Die markt.de Galerie: 7 typische Grillregeln der Männer
Ratgeberübersicht
Für den Nachbarschaftsfrieden: Tipps zum Grillen auf dem Balkon
Bevor man auf dem Balkon grillt, sollte man sich davor über die Bestimmungen informieren.
Grillen auf dem Balkon oder im Garten gehört im Sommer einfach dazu. Doch was tun, wenn die Nachbarn die Freude an einer Grillfeier trüben und sich über den Rauch und den Lärm beschweren? Damit die Party zu einem unbeschwerten Ereignis wird, sollten Sie bereits im Vorfeld über gesetzliche Bestimmungen Bescheid wissen; auf diese Weise können Sie besser einschätzen, ob eine etwaige Beschwerde gerechtfertigt ist oder ob Sie unbesorgt weiter grillen können.
Grillen auf dem Balkon - Grundsätzlich erlaubt?
Grillen auf dem Balkon - jeder Mieter verfügt grundsätzlich über dieses Recht. Allerdings kann der Vermieter gesonderte Regelungen in den Mietvertrag integrieren; dann gelten die individuell getroffenen Bestimmungen. Schauen Sie deshalb in Ihrem Mietvertrag nach: Findet sich dort ein spezielles Grillverbot? Wer trotz des Verbotes auf dem Balkon grillt, riskiert im schlimmsten Fall den Anspruch auf seine Wohnung. Bereits nach einer erfolgten Abmahnung kann der Vermieter Ihnen, wenn Sie wiederholt Würstchen und Steaks auf dem Balkon brutzeln, fristlos kündigen. Deshalb: Fragen Sie im Zweifelsfall lieber noch einmal nach. Finden Sie hingegen kein spezielles Grillverbot in Ihrem Vertrag, können Sie unbesorgt grillen, wenn Sie dabei einige Bestimmungen beachten.
Bratenduft und Rauchentwicklung - das sollten Sie beim Grillen auf dem Balkon beachten
Die Nachbarn dürfen durch Grillduft und Qualm nicht gestört werden.
Zwar kann jeder Mieter, wenn nichts anderes vereinbart ist, von seinem Recht, auf dem Balkon zu grillen, Gebrauch machen. Allerdings dürfen Sie Ihre direkten Nachbarn keinesfalls durch austretenden Qualm oder Rauch sowie dem Duft nach Gebratenem stören. Auch wenn echte Grillfans nicht darauf verzichten möchten: Klassisches Grillen mit Holzkohle ist nicht erlaubt, weil hier die Rauchentwicklung und die damit verbundene Geruchsbelästigung insbesondere in einem Mehrfamilienhaus beinahe unvermeidlich ist. Denn: Das Imissionsgesetz fordert, dass der Rauch nicht konzentriert in die benachbarten Wohnungen ziehen darf. Das klassische Grillen auf dem Balkon ist jedoch auch aus brandschutzrechtlichen Gründen untersagt, da stets die Gefahr von Funkenflug gegeben ist. Deshalb gilt: Gegrillt werden darf ausschließlich mit einem Elektro- oder Gasgrill. Wer diese Bestimmung nicht beachtet, riskiert eine Geldbuße.
Wie oft ist Grillen auf dem Balkon zulässig?
Wenn Sie Glück haben, grillen Ihre Nachbarn genauso gerne wie Sie - und es kommt nicht zu einer Beschwerde. Dann können Sie so oft Würstchen und Steaks auf den Rost legen, wie Sie möchten. Falls doch einmal eine Beschwerde vorliegt, reagieren die Gerichte je nach Fall unterschiedlich. Zu einem strikten Verbot kann es jedoch nicht kommen; nach einem häufig zitierten Urteil ist es beispielsweise erlaubt, im Zeitraum von April bis September einmal im Monat auf der Terrasse oder dem Balkon zu grillen - wenn Sie Ihre Mitbewohner zwei Tage vor dem Ereignis informieren. Andere Gerichte entschieden, dass ein Grillen auf dem Balkon nur maximal dreimal im Jahr stattfinden darf. Doch egal, wie das Urteil letztlich ausfällt: In jedem Fall müssen Ihre Nachbarn leichte Grillgerüche und geringfügige Rauchentwicklung bis zu sechs Stunden im Jahr hinnehmen - dies besagen die Richtlinien des allgemeinen Toleranzgebotes.
Grillen auf dem Balkon und Ruhestörung
Besondere Rücksicht ist jedoch bei Grillveranstaltungen zu nehmen, die abends stattfinden und sich bis in die Nachtstunden hinziehen. Gerade wenn die Mieter in beengten Verhältnissen leben, entsteht schnell eine Belästigung sowohl durch die Gerüche, als auch durch den mit der Grillfeier verbundenen Lärm. Deshalb gilt: Die Nachbarn müssen sowohl die Gerüche als auch die Geräusche nur bis 22 Uhr hinnehmen; danach müssen Sie das Grillen einstellen und dafür sorgen, dass der Geräuschpegel auf Zimmerlautstärke sinkt. Allerdings: Einige Gerichte lassen das Grillen unter bestimmten Umständen auch bis Mitternacht zu; doch können Sie von diesem Urteil noch viermal im Jahr Gebrauch machen.
Kompromiss finden - ein Gespräch vorab wirkt Wunder
Ein Gespräch mit dem Nachbar kann Ärger vermeiden.
Der Grillspaß kann schnell getrübt werden, wenn Beschwerden bezüglich an Sie herangetragen werden. Deshalb hat es sich bewährt, die Nachbarn grundsätzlich über Ihr Vorhaben zu informieren oder - besser noch - zu der Grillfeier einzuladen. Auch wenn einige Mitbewohner die Einladung nicht annehmen: In den wenigsten Fällen wird es seitens von eingeladenen Mietern zu Beschwerden kommen. Alternativ können Sie sich auch einmal mit der gesamten Nachbarschaft besprechen; gemeinsam finden Sie sicher eine individuelle Lösung bezüglich des sommerlichen Grillens. Vergessen Sie jedoch nicht, auch den Vermieter in Ihr Gespräch mit einzubinden! Bedenken Sie: Wenn Sie ein gutes Verhältnis zu Ihrer Nachbarschaft pflegen, müssen Sie die gesetzlichen Bestimmungen und Einzelurteile nicht interessieren - dann können Sie so viele Würstchen und Steaks brutzeln, wie Sie möchten!
Fazit: Grillen auf dem Balkon ist erlaubt - in Maßen und mit Absprache
Insgesamt gesehen, müssen Sie also auf den Sommerspaß Grillen nicht verzichten, solange Sie sich an diverse Bestimmungen halten und sich im günstigsten Fall mit den Nachbarn absprechen.
Denken Sie dabei vor allem an folgende Punkte:
- Mietvertrag: Ist ein allgemeines Grillverbot im Mietvertrag verankert?
- Rauchentwicklung: Aufgrund der Geruchsbelästigung muss starke Rauchentwicklung vermieden werden
- Grillgeräte: Es dürfen ausschließlich Grill- oder Elektrogrills, aber keine Holzkohlegeräte zum Einsatz kommen
- Wie oft: Je nach Urteil dürfen Sie von April bis September einmal monatlich, dreimal jährlich oder mindestens 6 Stunden im Jahr grillen
- Nächtliches Grillen: Grillen und Lärmbelästigung ist nur bis 22 Uhr erlaubt, viermal im Jahr auch bis Mitternacht
- Absprache und Einladung: Wer ein gutes Verhältnis zur Nachbarschaft pflegt, diese von der Grillfeier unterrichtet oder einlädt,
kann sich die gesetzlichen Bestimmungen häufig sparen!
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