markt.de Kostenlose Kleinanzeigen Kleinanzeigen Logo
Kleinanzeigen
0 km
zurück

Dating-Tipps - Ratgeber Übersicht

Hinweise zum Thema Recht in Ehe und Partnerschaften

Im Bereich der Ehe kommt es immer wieder zu populären Irrtümern, welche die Verlobung, die Aufteilung des ehelichen Vermögens oder die Verbindlichkeit des Ja-Wortes betreffen. Die häufigsten Missverständnisse sollen hier erläutert werden. Hier eine kurze Übersicht der wichtigsten Hinweise zum Thema Recht und Ehe.

Verlobung verpflichtet nicht

Wer sich verlobt, muss deswegen noch nicht zwangsläufig heiraten. Zwar gilt die Verlobung in unserer Gesellschaft als ein Versprechen, die Ehe zu schließen, dieses ist aber nicht gesetzlich festgelegt. Das regelt das bürgerliche Gesetzbuch (BGB), Paragraph 1297:

  • Aus einem Verlöbnis kann nicht auf Eingehung der Ehe geklagt werden
  • Das Versprechen einer Strafe für den Fall, das die Eingehung der Ehe unterbleibt, ist nichtig.

Falls jedoch einer der Partner den Hochzeitstermin kurzzeitig und ohne triftigen Grund fallen lässt, hat man möglicherweise Anspruch auf Schadenersatz, was die Ausgaben für die Hochzeit betrifft. Das betrifft allerdings nicht mehr das sogenannte Kranzgeld für den Verlust der Jungfräulichkeit.
Triftige Gründe für einen Rücktritt von der Verlobung sind sittenwidriges Verhalten, Untreue oder die Hinauszögerung der Hochzeit ohne ersichtlichen Grund.
Weiterhin ist bei der Verlobung zu beachten, dass sie juristisch an keinerlei Ritualen der Vollziehung wie z.B. Feierlichkeiten oder Ringanstecken gebunden ist. Auch wird ein verlobtes Paar bereits als eine familienrechtliche Gemeinschaft angesehen, Verlobte gelten also als Angehörige im Sinne des Gesetzes.

In der Ehe nicht zum Teilen verpflichtet

Jeder der Ehepartner hat das Recht, seine eigenen Einkünfte für sich zu behalten. Das betrifft auch Eigentum: Hat einer der Ehepartner vor der Hochzeit ein Haus alleine besessen, ändert sich auch durch die Eheschließung nichts daran. Alles was die jeweiligen Partner bereits vor der Eheschließung an Vermögen erwirtschaftet haben, wird als Anfangsvermögen bezeichnet. Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung zur gleichen Verteilung des Einkommens. Ein Ausgleich findet erst bei einer Scheidung statt, hier wird das sogenannte Prinzip der Zugewinngemeinschaft wirksam. Das gilt jedoch nur, wenn kein Ehevertrag geschlossen wurde. Dies schließt ebenfalls Schulden oder Verschuldungen beider Ehepartner mit ein. Mit der Neuregelung des Zugewinnausgleichs werden auch Schulden berücksichtigt, welche vor der Schließung der Ehe gemacht wurden. Man bezeichnet dies als negatives Anfangsvermögen.

Der Zugewinnausgleich

Der Zugewinnausgleich wird folgendermaßen berechnet: Das Anfangsvermögen der beiden Ehepartner wird mit dem Endvermögen zum Zeitpunkt der Scheidung verglichen. Daraus wird dann, unter Berücksichtigung der Schulden, die Differenz gebildet. Diese wird dann durch 2 geteilt und so in gleicher Höhe an die ehemaligen Partner verteilt. Es kommt also zum Ausgleich des Vermögens im Falle einer Scheidung. Dies kann zu zahlreichen Ungereimtheiten führen, besonders wenn einer der Partner stark verschuldet ist. Prizipiell gilt jedoch, dass man in keinerlei Hinsicht zum Teilen verpflichtet ist, solange man sich noch in der Ehe befindet. Erst im Falle der Scheidung kommt es zur Aufteilung.

Annulierung der Ehe

Auch wenn sich das Ehepaar bei der Trauung das Ja-Wort gegeben hat, gibt es dennoch Umstände, welche eine Aufhebung der Ehe möglich machen. Stellt sich beispielsweise heraus, dass ein Ehepartner mit Gewalt dazu gezwungen wurde, der Eheschließung zuzustimmen, kann die Ehe aufgehoben werden. Selbiges betrifft Umstände, in denen Ehepartner durch Vorgaukeln falscher Tatsachen zur Hochzeit überredet wurden. Ein Beispiel hierfür wäre ein verheimlichtes Kind aus einer anderen Beziehung. Unzufriedenheit ist hingegen kein ausreichender Grund für die Annulierung einer Ehe. Eine angebliche Stasi-Tätigkeit ebenfalls nicht. Hier muss schon die reguläre Scheidung beantragt werden.

 

 

Twittern

 

 

Aktuelle Anzeigen für Partnerschaften

Schlanke und zierliche Sie aus NRW gesucht in 47051
Schlanke und zierliche Sie aus NRW gesucht

Hallo Künftige :-)
Ich glaube an die große Liebe! Und hoffe, dich hier zu finden!
Ich heiße Bastian, bin 41, sportlich, schlank, 1,80, braunes Haar und braune Augen.
Suche eine schlanke und...

47051 Duisburg

05.05.2024

Dralle Sie sucht Ihn in 26382
Dralle Sie sucht Ihn

Sie 55 Jahre jung sucht Ihn , meine bessere Hälfte , eine feste letzte Partnerschaft ! 
Bitte aus Wilhelmshaven / Umgebung da ich keine Fernbeziehung suche ! 50 km -
Bitte im passenden Alter , 50...

26382 Wilhelmshaven

05.05.2024

M30 sucht Freundschaft zur älteren Damen in 33649
M30 sucht Freundschaft zur älteren Damen

Hallöchen 
bin m 30 Türkisch Handwerklich begabt  suche Freundschaften zur älteren Damen für mich ist es wichtig das die Sympathie passt
MfG
Bielefelder

33649 Bielefeld

05.05.2024

Vielleicht ja diesesmal in 99765
Vielleicht ja diesesmal

Werde ein letzten Versuch hier starten,da es bislang nicht geklappt hat. Scheinbar gibt es keine Single Frauen bis 55 Jahren 😉😉

99765 Heringen (Helme)

05.05.2024

Suche Sie für Zweisamkeit in 42329
Suche Sie für Zweisamkeit

Ich bin ein empathischer Mann, der eine sie sucht für Zweisamkeit ab sofort. Sie darf gerne älter sein. Ich liebe lange Gespräche, romantische Augenblicke und gemeinsame Unternehmungen. 
 
Ich bin...

42329 Wuppertal

05.05.2024

Suche eine liebenswerte Frau in 14712
Suche eine liebenswerte Frau

Jörg 54/176 single , Handwerker. Bin ein aufgeschl., humorvoller Mann, finanziell versorgt, gepflegt, unternehmungslustig, vielseitig, guter Zuhörer und suche hier durch eine nette Frau mit Herz und...

14712 Rathenow

05.05.2024

Zu den Anzeigen für Partnerschaften

 

Verwandte Themen im Ratgeber rund um Partnerschaften

Übersicht: Ratgeber Partnerschaften

Tabus und Ettikete beim Date

Heilung vom Liebeskummer - Mut für neue Beziehungen

Sie sucht Ihn - Ratgeber

Er sucht sie - Ratgeber

Sie sucht sie - Ratgeber

Er sucht Ihn - Ratgeber

Singleratgeber - Wie vollziehe ich die Trennung?