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So kauft man mit Erfolg

Der markt.de Suchagent Du willst keine Anzeige mehr verpassen? Im Video erfährst Du wie das geht.

Beim Kauf per Kleinanzeigen lassen sich tolle Schnäppchen machen und auch Ausgefallenes und Besonderes finden. Allerdings sollte das vielfältige Angebot nicht dazu verführen, wahllos zu kaufen. Vielmehr ist eine Recherche vorab empfehlenswert, um sich vor Enttäuschungen zu schützen.

Phase 1: Die Artikelsuche und der Preisvergleich

Vor dem Kauf sollte man genau wissen, was man will. Auch über die Vor- und Nachteile verschiedener Produkte sollte man informiert sein, bevor eine Kaufentscheidung fällt. Anschließend gilt es dann, die Angebote genau zu prüfen und zu vergleichen.

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Unser Tipp:

Wer genau weiß was er will, kann besser suchen und finden, was er braucht. Es zahlt sich also aus, sich vor dem eigentlichen Kauf gründlich zu informieren. Das erspart überteuerte Käufe ebenso wie Enttäuschungen.

Den markt.de Suchagenten verwenden

Der markt.de Suchagent kann die Jagd nach einem Schnäppchen erheblich erleichtern. Sie müssen hierfür nur Ihre Suche nach dem Objekt der Begierde einspeichern und werden informiert, sobald es ein neues Angebot gibt. Damit Sie nicht unnötig viele Mails erhalten, können Sie sich aussuchen, wie oft Sie informiert werden.

Phase 2: Die Verhandlung mit dem Verkäufer

Hat man sich für einen der angebotenen Artikel entschieden, folgt die Verhandlung mit dem Verkäufer. Dabei gilt es, neben der Preisgestaltung, auch auf einige juristische Besonderheiten zu achten.

Begriff Erläuterung / Bedeutung
OVP Original-Verpackung. Der Gegenstand wurde folglich niemals ausgepackt und benutzt, was auf einen neuwertigen Zustand schließen lässt.
VB Verhandlungsbasis. Dieser Zusatz bedeutet, dass der angegebene Preis nicht fix, sondern der Verkäufer wahrscheinlich zu einem gewissen Entgegenkommen bereit ist. Viele Verkäufer räumen bis zu 25% Verhandlungsspielraum ein.
Festpreis Im Gegensatz zum mit „VB“ gekennzeichneten Preis ist es nicht gewünscht zu handeln. Der Käufer kann das Produkt entweder zum angegebenen Preis kaufen oder sich anderweitig umsehen.
Garantie Die Garantie ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Herstellers, die an Bedingungen geknüpft sein kann. Sie gilt grundsätzlich nur für den ersten Käufer, auf dessen Namen ein Produkt beim Händler erworben wurde. Manche Händler erkennen aus Kulanz eine Restgarantie auch nach einem Weiterverkauf an – dazu verpflichtet sind sie jedoch nicht. Manche Verkäufer geben dennoch in einer Kleinanzeige an, wie lange die Garantiezeit eines Produkts noch gilt.
Gewährleistung Auch eine Gewährleistung muss der ursprüngliche Anbieter der Ware nicht übernehmen, da der Kunde beim Weiterverkauf mit diesem Anbieter keinen Kaufvertrag geschlossen hat. Hat der Kleinanzeigen-Verkäufer eine Gewährleistung nicht ausgeschlossen (was er als Privatverkäufer grundsätzlich darf), hat sein Käufer jedoch unter bestimmten Umständen ihm gegenüber einen Rechtsanspruch.
Widerrufsrecht Das 14-tägige Widerrufsrecht beim Online-Kauf gilt nicht bei privaten Verkäufern. Käufer dürfen die Ware also nur zurückschicken, wenn sie offensichtliche Mängel hat beziehungsweise nicht der Beschreibung entspricht.

Der optimale Ablauf

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Unser Tipp:

Gegenüber einem Kauf bei einem normalen Händler hat der Käufer bei einem Privatverkauf weniger Rechte. Es empfiehlt sich daher, die Ware, wie bei Kleinanzeigen üblich, vorab in Augenschein zu nehmen. Auch von der Möglichkeit, mit dem Verkäufer zu verhandeln, kann der Käufer oft profitieren.

Phase 3: Die Bezahlung

Auch bei der Bezahlung des erstandenen Schnäppchens gibt es verschiedene Mittel. Nicht alle sind für alle Beteiligten gleich sicher. Dessen sollten sich Käufer wie Verkäufer bewusst sein.

Variante Pro Contra
Barzahlung Sicherste Variante für beide Seiten Nur möglich, wenn Käufer und Verkäufer in der Nähe wohnen
Überweisung Bequem, einfach, erfordert kein gesondertes Kundenkonto wie PayPal Eher unsicher für alle Beteiligten, da sich hier mehrere Betrugsmaschen umsetzen lassen
PayPal Bietet gewisse Sicherheits-Mechanismen Bei Käufen von Kleinanzeigen schlechterer Käuferschutz
Besonderheiten der Überweisung

Käufer sollten sich nicht auf eine Vorkasse einlassen, sondern erst bezahlen, wenn die Ware tatsächlich eingetroffen ist.

Besonderheiten bei PayPal

Wer die PayPal-Gebühren übernimmt, wird vorab vereinbart. In der Regel ist dies bei einem Privatverkauf Sache des Käufers.

Unser Tipp:

Die für den Käufer sicherste und bequemste Variante ist die Barzahlung bei Abholung des Kaufs. Wo immer möglich, sollte daher auf diese verwiesen werden. Auf Seite 3 finden sich zusätzliche Sicherheitshinweise zu diesem Thema.

Phase 4: Die Abholung und der Versand

Ist alles Sonstige geklärt, muss die Ware nur noch zum Kunden. Dabei gilt es zunächst zu klären, ob sie abgeholt werden kann oder der Versand gewünscht ist. Bei größeren, sperrigen Artikeln sollte man unbedingt sicherstellen, dass auch ein geeignetes Transportmittel zur Verfügung steht.

Anbieter Beschreibung
DHL Europaweit agierender Anbieter, der als sehr zuverlässig gilt und gute Möglichkeiten beispielsweise zum versicherten Versand anbietet. Allerdings ist DHL oft teurer als die Konkurrenz.
Hermes Günstiger Versender, der aber häufig schlechte Kritiken für Zuverlässigkeit und Service erhält.
DPD Günstig (vor allem bei großen oder sperrigen Paketen) und schnell, allerdings mitunter Schwächen beim Service.

Unser Tipp:

Kleinanzeigen richten sich in der Regel an ein regionales Publikum, weshalb die Abholung der gekauften Ware die Regel ist. Diese ist für beide Seiten am sichersten, denn die Ware kann direkt in Augenschein genommen und das Geld bar übergeben werden.

Rechte & Pflichten als Käufer

Bin ich verpflichtet, den gekauften Artikel abzunehmen und zu bezahlen?

Grundsätzlich kommt, sobald sich der Käufer bereit erklärt, den Artikel zu nehmen, ein Kaufvertrag zustande. Dieser verpflichtet den Käufer, die Ware tatsächlich abzunehmen und zu bezahlen. Das gilt auch, wenn beispielsweise dem Käufer die Ware nicht mehr gefällt oder er sie anderenorts günstiger gesehen hat. Lediglich, wenn die Ware nicht der Beschreibung entspricht, darf der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten.

Der Verkäufer liefert den Kaufgegenstand nicht. Was kann ich tun?

Meldet sich der Verkäufer nicht oder verschickt die Ware nicht, sollte der Käufer zunächst versuchen, ihn zu kontaktieren. Bleibt das erfolglos, kann der Käufer eine Frist setzen. Die Fristsetzung kann grundsätzlich auch per E-Mail erfolgen; sinnvoller ist jedoch, sie per Einschreiben zu verschicken, da es so vor Gericht beweisbar ist. Nach Ablauf der Frist kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Wichtig: Unbedingt alles schriftlich und nachweisbar abwickeln. Wurde vom Käufer bereits Geld gefordert, sollte es gleichzeitig mit dem Rücktritt vom Kaufvertrag zurückgefordert werden. Grundsätzlich kann der Käufer den Verkäufer auch auf Herausgabe der Ware verklagen. Dieser Schritt sollte aber nicht im Alleingang, sondern erst nach Absprache mit einem Anwalt unternommen werden.

Ist Garantie überhaupt übertragbar?

Einen Anspruch auf Garantie haben Kleinanzeigen-Käufer nicht, da sie mit dem ursprünglichen Verkäufer der Ware keinen Kaufvertrag haben. Einige Händler akzeptieren eine Garantie-Übertragung aber auf Basis der Kulanz. In diesem Fall sind Original-Kaufbelege notwendig.

Habe ich bei Kleinanzeigen ein Widerrufsrecht?

Einen Anspruch auf Garantie haben Kleinanzeigen-Käufer nicht, da sie mit dem ursprünglichen Verkäufer der Ware keinen Kaufvertrag haben. Einige Händler akzeptieren eine Garantie-Übertragung aber auf Basis der Kulanz. In diesem Fall sind Original-Kaufbelege notwendig.

Habe ich ein gesetzliches Gewährleistungsrecht?

Ein Recht auf Gewährleistung durch den ursprünglichen Verkäufer des Produkts hat derjenige, der das Produkt per Kleinanzeige im Weiterverkauf erworben hat, nicht, da er mit diesem keinen Kaufvertrag hat. Der Käufer kann jedoch unter Umständen Gewährleistungs-Ansprüche gegenüber dem Kleinanzeigen-Verkäufer geltend machen. Dieser kann als Privatverkäufer eine Gewährleistung allerdings ausschließen, muss das aber vorab deutlich kenntlich machen. Erklärt sich der Verkäufer damit einverstanden, kann er auch im Kaufvertrag seine Gewährleistungs-Rechte an den Käufer abtreten. In diesem Fall hat der Käufer den vollen Gewährleistungs-Anspruch. Allerdings erklären sich dazu nicht alle Verkäufer bereit.

Wann muss ich bezahlen?

Wann bezahlt wird, hängt im wesentlichen davon ab, was mit dem Verkäufer ausgemacht wurde. Von Vorauszahlungen ist aus Sicherheitsgründen eher abzuraten. Für beide Seiten am sichersten ist eine Barzahlung bei Übergabe der Ware. Grundsätzlich gilt: Spätestens 14 Tage nach Erhalt der Ware muss diese auch bezahlt sein.

Welche Rechte stehen mir zu, wenn die Ware mangelhaft ist?

Ist die Ware beim Verkauf mangelhaft, muss der Käufer dies auf jeden Fall beweisen. Anders als bei gewerblichen Händlern, liegt die Beweislast beim Käufer. Kann dieser beweisen, dass die Ware den Mangel tatsächlich schon beim Kauf aufwies, hat er das Recht auf sogenannte Nacherfüllung (also darauf, dass die Ware nachgebessert oder ersetzt wird). Wird dies nicht erfüllt, kann er vom Kaufvertrag zurücktreten und sein Geld zurückverlangen. All dies gilt nicht, wenn der Verkäufer eine Gewährleistung grundsätzlich ausgeschlossen hat. Private Verkäufer können dies tun, müssen es aber gut sichtbar auf der Artikelseite kennzeichnen. Ein Gewährleistungsausschluss ist allerdings unwirksam, wenn der Verkäufer einen Mangel verschweigt oder bewusst falsche Angaben macht. Der Verkäufer ist nämlich verpflichtet, die Produkteigenschaften wahrheitsgemäß anzugeben.

Was tun, wenn bei Versand das Paket nicht ankommt?

In der Regel wird bei Kleinanzeigen das Produkt persönlich abgeholt. Entscheidet sich der Käufer jedoch, die Ware zuschicken zu lassen, trägt er auch das Risiko für einen Verlust oder eine Beschädigung während der Sendung. Das Risiko geht in diesem Fall bereits mit der Übergabe der Ware an den Zustelldienst an den Käufer über.

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