Information für Gewerbliche Anbieter
Wenn man als gewerblicher Anbieter Geschäfte machen will, muss man sich an einige Richtlinien halten. Du willst die Kleinanzeigen gewerblich nutzen? Dann beachte bitte folgende Übersicht für das Inserieren von gewerblichen Angeboten. Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass sich im Einzelfall weitergehende Pflichten ergeben können und dieser Ratgeber eine Rechtsberatung keinesfalls ersetzt. Bitte stelle sicher, dass Deine Anzeigen den gesetzlichen Anforderungen genügen. Wenn Du Dich als gewerblicher Verkäufer oder Dienstleister selbstständig machen willst, findest Du hier Tipps wie Du ein Gewerbe anmeldest.
Inhaltsverzeichnis
Wer handelt gewerblich oder geschäftsmäßig?
Ob Du gewerblich oder als Privatperson handelst, entscheidet der Einzelfall.
Gewerblich handelst Du generell, wenn Du:
- regelmäßig Artikel - in größeren Mengen, als Neuwaren oder aus eigener Herstellung - anbietest
- regelmäßig zum Weiterverkauf oder für Dein Gewerbe einkaufst
Als Privatperson handelst Du generell, wenn Du:
- gelegentlich diverses aus Deinem Privatbesitz verkaufst
- für Deinen privaten Gebrauch kaufst
Wenn Du als gewerblicher Anbieter eine Kleinanzeige inserierst, wähle bei der Information zum Anbieter "gewerblich".
Welche Angaben musst Du als gewerblicher Anbieter auf Deinem markt.de Profil hinterlegen?
Möchtest Du bei markt.de gewerblich inserieren dann gelten hier die gesetzlichen Informationspflichten, laut dem §5 Telemediengesetz (TMG). Hierzu gehört ein vollständiges Impressum, welches in Deinem Firmenprofil hinterlegt sein muss. Für das Impressum genügt keine Verlinkung zu seiner anderen Seite.
Welche Pflichten hast Du als gewerblicher Anbieter?
Gewerbliche oder geschäftsmäßige Anbieter müssen die gesetzlichen Informationspflichten zum Impressum und zum Fernabsatzrecht einhalten. Verstöße können je nach Sachlage zu kostenpflichtigen Abmahnungen führen.
a. Impressumspflicht bei Kleinanzeigen
Laut dem Telemediengesetzes sind gewerbliche Anbieter an die Impressumspflicht gebunden.Als gewerblicher Anbieter sind Sie vor dem Gesetz ein sogenannter Diensteanbieter und somit an die Anbieterkennzeichnungspflicht im Internet, kurz: Impressumspflicht, gebunden. Diese Kennzeichnungspflicht ergibt sich aus dem Telemediengesetz (TMG). Ein gewerbliches Inserat muss (nach § 5 des Telemediengesetzes) u.a. folgende Impressumsangaben enthalten oder darauf über klar gekennzeichnete Links (z.B. "Impressum") verweisen:
- Vollständiger Name der Firma inkl. Rechtsform, Vor- und Zuname des Vertretungsberechtigten
- Anschrift (kein Postfach)
- E-Mail-Adresse, sowie Telefon- oder Fax-Nummer
- Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, mit Registernummer
- Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a Umsatzsteuergesetz (sofern vorhanden)
- Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung (sofern vorhanden)
- sofern das Gewerbe der behördlichen Zulassung bedarf, die Aufsichtsbehörde; soweit zutreffend zur Kammer (z.B. Ärztekammer), gesetzliche Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen.
Diese Informationen sollten registrierte gewerbliche Anbieter in ihrem markt.de Profil hinterlegen.
b. Informationspflichten bei Fernabsatz
Wer gewerblich an einen privaten Käufer direkt über markt.de Kontaktformular, E-Mail, Telefon oder Fax verkauft, schließt einen Fernabsatzvertrag (§ 312b ff BGB). Auch wenn die Anzeige so gestaltet ist, dass diese zu einem Vertragsschluss direkt aus der Ferne anregt, besteht eine Informationspflicht nach dem Fernabsatzrecht.
Nach dem Fernabsatzrecht muss das Inserat zusätzlich u.a. folgendes enthalten:
- wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung
- Liefer- oder Versandkosten sowie Hinweis auf mögliche weitere Steuern oder Kosten
- Einzelheiten der Zahlung und Lieferung oder Erfüllung
- Information zum gesetzlichen Widerrufs- oder Rückgaberecht sowie Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, Name und Anschrift des Verkäufers, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe
Darüber hinaus haben gewerbliche Verkäufer Gewährleistungen, auch bei dem Verkauf von Gebrauchtware, zu erfüllen, mehr dazu hier. Wir bitten um Verständnis, dass diese Hinweise keine Rechtsberatung darstellen können. Diese Seite gibt die Rechtslage weder vollständig noch in immer aktuellster Auslegung oder Rechtsprechung dar. Eine Beratung zu den aktuellen rechtlichen Bestimmungen und weitere Details zu den Pflichten eines gewerblichen Anbieters bieten Dir Anwälte oder Rechtsberatungsstellen.
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