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Gehaltsvergleich - Übersicht

Was verdient ein Rechtsanwalt?

Bild Rechtsanwalt Anwälte können in einer Kanzlei arbeiten oder sich selbstständig machen

Der Verdienst eines Rechtsanwalts hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab, wobei man diesbezüglich im Grundsatz unterscheiden muss zwischen angestellten Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen und solchen, die freiberuflich tätig sind. Angestellte Rechtsanwälte verdienen in Großkanzleien bis zu 500.000 Euro brutto jährlich, in kleineren Sozietäten dagegen oft nur zwischen 30.000 und 60.000 Euro. Noch stärker schwankt die Höhe des Verdienstes bei den selbstständigen Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen. Wie bei allen Freiberuflern sind hier nach oben kaum Grenzen gesetzt, auf der anderen Seite können sich viele Rechtsanwälte von ihrem Verdienst kaum über Wasser halten oder müssen ihre Zulassung aus wirtschaftlichen Gründen sogar wieder zurückgeben. Entscheidend für den Erfolg der freiberuflich tätigen Rechtsanwälte ist neben den juristischen Kenntnissen vor allem deren unternehmerisches Geschick, eine erfolgreiche Mandantenakquise und die Absolvierung von Fortbildungen, etwa der Erwerb einer Zusatzqualifikation zum Fachanwalt. Unterschiede bei den Einkommen von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen lassen sich statistisch keine feststellen.

Arbeitsinhalte

Der Alltag eines Rechtsanwaltes sieht oft folgendermaßen aus: Die Vormittagsstunden sind häufig mit Gerichtsterminen belegt. Anschließend folgen Gespräche mit Mandanten oder Vor-Ort-Termine. Dann sind Schriftsätze zu diktieren und die Post muss erledigt werden. Oft reicht die Zeit nicht aus, um alle Akten zu studieren und die aktuelle Rechtsprechung zu verfolgen. Darum ist es nicht ungewöhnlich, dass Rechtsanwälte häufig bis spät in die Nacht und auch an den Wochenenden arbeiten müssen.

Voraussetzungen

Bild Studium Das Jura-Studium umfasst insgesamt 8 Semester

Um Rechtsanwalt zu werden, musst Du ein Studium der Rechtswissenschaften (umgangssprachlich Jura-Studium) absolvieren. Diese Ausbildung, die mit dem Staatsexamen abschließt, wird an vielen Universitäten angeboten. Entscheidest Du Dich für diesen Weg, musst Du die Allgemeine Hochschulberechtigung (Abitur) nachweisen. Wegen der hohen Bewerberzahlen gibt es an allen Universitäten Zulassungsbeschränkungen. Ein Numerus clausus von 1,1 bis 1,5 ist keine Seltenheit.
Seit einigen Jahren kann man Rechtswissenschaften ebenfalls als Bachelor-/ Master-Studiengang studieren. Für diese Studiengänge ist in einigen Bundesländern die Fachhochschulreife ausreichend sein. Abgeschlossen werden diese Studiengänge mit dem Bachelor of Laws (LL.B.) oder mit dem Titel Master of Laws (LL.M.). Absolventen mit solchen Abschlüssen sind vor allen Dingen in der freien Wirtschaft gefragt. Für eine Zulassung als Rechtsanwalt sind diese akademischen Grade jedoch nicht ausreichend. Wer Rechtsanwalt werden will, benötigt das Staatsexamen.
Darüber hinaus sollten zukünftige Rechtsanwälte bestimmte persönliche Eigenschaften mitbringen, um das Studium mit gutem Abschluss zu Ende zu bringen und später im Beruf erfolgreich zu sein. Ein selbstsicheres Auftreten und gute rhetorische Fähigkeiten sind sehr hilfreich. Du kannst logisch denken und präzise formulieren? Darüber hinaus kann es nicht schaden, wenn Du bereits in der Schule fleißig Lateinvokabeln gepaukt hast. Außerdem solltest Du bereit sein, an vielen Tagen ein sehr hohes Arbeitspensum zu bewältigen und oft auch an Wochenenden für den Beruf tätig zu sein.

Ausbildungsinhalte

In der Regel besteht das Studium der Rechtswissenschaften aus Grundstudium (vier Semester) und Hauptstudium (vier Semester). Während des Grundstudiums werden die Basiskenntnisse vermittelt.


- Bürgerliches Recht (Allgemeiner Teil und Schuldrecht)
- Öffentliches Recht (Staatsrecht, Verfassungsrecht)
- Strafrecht
Der Wissensstand der Studierenden wird durch Klausuren und Hausarbeiten geprüft. Abgeschlossen wird das Grundstudium mit einer Zwischenprüfung.

Im Hauptstudium werden die Kenntnisse vertieft und es kommen weitere Teilgebiete hinzu, wie zum Beispiel Erbrecht, Arbeits- und Sozialrecht oder Familienrecht. Außerdem kannst Du Dich während des Hauptstudiums bereits gezielt auf eine Tätigkeit als Rechtsanwalt vorbereiten. Alternativ zum Anwaltsberuf könntest Du Dich auf Umweltrecht, Europäisches Recht oder Kriminalwissenschaften spezialisieren. Das Hauptstudium wird mit dem 1. Staatsexamen abgeschlossen. Es folgt ein zweijähriges Referendariat. Während dieser Zeit sammelst Du Erfahrungen an einem Landgericht, bei der Staatsanwaltschaft und an einem Verwaltungsgericht. Diese Tätigkeit wird vergütet - Referendaren wird vom Staat eine Unterhaltsbeihilfe gezahlt.
Anschließend kannst Du das 2. Staatsexamen ablegen. Dazu musst Du mehrere Klausuren schreiben und Dich mündlich prüfen lassen. Bist Du erfolgreich, bekommst Du die Zulassung und kannst als Rechtsanwalt tätig werden.

Nach der Ausbildung

Bild Richter Mit einer Ausbildung zum Rechtspfleger kann man als Rechtsanwalt auch in der Justiz arbeiten

Viele frischgebackene Rechtsanwälte lassen sich zunächst in einer Anwaltskanzlei anstellen, um erste Erfahrungen zu sammeln. Doch es gibt eine ganze Reihe von Alternativen, die ebenfalls sehr interessant sein können. Juristen sind in vielen Bereichen der Wirtschaft gefragt. Du kannst in der Lehre tätig werden oder Deine Kompetenz in öffentlichen Einrichtungen wie Versicherungen, kommunalen Behörden oder Banken unter Beweis stellen. Mit entsprechender Zusatzqualifikation kannst Du als Wirtschaftsprüfer tätig werden. Solche Fachleute sind immer dann gefragt, wenn Jahresabschlüsse testiert werden müssen oder ein Insolvenzverwalter für die korrekte Abwicklung eines insolventen Unternehmens sorgen muss.

Alternative Berufe

Wer sich für das Rechtswesen interessiert, muss nicht unbedingt Rechtsanwalt werden. Du könntest Dich auch zum Rechtspfleger ausbilden lassen. Mit einer solchen Ausbildung bekommst Du Zugang zu einer Tätigkeit im gehobenen Justizdienst und kannst am Gericht oder bei der Staatsanwaltschaft arbeiten.

 

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