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Ratgeber für Wintersport

Was tun bei einem Skiunfall?

Grafik Was tun bei einem Skiunfall Bei einem Skiunfall gilt es, sofort zu helfen und notfalls Rettungskräfte zu verständigen. (Einfach klicken zum Vergrößern)

Jahr für Jahr zieht es mehrere hunderttausend Menschen in die Wintersportregionen Europas, um dort eine schöne und vor allem sportliche Zeit auf Skiern oder Snowboards zu verbringen. Im Vordergrund steht bei jedem Skiurlauber natürlich immer der Spaß, aber leider kann es auch immer wieder zu Unfällen mit schwerwiegenden Folgen kommen. Allein in den deutschsprachigen Alpenländern werden jedes Jahr mehrere Zehntausend Unfälle registriert, nach denen Ski- oder Snowboardfahrer medizinisch behandelt werden müssen. Das Verletzungsspektrum reicht von einfachen Prellungen und Schürfwunden bis hin zu schweren Brüchen und der Verletzung innerer Organe. Hin und wieder kommt es leider auch zu Todesfällen auf der Piste.

Die Gründe für einen Skiunfall sind vielschichtig. Mal kann es die eigene Selbstüberschätzung oder eine Unachtsamkeit sein, mal liegt es daran, dass sich der betroffene Urlauber nicht richtig aufgewärmt hat und sich eine Zerrung zuzieht. Bei anderen Unfällen liegt das Verschulden nicht bei einem selbst, sondern man wird von anderen Fahrern an- oder überfahren. Aber egal, wer die Schuld trägt: In jedem Fall ist nach einem Unfall ein entschiedenes und der Situation angemessen Handeln vonnöten, um allen Beteiligten zügig zu helfen. In den nachfolgenden Zeilen erfährst Du ein paar Tipps, was es nach einem Skiunfall zu beachten gilt.

Die wichtigsten Sofort-Maßnahmen am Unfallort

Wer in einen Skiunfall gerät, der sollte - sofern möglich - sein Problem offen kommunizieren, also um Hilfe rufen oder andere Skifahrer um einen herum durch Winken auf sich aufmerksam machen und um Unterstützung bitten. Bleib auf jeden Fall ruhig und finde heraus, ob Du Schmerzen hast und wo sie auftreten. Teste, ob Du alle Gliedmaßen noch bewegen kannst und ob Du fremde Hilfe brauchst. Wer die Unfallstelle aus eigener Kraft nicht mehr verlassen kann, der muss von der Bergwacht abtransportiert werden. Im Zeitalter von Handys kann diese heutzutage deutlich einfacher als noch vor ein paar Jahren alarmiert werden, weil die viel genutzten Touristenpisten inzwischen mit einer ausreichenden Netzabdeckung ausgestattet sind. In Deutschland kann die Bergwacht über den zentralen Notruf 112 verständigt werden. Diese Notrufnummer gilt inzwischen übrigens in ganz Europa.


Bild Skifahrer an Hang Durch Unachtsamkeit und Selbstüberschätzung können auf der Skipiste gefährliche Unfälle passieren.

In anderen Ländern sind abweichende Rufnummern zu wählen. Diese sollten jedem Urlauber vor dem ersten Pistenbesuch bekannt sein und gegebenenfalls im Hotel oder bei der Tourismusverwaltung erfragt werden. In Österreich solltest Du beispielsweise die 140, in Frankreich die 15, in der Schweiz die 144 und in Italien die 118 wählen. Wenn Du keinen Empfang hast, solltest Du Deinen Standort wechseln und möglichst auf freies Gelände gehen. Starte Dein Telefon evtl. neu und benutze dann die Euronotrufnummer 112. Wer Kontakt mit der Bergwacht aufgenommen hat, sollte in jedem Fall den genannten Anweisungen des zuständigen Operators Folge leisten.

Wer selbst nicht betroffen ist, aber gesehen hat, dass jemand anderes verunglückt ist, der ist verpflichtet erste Hilfe zu leisten. Dies kann in schlimmeren Fällen über das reine Alarmieren der Bergwacht hinausgehen. So sollte auch nach dem Absenden des Notrufs der Betroffene auf keinen Fall alleine gelassen werden. Sichere die Unfallstelle ab, damit nicht noch weitere Skifahrer verletzt werden oder die Situation verschlimmern. Hierfür musst Du Stöcke oder Skier überkreuzt hangaufwärts vor die Unfallstelle in den Schnee stecken. Bei schlechter Sicht oder einer Kurve, sollte dieses Signal bereits früher zu sehen sein.

Allgemein gilt: Erst einen Überblick über die Situation erlangen und die Verletzten versorgen, dann einen Notruf absetzen. Wenn Du nicht alleine bei der Unfallstelle eintriffst, können die Aufgaben selbstverständlich aufgeteilt werden. In extremen Situationen ist genau wie bei schweren Autounfällen eine Mund-zu-Nase-Beatmung und eine Herzrhythmus-Massage notwendig. Diese muss solange durchgeführt werden, bis die professionellen Helfer eingetroffen sind und die Versorgung am Patienten übernehmen. Daher kann es nie schaden, vor einem geplanten Skiurlaub noch einmal die Erste-Hilfe-Kenntnissen in einem Kurs aufzufrischen. Ist der Verletzte ansprechbar, solltest Du mögliche Verletzungen klären, das Opfer beruhigen und unter Umständen versuchen es warm zu halten. Kann es sich selbstständig ohne große Schmerzen bewegen, kannst Du versuchen, es von der Piste zu ziehen, um weitere Unfälle zu vermeiden.
Wenn Du selbst einen Unfall verschuldet hast, darfst Du Dich nicht ohne Rücksprache mit dem Unfallgegner vom Unfallort entfernen, weil neben eventuellen Hilfeleistungen auch die wichtigsten Versicherungsfragen geklärt und persönliche Kontaktdaten ausgetauscht werden müssen. Wer sich dennoch entfernt, kann für dieses Verhalten haftbar gemacht und per Gerichtsurteil bestraft werden.

Wie setzt man einen Notruf ab?

Infografik Fakten zu WintersportWas sind die häufigsten Verletzungen bei Skifahrern? Erfahre es hier. (Einfach klicken zum Vergrößern)

Der Notruf im Falle eines Skiunfalls entspricht im Prinzip einem normalen Notruf. Achte darauf, ruhig und konzentriert zu bleiben, damit Du alle Informationen verständlich vermitteln kannst. Beim Telefonat solltest Du vor allem die fünf W-Fragen klären. Die Rettungskräfte müssen wissen, wo der Unfall passiert ist. Beschreibe die Lage des Unfallorts also so gut es geht. Hier solltest Du vor allem die Pistennummer oder den Namen eines Liftes in der Nähe nennen können. Geht das nicht, solltest Du sämtliche Merkmale der Umgebung, bestimmte Schilder, Markierungen oder Ähnliches weiterleiten. Auch das Wetter solltest Du beschreiben, damit der Rettungseinsatz gleich geplant werden kann. Beschreibe, was genau passiert ist - insofern Du das beurteilen kannst. Zudem sollte die Zahl der Verletzten durchgegeben werden, damit die Rettungskräfte entsprechend ausgestattet eintreffen. Beschreibe die Verletzungen und Symptome der verletzten Personen so gut es geht, besonders wenn Dir die Situation lebensbedrohlich erscheint, weil die Person zum Beispiel bewusstlos ist. Auch Deinen Namen solltest Du den Rettungskräften nennen, sowie eine Möglichkeit, wie sie sich kontaktieren können, falls sie den Unfallort nicht gleich finden. Hör genau zu, was Dein Ansprechpartner am Telefon sagt und welche Fragen er Dir stellt.

Wer ist schuld?

Um die Schuldfrage bei einem Skiurlaub zu klären, kommen die internationalen Regeln des internationalen Skiverbands International Ski Federation beziehungsweise Fédération Internationale de Ski (FIS) zum Tragen, die ein verbindliches Verhalten auf der Piste vorgeben. Wer diese nicht beachtet, haftet automatisch für die Folgen eines Unfalls.

Zu den wichtigsten Regeln zählen, dass jeder Skisportler sich dazu verpflichtet, Rücksicht auf die anderen Fahrer zu nehmen. Jeder muss so fahren, dass er mit seinem eigenen Stil niemand anderen gefährdet. Wer in eine Abfahrt einfahren will oder nach einem Stopp wieder startet, muss sich vorab in alle Richtungen absichern, dass er dies ohne Gefahr tun kann und niemanden schneidet. Das eigene Tempo muss immer dem eigenen Können, den Witterungs- und Pistenverhältnissen sowie der Dichte des Verkehrs angepasst werden. Grundsätzlich gilt, dass sich niemand an unübersichtlichen Stellen auf der Piste aufhalten sollte.

Sich vorab richtig versichern

Bild Gruppe von Skifahrern auf Piste Die Regeln auf der Skipiste werden von der FIS festgelegt und sollten eingehalten werden.

Bevor es in den Skiurlaub geht, solltest Du Dich mit den richtigen Versicherungen absichern. Schließlich kann eine Bergrettung mit dem Helikopter schnell mehrere 10.000 Euro kosten. Bist nur Du selbst in einen Unfall verwickelt und passiert dieser in Deutschland, dann greift in der Regel Deine private oder gesetzliche Krankenversicherung. Begibst Du Dich aber ins Ausland, solltest Du vor Antritt der Reise eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abschließen. Der Grund dafür ist, dass Deine Krankenversicherung die Behandlungskosten nur nach dem deutschen Tarif bezahlt. In einigen anderen Ländern sind diese Kosten jedoch deutlich höher. Außerdem erstattet sie nicht die Kosten für eine eventuelle Bergrettung.

Die zusätzliche Auslandskrankenversicherung musst Du nicht zwingend bei Deinem Krankenversicherer abschließen, sondern kannst aus einem großen Angebot verschiedener Versicherer auswählen. Wichtig vor dem Abschluss ist, nicht nur die Preise zu vergleichen, sondern sich auch die genauen Konditionen anzuschauen. Einige dieser Versicherungen zahlen beispielsweise einen Rücktransport in Deine Heimat, andere tun dies nicht. Für den Fall, dass man selbst den Skiunfall verursacht, benötigt man eine private Haftpflichtversicherung. Neben der regulären Krankenversicherung gilt diese ohnehin als die wichtigste Versicherung überhaupt, die eigentlich jeder besitzen sollte. Im Vergleich zu anderen Versicherungen ist der jährliche Betrag für eine private Haftpflichtversicherung relativ überschaubar.

Schwerwiegende Folgen mit einer Unfallversicherung und Krankentagegeld absichern

Wenn Du Dich gegen mögliche kostenintensivere Folgen eines Skiunfalls absichern möchtest, solltest Du den Abschluss einer Unfallversicherung in Erwägung ziehen. Die Unfallversicherung gilt nicht immer als sinnvoll, da sie dem Versicherten vor allem bei kleineren Unfällen keinen wesentlichen Vorteil erbringt.


Bild Versichertenkarte für Skiunfall Wenn der Skiunfall in Deutschland passiert, bist Du mit Deiner gesetzlichen oder privaten Versicherung abgesichert.

Experten raten jedoch jedem, der regelmäßig Ski oder Snowboard fährt, sich für solch ein Produkt zu entscheiden, da nach einem Unfall im Schnee höhere Folgekosten als sehr wahrscheinlich gelten. Und genau diese Folgekosten deckt die Unfallversicherung ab. Neben medizinischen Kosten, die bei der Erstversorgung, einer folgenden Heilbehandlung oder auch Rehabilitations-Maßnahmen entstehen können, übernimmt sie auch Abgeltungen für bleibende körperliche Folgen - also eine Art Schmerzensgeld - sowie auch Pflegegelder oder Gelder, die eine Umschulung finanzieren können. Wenn Du zusätzlich einen möglichen Verdienstausfall absichern möchtest, bietet sich zu der Unfallversicherung eine Krankentagegeldversicherung an. Auch bei diesen beiden Versicherungen lohnt es sich, ganz genau hinzuschauen, welches Produkt welche Leistungen zu einem vernünftigen Preis-Leistungsverhältnis bietet.

Sachversicherungen greifen bei Beschädigungen an der Ausrüstung

Etwas spezieller, aber durchaus zu bekommen, sind Skiversicherungen. Diese haften bei Beschädigungen oder Verlust der Skiausrüstung. Diese Sachversicherung kann in vielen Fällen direkt bei den Ausleihstationen abgeschlossen werden und kostet Dich in der Regel nicht mehr als ein paar Euro. Wenn Du eine eigene Ausrüstung besitzt, kannst Du ebenfalls solche eine Skiversicherung abschließen, die Dir im Falle des Falles Dein Equipment ersetzt. Wer all die hier genannten - oder zumindest einen Großteil - Versicherungen abgeschlossen hat, kann zwar einen Skiunfall nicht gänzlich vermeiden, kann aber, was die finanzielle Absicherung angeht, beruhigt in den Skiurlaub starten.

 

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