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Ratgeber Betreuung

Die Pflegestufen als Berechnungsgrundlage für die Leistung der Pflegekasse

Bild von Pflegestufen Anhand der Pflegestufen wird die Pflegebedürftigkeit festgestellt

Die Pflegebedürftigkeit ist eine Voraussetzung, um einer Pflegestufe zugeordnet zu werden. Aktuell gibt es drei gesetzliche Pflegestufen, die jeweils an unterschiedliche Leistungen gekoppelt sind. Besonders hoch ist der Pflegeaufwand in Pflegestufe 3, während Pflegestufe 1 einen vergleichsweise geringen Pflegeaufwand klassifiziert. Die Einstufung in die jeweilige Pflegestufe übernimmt der MDK, der Medizinische Dienst der Krankenversicherung, der den Grad der Pflegebedürftigkeit anhand festgelegter Kriterien überprüft. Regelmäßig ist die Zuordnung zu einer Pflegestufe eine Frage der existenziellen Absicherung, weshalb es überaus wichtig ist, sich vorab über die einzelnen Pflegestufen zu informieren und sich auf den Besuch des MDK sorgfältig vorzubereiten.

Die Bedeutung des Pflegetagebuches

Seite Papier, auf der Pflegehilfen aufgelistet werden Notieren Sie alle Punkte, inklusive Zeitangaben, die für die Pflege benötigt werden.

Ob jemand Leistungen aus der Pflegekasse erhält, ist von der Erfüllung bestimmter Kriterien abhängig, die nicht von den Pflegekassen selbst, sondern vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung überprüft werden. Die Mitarbeiter des MDK suchen den Antragsteller zuhause auf, um sich ein persönliches Bild vom Grad der Pflegebedürftigkeit zu machen. Vom Pflegebedürftigen selbst und auch von dessen Angehörigen erfragen sie die notwendigen Hilfestellungen und Pflegeleistungen. Eine sorgfältige Vorbereitung ist entscheidend, bei der unter anderem das Führen eines Pflegetagebuches eine wesentliche Bedeutung einnimmt. Nach dem Hausbesuch erstellt der MDK ein Gutachten, das der Pflegekasse als Grundlage für die Einstufung in die jeweilige Pflegestufe dient.

Ein Pflegetagebuch wird mindestens für die Dauer von einer Woche geführt, wobei zwei Wochen für eine realistische Einschätzung empfehlenswert sind. Darin wird festgehalten, wie viel Zeit die zu pflegende Person für die Grundpflege benötigt, also für die Körperpflege, für die Einnahme der Mahlzeiten, für die Versorgung im Haushalt und im Bereich der Mobilität. Die Krankenkassen bieten Vorlagen an, die auch im Internet zum Download zur Verfügung stehen. Maßgeblich ist die Zeit, die ein Laie für die Pflege benötigt und nicht eine professionelle Pflegekraft. Wer bei den Zeitangaben schummelt, hat schlechte Karten und begünstigt eine negative Begutachtung.

Eine Pflegestufe beantragen: Formale Voraussetzungen - Pflegeversicherung, Vorversicherungszeit und medizinische Voraussetzungen

Bild von Pflegestufe beantragen Die Pflegestufe kann bei dauerhafter Erkrankung beantragt werden

Um eine Pflegestufe beantragen zu können, müssen einige formale Voraussetzungen erfüllt sein, nämlich die Zugehörigkeit zu einer Pflegeversicherung, die Erfüllung der Vorversicherungszeit sowie die erforderlichen medizinischen Voraussetzungen.

  • Nur wer in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert ist, ist dort automatisch auch pflegeversichert. Dies gilt gleichermaßen für freiwillig versicherte Mitglieder, die wählen können zwischen der gesetzlichen oder einer privaten Pflegeversicherung. Wer bei einer privaten Versicherung krankenversichert ist, muss auch eine private Pflegeversicherung abschließen.
  • Eine weitere Voraussetzung, um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, ist die Vorversicherungszeit. Das bedeutet, dass der Antragsteller in den vergangenen zehn Jahren mindestens zwei Jahre pflegeversichert gewesen sein muss.
  • Eine Pflegestufe beantragen kann nur derjenige, der auf Dauer erkrankt oder behindert ist, und zwar mindestens für die Dauer von sechs Monaten. Das bedeutet, dass er auf Grundpflege angewiesen sein muss, die die Körperpflege, Ernährung und die Mobilität sowie die hauswirtschaftliche Versorgung umfasst. Erforderliche Hilfe nur in einem der genannten Bereiche reicht indes nicht aus. Nur wer in allen vier Bereichen Hilfe benötigt, hat die Chance, eine Pflegestufe beantragen zu können.

Die einzelnen Pflegestufen und ihre Rahmenbedingungen

Es gibt drei verschiedene Pflegestufen, die von 1 bis 3 gestaffelt sind, wobei Pflegestufe 3 bei Feststellung eines außergewöhnlich hohen Pflegeaufwands noch eine Härtefallregelung vorsieht.

Pflegestufe 1 bei erheblicher Pflegebedürftigkeit

Bild von Pflegestufen 1-3 Um die Pflegestufe 1 zu bekommen, ist es notwendig, dass der Pflegende Hilfe bei körperlichen Arbeiten benötigt

Pflegestufe 1 kennzeichnet die erhebliche Pflegebedürftigkeit. Sie liegt vor, wenn die pflegebedürftige Person mindestens einmal täglich Hilfe benötigt. Diese Hilfe bezieht sich auf mindestens zwei Verrichtungen, die einem oder auch mehreren Bereichen der Grundpflege zuzuordnen sind, wobei die Grundpflege die Bereiche Körperpflege, Ernährung und Mobilität umfasst. Neben der Notwendigkeit der täglichen Hilfe ist eine weitere Voraussetzung für Pflegestufe 1, dass eine Haushaltshilfe benötigt wird. Insgesamt muss der tägliche Zeitaufwand mindestens 90 Minuten betragen, wobei der Anteil der Grundpflege mindestens 45 Minuten betragen muss.

Pflegestufe 2 bei Schwerpflegebedürftigkeit

Pflegestufe 2 ist die Schwerpflegebedürftigkeit. Schwerpflegebedürftig ist, wer mindestens drei Mal am Tag zu unterschiedlichen Zeiten einer grundpflegerischen Versorgung - Körperpflege, Ernährung und Mobilität - bedarf und mehrmals in der Woche hauswirtschaftliche Unterstützung benötigt. Der Zeitaufwand muss mindestens drei Stunden täglich umfassen, von denen mindestens zwei Stunden auf die Grundpflege entfallen müssen.

Pflegestufe 3 für Schwerstpflegebedürftige

Wer Pflegestufe 3 zugerechnet wird, ist schwerstpflegebedürftig. Das gilt insbesondere für pflegebedürftige Menschen, die rund um die Uhr der Pflege bedürfen und mehrmals pro Woche hauswirtschaftliche Unterstützung benötigen. Pflegestufe 3 setzt einen Pflegeaufwand von mindestens fünf Stunden täglich voraus, wobei mindestens vier Stunden für die Grundpflege aufgewendet werden müssen.

Die Härtefallregelung in Pflegestufe 3

Eine Besonderheit in Pflegestufe 3 ist die Härtefallregelung, mit der ein außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand festgestellt wird, an den sehr hohe Anforderungen gestellt werden. Neben der hauswirtschaftlichen Versorgung, die mehrfach in der Woche erforderlich sein muss, steht vor allem die Grundpflege im Mittelpunkt der pflegerischen Tätigkeiten. Sie muss mindestens sechs Stunden umfassen, davon mindestens drei Stunden in der Nacht mit der Besonderheit, dass die nächtliche Grundpflege nur von mehreren Pflegekräften gemeinsam erbracht werden kann. Bei mehreren Pflegekräften muss neben professionellen Pflegefachkräften mindestens ein Laie mitwirken, der nicht bei einem Pflegedienst angestellt ist und bei dem es sich auch um einen Angehörigen handeln kann.

Die Pflegestufe 0 und ihre veränderten Bedingungen seit der Pflegereform 2013

Zwei Senioren unterhalten sich und trinken Kaffee In der Pflegestufe 0 sind Personen, die in der Lage sind, alle Aufgaben selbst auszuführen, aber im alltäglichen leben Unterstützung brauchen

Neben den Pflegestufen 1 bis 3 und der Härtefallregelung der Pflegestufe 3 gibt es auch Pflegestufe 0, die als Pflegestufe 0 (k) für "keinen" Pflegebedarf und als Pflegestufe 0 (g) für "geringen" Pflegebedarf bezeichnet wird. Der Pflegegruppe 0 werden Personen zugeordnet, die weniger als 90 Minuten täglich auf fremde Hilfe angewiesen sind. Auch an Demenz erkrankte Menschen werden Pflegestufe 0 zugerechnet, sofern sie in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt, aber noch nicht pflegebedürftig sind. Bislang galt: Nur wenn diese eingeschränkte Alltagskompetenz vom MDK als solche bestätigt wurde, hatte der Betroffene seit 2008 einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung bis zu einem Betrag von 2.400 Euro im Jahr.

Diese Bedingungen haben sich seit dem 1. Januar 2013 mit der Pflegereform und dem seitdem geltenden Pflegeneuausrichtungs-Gesetz geändert. Demenzkranke in der Pflegestufe 0, die von Angehörigen betreut werden, erhalten zusätzlich 120 Euro im Monat. Wird ein ambulanter Pflegedienst in Anspruch genommen, beträgt der zusätzliche monatliche Beitrag 225 Euro. Auch für Demenzkranke in den Pflegestufen 1 und 2 hat das Pflegeneuausrichtungs-Gesetz positive Neuerungen mit sich gebracht. Bei Betreuung durch einen Pflegedienst erhalten diese in Pflegestufe 1 bis zu 665 Euro, während bei der Betreuung durch Angehörige 305 Euro gewährt werden. In Pflegestufe 2 wurde der Betrag auf bis zu 1.250 Euro bei Betreuung durch einen Pflegedienst gewährt, während Angehörige bis zu 525 Euro erhalten können. Anders verhält es sich bei der stationären Betreuung von Demenzkranken, die nach dem Pflegeneuausrichtungs-Gesetz nicht in den Genuss von Erhöhungen kamen.

Um eine Pflegestufe beantragen zu können, sollten Sie die behandelnden Ärzte mit einbeziehen und alle wichtigen Unterlagen und Dokumente sammeln, die den Pflegebedarf dokumentieren, wozu Arztbriefe, Befunde und Röntgenbilder gehören. Antragsformulare erhalten Sie über die Pflegekasse oder als Download über das Internet. Zögern Sie nicht, wenn Sie Fragen haben und Informationen benötigen. Holen Sie sich fachkundigen Rat, beispielsweise bei einem ambulanten Pflegedienst, was regelmäßig kostenlos ist. Sollte im Ergebnis keine Pflegebedürftigkeit festgestellt werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auch Hilfe beim Sozialamt beantragen.

 

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