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Minijobs in Privathaushalten: Wie funktioniert der Haushaltscheck?
Öfter werden Minijobber als Haushaltshilfen eingestellt
Vielen Familien, Singles oder Alleinerziehenden fehlt die Zeit, alle anfallenden Haushaltsarbeiten zu erledigen. Daher werden immer öfter Minijobber als Haushaltshilfen eingestellt. Minijobs, die ausschließlich in Privathaushalten geleistet werden, werden im Rahmen des sogenannten Haushaltsscheckverfahrens gemeldet. Wir haben Ihnen im Folgenden die wichtigsten Informationen zum Thema zusammengestellt.
Anmeldung bei der Minijobzentrale
Innerhalb des Haushaltscheckverfahrens werden nur Tätigkeiten erfasst, die durch einen privaten Haushalt begründet sind, gewöhnlich aber durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt werden können. Hierunter fallen beispielsweise Reinigungsarbeiten, die Gartenpflege sowie die Pflege, Versorgung und Betreuung von Kindern, kranken, alten und pflegebedürftigen Menschen. Gegenüber dem gewerblichen Minijob ist dieses Verfahren nochmals vereinfacht. Wird eine geringfügig entlohnte Beschäftigung in einem Privathaushalt jedoch nur aufgrund einer zusätzlichen Hauptbeschäftigung versicherungspflichtig, ist das Haushaltsscheckverfahren hierauf nicht mehr anwendbar.
Der Haushaltsscheck ist ein Vordruck zur An- und Abmeldung des Arbeitnehmers für die Sozialversicherung bei der Minijob-Zentrale. Auf Grundlage des gemeldeten Arbeitentgelts berechnet die Minijob-Zentrale die Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich der gesetzlichen Unfallversicherung, die Umlagen zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit oder Schwangerschaft sowie eventuell anfallende Steuern. Die Bezahlung der anfallenden Beträge für Ihren Minijob ist denkbar einfach und geschieht halbjährlich per Lastschriftverfahren:
Die Beiträge für das in den Monaten Januar bis Juni erzielte Arbeitsentgelt sind am 15. Juli des laufenden Jahres fällig, die Beiträge für das in den Monaten Juli bis Dezember erzielte Entgelt am 15. Januar des folgenden Jahres. Nach erfolgter Anmeldung im Haushaltsscheckverfahren sind in der Regel keine weiteren Formalitäten und Behördengänge mehr notwendig.
Angaben beim Haushaltscheck
Es sind nur wenige Daten erforderlich, diese allerdings in dreifacher Ausführung
Die Formulare für den Haushaltscheck finden Sie auf der Webseite der Minijob-Zentrale zum Download. Es sind nur wenige Daten erforderlich, diese allerdings in dreifacher Ausführung - für Sie, Ihren Minijobber und die Minijob-Zentrale. Folgende Angaben sind zu machen:
- Name, Vorname, Anschrift, Betriebsnummer und Steuernummer des Arbeitgebers
- Name, Vorname, Anschrift und Versicherungsnummer des Arbeitnehmers (kann die Versicherungsnummer nicht angegeben werden, ist hier das Geburtstagdatum einzutragen)
- Kennzeichnung über die Zahlung von Pauschsteuer
- Kennzeichnung über eine Mehrfachbeschäftigung des Arbeitnehmers
- Kennzeichnung über eine Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse
- Kennzeichnung über den Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit
- Datum und Unterschrift des Arbeitgebers und Arbeitnehmers
Je nach Meldetatbestand sind zusätzlich anzugeben:
- bei einer Anmeldung der Beginn der Beschäftigung und das monatliche Arbeitsentgelt
- bei einer Meldung wegen Änderung des Arbeitsentgelts der neue Betrag und der Zeitpunkt der Änderung
- bei einer Abmeldung das Ende der Beschäftigung
- bei einer nicht kontinuierlichen Lohn- und Gehaltszahlung der Zeitraum der Beschäftigung und das Arbeitsentgelt
Bekämpfung von Schwarzarbeit
Trotz Haushaltscheck wird geschätzt, dass rund 95 Prozent aller Haushaltshilfen in Privathaushalten weiter schwarz beschäftigt werden. Die Heimlichtuerei ist unverständlich. Schließlich bringt die Anmeldung zahlreiche Vorteile mit sich. Angemeldete Haushaltshilfen sind unfallversichert, haben Anspruch auf Urlaub und erhalten eine Fortzahlung des Entgelts auch im Krankheitsfall. Der Arbeitgeber steht dabei nicht unbedingt schlechter da: 20 Prozent der gesamten Aufwendungen für einen Minijob, das sind bis zu 510 Euro pro Jahr, können von der Einkommenssteuer abgesetzt werden.
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