zwischen dem verbrauchsorientierten und dem bedarfsorientierten Energieausweis unterschieden. Der Verbrauchsausweis orientiert sich an den Angaben der Bewohner. Zugrunde gelegt wird der tatsächliche Verbrauch für Warmwasser und Heizung aus den letzten drei Jahren. Allerdings ist diese Variante stark vom persönlichen Nutzungs– und Lebensverhalten abhängig – je nachdem wie viel geheizt und Warmwasser verbraucht wurde. Beim Bedarfsausweis wird die Energieeffizienz genauer geprüft. Unabhängig vom Nutzungsverhalten wird der Zustand von Dach, Fenstern und Außenwänden begutachtet. Außerdem werden Haustechnik, Heizung und Bausubstanz unter die Lupe genommen. Beide Varianten sind zehn Jahre gültig und müssen nur vorgelegt werden, wenn das Gebäude neu vermietet, verpachtet oder verkauft werden soll. Nach Ablauf muss der Energieausweis neu erstellt werden.

Welchen Energieausweis brauche ich?

Welcher Energieausweis für welches Gebäude infrage kommt, hängt von verschiedenen Kriterien ab. So ist der bedarfsbasierte Energieausweis seit dem 01. Oktober 2007 für alle Neubauten Pflicht. Das Gleiche gilt für Bestandsgebäude nach einer erheblichen Sanierung oder einer Modernisierung durch öffentliche Mittel. Ab 01. Juli 2008 ist der Bedarfsausweis für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen, die bis 1965 errichtet wurden, verpflichtend. Für Wohngebäude mit bis zu vier Einheiten, die ab dem Baujahr von 1965 errichtet wurden, ist der Bedarfsausweis ab dem 01. Januar 2009 Pflicht. Eigentümern von Häusern ab Baujahr 1978 mit mehr als vier Wohneinheiten haben ab Januar 2009 die Wahl zwischen einem verbrauchs– oder bedarfsorientierten Energieausweis. Auch für Nichtwohngebäude ist der Energieausweis ab 01. Juli 2009 vorgeschrieben. Jedoch gilt hier die Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis. Behördlich genutzte Gebäude mit mehr als 250 Quadratmetern Nutzfläche und starkem Publikumsverkehr müssen den vorhandenen Energieausweis aushängen.

Ist der Energieausweis für Jeden Pflicht?

Energieausweis Grundsätzlich verpflichtend ist der Energieausweis für Wohn- und Gewerbeimmobilien.

Grundsätzlich verpflichtend ist der Energieausweis für Wohn- und Gewerbeimmobilien. Ausgenommen sind Eigentümer von Gebäuden, die:

  • eine Nutzfläche von 50 Quadratmetern nicht überschreiten
  • wenig genutzt werden wie Wochenendhäuser
  • ungekühlt und unbeheizt sind wie Garagen
  • unter Denkmalschutz stehen
  • selbst genutzt werden und nicht neu vermietet, verpachtet oder verkauft werden sollen.

Pflichtangaben in Immobilienanzeigen

Seit Januar 2014 stehen Vermieter in der Pflicht, den Ausweis im Rahmen einer Besichtigung unaufgefordert vorzuzeigen. Darüber hinaus müssen die Energiekennwerte bereits in der Immobilienanzeige stehen, sofern ein gültiger Ausweis vorliegt. Steht der Ausweis nicht zur Verfügung, muss er spätestens beim Besichtigungstermin vorgelegt werden. Die Pflichtangaben in Immobilienanzeigen umfassen neben der Variante des Ausweises folgende Punkte:

  • Bauzeitpunkt des Hauses
  • Effizienzklasse des Gebäudes
  • primärer Heizungs-Energieträger
  • Endenergieverbrauchs– und Endenergiebedarfswert

Was passiert, wenn kein Energieausweis vorhanden ist?

Vom Gesetz her sind sowohl Verkäufer als auch Vermieter verpflichtet, einen Energieausweis vorzulegen. Aber auch Vermittler und Makler stehen in der Pflicht bei Besichtigungsterminen, einen bedarfs– oder verbrauchsorientierten Ausweis vorzuzeigen. Liegt kein Energieausweis vor, müssen Eigentümer mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro rechnen. Legt der Eigentümer den Energieausweis nicht rechtzeitig oder unvollständig vor, handelt er fahrlässig und begeht eine Ordnungswidrigkeit. Allerdings hat der potenzielle Mieter gegenüber dem Eigentümer keinen direkten Anspruch auf Erstellung des Ausweises. Gegebenenfalls kann der Mieter seinen Vermieter bei der zuständigen Behörde anzeigen und so die Erstellung eines Energieausweises erwirken.

Welche Vorteile hat der Energieausweis?

Im Grunde genommen soll der Energieausweis potenziellen Käufern, Mietern und Pächtern Anhaltspunkte über zukünftig anfallende Energiekosten liefern und somit einen besseren Vergleich zwischen unterschiedlichen Immobilienangeboten ermöglichen. Dieser Vorteil ist jedoch nur mit einem Bedarfsausweis möglich. Vermieter können im Energieausweis zukünftige und durchgeführte Sanierungen und Modernisierungen eintragen lassen, was letztlich zu guten Erfolgschancen auf Vertragsabschluss führt und für die Qualität der Immobilie spricht.

Wie aussagekräftig ist ein Energieausweis?

Der Energieausweis soll zwar über den energetischen Zustand des Gebäudes informieren, allerdings fallen diese Angaben unterschiedlich aus. So wird die Effizienz anhand verschiedener Programme berechnet, die zum Teil zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Das heißt, dass für dasselbe Haus durch unterschiedliche Berater auch abweichende Ergebnisse ermittelt wurden. Daher ist es wichtig, dass der Experte wirklich qualifiziert ist und Eignungsnachweise, Referenzen sowie sogenannte Bauvorlageberechtigungen nachweisen kann. Je kompetenter und fachkundiger der Experte ist, umso mehr stimmen die Angaben im Energieausweis mit dem tatsächlichen Verbrauch überein.

Wo ist der Energieausweis erhältlich?

Kleingeld Der Verbrauchsorientierte Energieausweis ist die preiswertere Variante.

Den verbrauchsbezogenen Ausweis erhalten Eigentümer bereits bei vielen Energiedienstleistern und Energieversorgern, die Messdaten ablesen. Der Verbrauchsausweis ist die preiswertere Variante und kostet zwischen 30 und etwa 100 Euro. Kostenintensiver dagegen ist der Bedarfsausweis. Hier müssen Eigentümer bis zu circa 1.000 Euro einkalkulieren. Berechtigt zur Ausstellung eines bedarfsorientierten Ausweises sind Personen mit „baunaher“ Ausbildung. Dies können Bauingenieure, Architekten, Handwerksmeister oder qualifizierte Energieberater sein. Allerdings bietet auch die Deutsche-Energie-Agentur GmbH (dena) bundesweit eine Expertensuche an, in der Du, unter Angabe Deiner Postleitzahl, einen Experten aus Deiner Region findest. Eine zentrale Zulassungsstelle wie bei Kraftfahrzeugen gibt es nicht.

Benötigte Unterlagen

Für einen Energieausweis werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Baubeschreibungen, Planzeichnungen oder Bauzeichnungen mit Grundriss und Schnitt aller Etagen
  • Gas- oder Ölverbrauch der letzten drei Jahre bei Verbrauchsausweis
  • Nachweis über die Wohnfläche
  • Baujahr von Gebäude und Anlagentechnik
  • bei Bedarfsausweis zusätzlich Nachweise über durchgeführte Modernisierungsmaßnahmen

Wichtige Hinweise

Es ist ratsam, vor Ort einen Termin zu vereinbaren. So können fehlende Daten einfach ergänzt werden. Vorsicht vor Billigangeboten aus dem Internet. Hier wird nach nur wenigen Fragen automatisch, und ohne Plausibilitätskontrolle ein Energieausweis erstellt und per E-Mail zugeschickt. Solche Angebote sind zweifelhaft, da nicht genügend Daten abgefragt wurden. Wer seinen Energieausweis im Internet erstellen lassen möchte, sollte zertifizierte Energieberater wählen und auf das Gütesiegel der Deutschen Energie Agentur achten.

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