markt.de Kostenlose Kleinanzeigen Kleinanzeigen Logo
Kleinanzeigen
0 km
zurück

Dating-Tipps - Ratgeber Übersicht

Hinweise zum Thema Recht in Ehe und Partnerschaften

Im Bereich der Ehe kommt es immer wieder zu populären Irrtümern, welche die Verlobung, die Aufteilung des ehelichen Vermögens oder die Verbindlichkeit des Ja-Wortes betreffen. Die häufigsten Missverständnisse sollen hier erläutert werden. Hier eine kurze Übersicht der wichtigsten Hinweise zum Thema Recht und Ehe.

Verlobung verpflichtet nicht

Wer sich verlobt, muss deswegen noch nicht zwangsläufig heiraten. Zwar gilt die Verlobung in unserer Gesellschaft als ein Versprechen, die Ehe zu schließen, dieses ist aber nicht gesetzlich festgelegt. Das regelt das bürgerliche Gesetzbuch (BGB), Paragraph 1297:

  • Aus einem Verlöbnis kann nicht auf Eingehung der Ehe geklagt werden
  • Das Versprechen einer Strafe für den Fall, das die Eingehung der Ehe unterbleibt, ist nichtig.

Falls jedoch einer der Partner den Hochzeitstermin kurzzeitig und ohne triftigen Grund fallen lässt, hat man möglicherweise Anspruch auf Schadenersatz, was die Ausgaben für die Hochzeit betrifft. Das betrifft allerdings nicht mehr das sogenannte Kranzgeld für den Verlust der Jungfräulichkeit.
Triftige Gründe für einen Rücktritt von der Verlobung sind sittenwidriges Verhalten, Untreue oder die Hinauszögerung der Hochzeit ohne ersichtlichen Grund.
Weiterhin ist bei der Verlobung zu beachten, dass sie juristisch an keinerlei Ritualen der Vollziehung wie z.B. Feierlichkeiten oder Ringanstecken gebunden ist. Auch wird ein verlobtes Paar bereits als eine familienrechtliche Gemeinschaft angesehen, Verlobte gelten also als Angehörige im Sinne des Gesetzes.

In der Ehe nicht zum Teilen verpflichtet

Jeder der Ehepartner hat das Recht, seine eigenen Einkünfte für sich zu behalten. Das betrifft auch Eigentum: Hat einer der Ehepartner vor der Hochzeit ein Haus alleine besessen, ändert sich auch durch die Eheschließung nichts daran. Alles was die jeweiligen Partner bereits vor der Eheschließung an Vermögen erwirtschaftet haben, wird als Anfangsvermögen bezeichnet. Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung zur gleichen Verteilung des Einkommens. Ein Ausgleich findet erst bei einer Scheidung statt, hier wird das sogenannte Prinzip der Zugewinngemeinschaft wirksam. Das gilt jedoch nur, wenn kein Ehevertrag geschlossen wurde. Dies schließt ebenfalls Schulden oder Verschuldungen beider Ehepartner mit ein. Mit der Neuregelung des Zugewinnausgleichs werden auch Schulden berücksichtigt, welche vor der Schließung der Ehe gemacht wurden. Man bezeichnet dies als negatives Anfangsvermögen.

Der Zugewinnausgleich

Der Zugewinnausgleich wird folgendermaßen berechnet: Das Anfangsvermögen der beiden Ehepartner wird mit dem Endvermögen zum Zeitpunkt der Scheidung verglichen. Daraus wird dann, unter Berücksichtigung der Schulden, die Differenz gebildet. Diese wird dann durch 2 geteilt und so in gleicher Höhe an die ehemaligen Partner verteilt. Es kommt also zum Ausgleich des Vermögens im Falle einer Scheidung. Dies kann zu zahlreichen Ungereimtheiten führen, besonders wenn einer der Partner stark verschuldet ist. Prizipiell gilt jedoch, dass man in keinerlei Hinsicht zum Teilen verpflichtet ist, solange man sich noch in der Ehe befindet. Erst im Falle der Scheidung kommt es zur Aufteilung.

Annulierung der Ehe

Auch wenn sich das Ehepaar bei der Trauung das Ja-Wort gegeben hat, gibt es dennoch Umstände, welche eine Aufhebung der Ehe möglich machen. Stellt sich beispielsweise heraus, dass ein Ehepartner mit Gewalt dazu gezwungen wurde, der Eheschließung zuzustimmen, kann die Ehe aufgehoben werden. Selbiges betrifft Umstände, in denen Ehepartner durch Vorgaukeln falscher Tatsachen zur Hochzeit überredet wurden. Ein Beispiel hierfür wäre ein verheimlichtes Kind aus einer anderen Beziehung. Unzufriedenheit ist hingegen kein ausreichender Grund für die Annulierung einer Ehe. Eine angebliche Stasi-Tätigkeit ebenfalls nicht. Hier muss schon die reguläre Scheidung beantragt werden.

 

 

Twittern

 

 

Aktuelle Anzeigen für Partnerschaften

Sympathischer Manager sucht jüngere Freundin für langfristige Beziehung und Familiengründung in 60313
Sympathischer Manager sucht jüngere Freundin für langfristige Beziehung und Familiengründung

Ich bin ein humorvoller und attraktiver Manager, 48 Jahre alt, und suche eine sympathische Frau, 25 bis 35 Jahre, der es gefällt, wenn der Mann etwas älter ist.
Ich suche eine langfristige Beziehung...

60313 Frankfurt (Main)

12.05.2024

Mann 40 sucht Frau für Beziehung in 36037
Mann 40 sucht Frau für Beziehung

Ich Männlich 40 , Deutscher, Single, Nichtraucher, sportlicher normaler body. 
Suche hier eine Frau für den Aufbau einer festen Beziehung, gerne auch mit Kinderwunsch.
Ich arbeite Vollzeit als...

36037 Fulda

12.05.2024

Gemeinsam kommen in 93047
Gemeinsam kommen

Du bist höchstens 33, schlank-sportlich und hast Druck? Dann komm vorbei! Können gemeinsam kommen. Gerne auch bei einem Stream. Bin 28, sportlich-trainiert.

93047 Regensburg

12.05.2024

Das große Ganze! in 29221
Das große Ganze!

Hey na schön das du auf mein Profil gestoßen bist wenn du was möchtest frag mich einfach und wir sehen weiter

29221 Celle

12.05.2024

Bereit in 10247
Bereit

Ich suche einen älteren, erfahrenen, dominanten Mann, der mich überall machen wird, aber ich möchte wirklich Dein werden, ich komme aus Polen und bin gesund.

10247 Berlin

12.05.2024

Suche Seniorin in 88212
Suche Seniorin

Hallo,ich suche eine Seniorin,die eine Art Oma für mich sein möchte.Ivh bin ein junger Mann und finde ältere Damen toll.Ich bin hilfsbereit,freundlich und bediene gerne.

88212 Ravensburg

12.05.2024

Zu den Anzeigen für Partnerschaften

 

Verwandte Themen im Ratgeber rund um Partnerschaften

Übersicht: Ratgeber Partnerschaften

Tabus und Ettikete beim Date

Heilung vom Liebeskummer - Mut für neue Beziehungen

Sie sucht Ihn - Ratgeber

Er sucht sie - Ratgeber

Sie sucht sie - Ratgeber

Er sucht Ihn - Ratgeber

Singleratgeber - Wie vollziehe ich die Trennung?