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Flexi-Lager WestMünsterland
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Über die Firma

Vermietung von Containern zum Selbst Einlagern / selfstorage 

Für gewerbliche und private Kunden 

Flexibel und ohne Komplikationen

Lagern und Platz schaffen im

Flexi-Lager WestMünsterland 

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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Vermieter haftet nicht für Diebstahl oder allfällige Schäden an den eingelagerten Gegenständen. Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass sich die im Container befindlichen Gegenstände vom Vermieter nicht gegen Beschädigung, Feuer, Wasserschäden, Diebstahl oder sonstigem versichert sind.

Der Vermieter empfiehlt dem Mieter eine adäquate Versicherung für die gelagerten Gegenstände. Es dürfen keine chemischen, feuergefährlichen, explosiven Stoffen

oder umweltschädliche Stoffe jeglicher Art im gemieteten Container gelagert werden.

Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache ordnungsgemäß sowie pfleglich zu behandeln und sie dem Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses im ursprünglich besichtigten Zustand unter Berücksichtigung der ordentlichen Abnutzung zurückgeben. Zu Mietbeginn wird der Zustand des Containers in einem Protokoll dokumentiert.

Entstandener Müll ist selbst abzutransportieren und zu entsorgen.

Der Container ist zur Einlagerung von Gegenständen geeignet und ausgerichtet. Eine gänzliche oder teilweise Weitergabe, Untervermietung oder sonstige auch nur kurzzeitige Gebrauchsüberlassung des Mietobjektes durch den Mieter ist unzulässig. Dem Mieter ist es nicht gestattet an den Außen und Innenwänden des Containers Gegenstände anzubringen oder Veränderungen vorzunehmen, selbst wenn diese die Unversehrtheit des Containers nicht beeinträchtigen. Jegliche baulichen Maßnahmen am Container bedarf der schriftlichen Genehmigung durch den Vermieter..

Für alle Beschädigungen, die durch den Mieter oder Personen entstanden sind, die seinetwegen auf dem Grundstück waren, haftet der Mieter und verpflichtet sich, dieselben auf seine Kosten und auf schnellstem Wege zu beseitigen.

Das gilt auch für Schäden am Grundstück, der Zugangstore und Zaunanlagen.

Der Mieter hat bei Beendigung der Mietzeit den Container im ursprünglichen Zustand zurückzugeben. Die entsprechenden Reparaturkosten hierfür fallen zu seinen Lasten. Es wird nur der Container und nicht anteilmäßige Grundstücksfläche vermietet. Eine Lagerung außerhalb der Container ist nicht gestattet.

Dem Mieter wird ein Zahlencode für die Torsicherung benannt, der Mieter verpflichtet sich diese Nummer nur zum Zwecke eines berechtigten Zutritts weiter zu geben. Bei Nichtbeachtung kommt er für etwaige Schäden und Austausch der Schlösser auf. Bei Verlassen des Grundstücks muss dieses wieder zwingend verschlossen werden. Der Mieter stimmt der Video-Überwachung des Grundstückes zu, und ihm ist bewusst das er beim Aufenthalt auf dem Grundstück aus Sicherheitsgründen überwacht wird. Die Aufzeichnungen werden längstens für einen Zeitraum von 4 Wochen aufgezeichnet und nur zur Ermittlung von Schäden oder Straftaten verwendet.

Zur Besicherung von Vermieterforderungen verpfändet der Mieter die eingelagerten Gegenstände beziehungsweise darf dies auch für allfällige Reparaturen durch den Mieter zu verantwortende Schäden verwendet werden.

Schlussbestimmung

Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen, so soll die entsprechende gesetzliche Regelung an deren Stelle treten.

Für das Mietverhältnis gelten nur die in diesem Vertrag schriftlich festgelegten Vereinbarungen sowie die AGB des Vermieters.

Widerrufsrecht

Der Mietvertrag kann mit einer Frist von 14 Tagen wiederrufen werden mit Ausnahme wenn bereits eine Einlagerung erfolgt ist.

Impressum

Verantwortlich 

Thorsten Klotz 

Steenbreede 4 

46348 Raesfeld 

Kontakt info@flexilagerwm.de

 

Versanddetails und Zahlungsmethoden

Bei Abschluss Mietvertrag Überweisung zum 03. jeden Monats

Datenschutzerklärung

Datenschutzhinweise und Informationen im Rahmen der Vermietung von Lagerraum im Container Die in dem zwischen den Parteien bestehenden Mietvertrag niedergelegten personenbezogenen Daten des Mieters/ der Mieter werden vom Vermieter benötigt, um sicherzustellen, dass die Verpflichtungen des Vermieters nach dem Gesetz und diesem Vertrag und dessen Abwicklung gegenüber dem/den Mieter/n erfüllt werden können und der Vermieter die Erfüllung der Verpflichtungen des/der Mieter/s überprüfen kann (Vertragserfüllung). Die Daten werden vom Vermieter auch elektronisch erhoben, verarbeitet und gespeichert, solange dies für die Erfüllung seiner gesetzlichen und vertraglichen Pflichten erforderlich ist. Dabei ist zu beachten, dass das Miet verhältnis ein Dauerschuldverhältnis ist, das auf längere Zeit angelegt ist. Der Vermieter trägt dafür Sorge, dass die personenbezogenen Daten des/der Mieter/s durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor dem Zugriff und der Kenntnisnahme Dritter geschützt werden. Um die Erfüllung der vertraglichen Pflichten (Vertragserfüllung | Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO), insbesondere die Erhaltung des vertragsgemäßen Zustandes der Mietsache, die Abrechnung der Betriebskosten (Erfüllung einer Rechtspflicht | Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO), gegenüber dem Mieter sicherzustellen, sowie zur Wahrung der berechtigten Interessen des Vermieters (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), z. B. für Mieterhöhungsverlangen oder gerichtlich durchzusetzende Ansprüche, werden die Kontaktdaten des Mieters an Messdienstleister (z.B. Heiz kostenabrechnung) oder Handwerker (zum Zwecke der Beseitigung von Mängeln der Mietsache), Berater (z.B. Rechtsanwalt, Steuerberater) und Dienstleister, derer sich der Vermieter zur Erfüllung seiner gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen bedienen kann, herausgegeben. Zu anderen Zwecken werden personenbezogene Daten ohne ausdrückliche Einwilligung des Mieters nicht an Dritte weitergegeben. Mit diesen Dienstleistern wird, soweit erforderlich, ein Vertrag zur sog. Auftragsdatenverarbeitung abgeschlossen. Nach Beendigung des Mietverhältnisses werden die personenbezogenen Daten des/der Mieter/s spätestens nach Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfristen (§§ 195 ff. BGB) gelöscht, soweit sie nicht zur Erfüllung steuerlicher und/oder handelsrechtlicher Pflichten (Aufbewahrungspflichten /-fristen) des Vermieters benötigt werden. Die verantwortliche Stelle für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen ist der Vermieter Auf folgende Betroffenenrechte wird hingewiesen: • Recht auf Widerruf einer einmal erteilten Einwilligung (Art. 7 Abs. 3 DSGVO); • Recht auf Auskunft über die gespeicherten persönlichen Daten (Art. 15. DSGVO, § 34 BDSG); • Recht auf Datenberichtigung oder Löschung (Art .16 DSGVO, § 35 BDSG); • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten (Art. 18 DSGVO); • Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO); • Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (Art. 77 DGSVO); • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (Art. 21 DSGVO).

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