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Expan Büromöbel GmbH

Über die Firma

Expan Büromöbel ist spezialisiert auf den An- und Verkauf von gebrauchten, 2. Wahl und günstigen neuen Büromöbeln.

 

Auf ca. 3.100 m² Lager- und Ausstellungsfläche in Osnabrück, 5.100 m² in Düsseldorf und 3.000 m² in Bremen bieten wir sämtliche Büromöbel als Direktmitnahme an.

 

Wir bieten zu günstigen Preisen beispielsweise:

 

  • Schreibtische
  • Freiformtische
  • Besprechungstische
  • Aktenschränke
  • Rollcontainer
  • Bürodrehstühle
  • Besucherstühle
  • Hängeregisterschränke
  • und vieles mehr

 

Auch große Stückzahlen und komplette Büroeinrichtungen sind kein Problem.

 

Fordern Sie uns gerne unter:

 

Bremen: 0421 / 48 99 90 51
Osnabrück: 0541 / 50 64 67 30
Düsseldorf: 0211 / 56 94 95 01

Kontakt/Impressum

Herr Jens Hartmann

Eduard-Pestel-Str. 8
49080 Osnabrück

0541 / 50 64 67 30

Rechtliches

Handelsregisternummer: HRB 21647 AG Osnabrück

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Ust-Id): DE242409852

AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Expan Büromöbel GmbH,
mit Betriebsstätten in Osnabrück und Düsseldorf


§ 1 Geltungsbereich


1. Lieferungen und Leistungen der Expan Büromöbel GmbH (nachfolgend auch "Expan" genannt) erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden auch bei Kenntnis durch Expan nicht Vertragsbestandteil. Etwas anderes gilt nur, wenn die Geltung der abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich schriftlich durch Expan bestätigt wurde.
2. Die Angebote von Expan richten sich nur an Unternehmer gemäß § 14 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Diese AGB gelten daher nur für Unternehmer, die nachfolgendend auch „Kunde“ oder „Kunden“ genannt werden. Verbraucher gemäß § 13 BGB sind keine Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist gemäß § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, das weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind gemäß § 14 BGB natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

 

§ 2 Angebote und Vertragsschluss


1. Die Angebote von Expan, insbesondere im Online-Katalog und den Geschäftslokalen stellen eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots an den Kunden dar und sind stets freibleibend.
2. Der Kunde gibt durch die Bestellung der gewünschten Ware per Internet, per e-Mail, per Brief, per Fax, telefonisch oder persönlich ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab.
3. Mit der Bestellung versichert der Kunde konkludent, dass er Unternehmer im Sinne des BGB ist.
4. Expan ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei Expan anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erfolgen. Nach Ablauf der zweiwöchigen Frist gilt das Angebot des Kunden als abgelehnt. Eine Eingangsbestätigung durch Expan im Falle der Bestellung auf elektronischem Wege stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar.

 

§ 3 Preise


1. Es gelten jeweils die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe durch den Kunden auf den Internetseiten oder in den Geschäftslokalen aufgeführten Preise. Die Preisangaben gelten nur innerhalb Deutschlands. Die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der jeweils in Deutschland geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Es handelt sich im Regelfall um Preise bei Selbstabholung. Eventuelle Versand- und Lieferkosten sind zusätzlich zu zahlen. 2. Der Kaufpreis ist zu entrichten
- in bar oder mit EC-Cash mit PIN bei Abholung der Ware (Bitte bei der kartenausgebenden Bank ein ausreichendes Limit der EC-Karte beantragen.)
- per Vorkasse durch Überweisung vor Abholung der Ware.
3. In geprüften Einzelfällen wird auf Rechnung geliefert. Der Kunde verpflichtet sich dann, nach Erhalt der Ware innerhalb von 8 Werktagen den fälligen Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Im Falle des Verzuges sind Forderungen der Expan in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verzinsen. Expan behält sich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Für jede Mahnung steht Expan eine Mahngebühr von 5,- € zu. 4. Expan ist berechtigt, bei offensichtlichen Preisirrtümern oder Berechnungsfehlern den Preis zu berichtigen. Erkennt der Käufer die Berechtigung des Irrtums nicht an, hat Expan das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Sollte es zu keiner Einigung mit dem Käufer kommen, hat der Käufer bereits übergebene Ware unverzüglich herauszugeben. Irgendwelche Schadenersatzansprüche stehen dem Käufer nicht zu.
5. Erheblich über die vertraglich einbezogenen Leistungen hinausgehende Arbeiten wie z. B. Liefer- und Montagearbeiten werden zusätzlich berechnet. Das gilt insbesondere, wenn die Angebotskalkulation auf Angaben des Kunden beruhte, die sich im Nachhinein als nichtzutreffend erwiesen (Beispiel: Möbel passen nicht in den Fahrstuhl).

 

§ 4 Abhol- und Liefermöglichkeiten sowie -bedingungen


1. Der Kunde kann die erworbenen Büromöbel wie folgt erhalten:
Selbstabholung
Expan stellt die Büromöbel zur Abholung in der zuständigen Verkaufseinrichtung, derzeit Osnabrück und Düsseldorf, bereit (Bereitstellung) und meldet dem Kunden Abholbereitschaft.
Der Kunde kommt mit einem ausreichend großen Fahrzeug zu einer der Expan Verkaufseinrichtungen. Expan stellt einen Mitarbeiter als Beladehilfe. Die Beladehilfe handelt während des Beladevorgangs auf Weisung des Kunden. Für die ordnungsgemäße Beladung und Transportsicherung ist allein der Kunde verantwortlich und haftbar.
Lieferung frei Bordsteinkante
Expan veranlasst die Verbringung der erworbenen Büromöbel bis vor das Bürogebäude des Kunden. Der Fahrer des Transportfahrzeugs hilft beim Abladen. Der Kunde kümmert sich um die weiteren Schritte. Der Kunde stellt ausreichend Hilfskräfte für die Entladung zur Verfügung. Verzögert sich die Entladung, weil der Kunde keine ausreichende Zahl von Hilfskräften bereitstellt, ist Expan zur Nachberechnung des Zusatzaufwandes berechtigt.

Lieferung komplett mit Verbringung und Montage
Eine von Expan beauftrage Möbelspedition verbringt die erworbenen Büromöbel zum Kunden, verträgt die Möbel zur Verwendungsstelle und baut diese dort auf.
2. Es liegt im Verantwortungsbereich des Kunden, dass die Büromöbel mit normalem Aufwand zur Verwendungsstelle verbracht werden können, insbesondere durch Türen passen. Der Kunde hat die Bewegungsflächen/ Treppenhäuser/Türen/Aufzüge etc. zu vermessen und mit den Maßen der Büromöbel abzugleichen.
3. Soweit eine Lieferung an den Kunden nicht möglich ist, weil die Ware nicht durch die Bewegungsflächen/ Treppenhäuser/Türen/Aufzüge etc. des Kunden passt oder weil der Kunde nicht unter der von ihm angegebenen Lieferadresse angetroffen wird, obwohl der Lieferzeitpunkt dem Kunden mit angemessener Frist angekündigt wurde, trägt der Kunde die Kosten für die erfolglose Anlieferung. Expan berechnet für Mehraufwändungen pro Mann und Arbeitseinheit von angefangenen 15 Minuten EUR 8,90 zzgl. Umsatzsteuer. Die Geltendmachung weiterer Kosten behält sich Expan vor.
4. Sofern bei der Montage Bohrungen vom Montagepersonal vorgenommen werden müssen, etwa weil Möbel mit der Wand verbunden werden sollen, liegt im Verantwortungsbereich des Kunden, dass sich im Bereich der Bohrstellen keine Leitungen (Elektro-, Gas-, Wasserleitungen etc.) befinden und dass die Tragfähigkeit und Wandbeschaffenheit die gewünschte Anbringung zulässt. Die Montage erfolgt ausschließlich auf die Gefahr und Weisung des Kunden.
5. Expan ist berechtigt, Teillieferungen oder Teilbereitstellungen zu erbringen.

 

§ 5 Lieferfrist


1. Expan bemüht sich, den Lieferterminwünschen des Kunden zu entsprechen. Die Angabe von Lieferterminen und Lieferfristen auf Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen, ist jedoch grundsätzlich unverbindlich, da unvorhersehbare und unverschuldete Ereignisse auftreten können, die die Lieferzeiten entsprechend verlängern.
2. Falls ein Liefertermin oder eine Lieferfrist schriftlich vereinbart wurde und Expan diese(n) nicht einhalten kann, hat der Käufer eine Nachlieferungsfrist von 4 Wochen, beginnend vom Tag des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Käufer, zu gewähren. Er kann Rechte aus dem Vertrag - insbesondere die Geltendmachung eines Verzugsschadens - erst nach Ablauf der Nachfrist geltend machen.
3. Unvorhergesehene Ereignisse, die außerhalb des Willens und des Einwirkungsbereichs von Expan liegen, wie beispielsweise Betriebsstörungen, verspätete Anlieferungen eines Unterlieferanten und Verspätungen oder Rücktritt des beauftragten Transportunternehmens etc. sowie andere Fälle höherer Gewalt, sowohl bei Expan als auch bei deren Vorlieferanten bzw. Nach- und Transportunternehmern, verlängern die Nachlieferfrist entsprechend.
4. Nach Ablauf der Nachfrist ist der Käufer berechtigt, schriftlich vom Vertrag zurückzutreten, falls die Nachfrist ohne Erfolg verstrichen ist. Ein etwaiger Schadenersatzanspruch des Käufers bleibt unberührt, ist jedoch auf 20 % der Kaufpreissumme begrenzt. Die gilt auch für den Fall des Verzuges mit Teilleistungen. Für einen Schaden, der auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, gilt die Haftungsbegrenzung nicht.

 

§ 6 Abnahme- und Zahlungsverzug


1. Nimmt der Käufer die Ware zum vereinbarten Liefer- bzw. Abholtermin nicht ab, so geht die Gefahr der Beschädigung bzw. des Untergangs der Sache auf den Käufer über, soweit Expan nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
2. Bleibt der Käufer nach Anzeige der Bereitstellung der Ware mit der Abnahme des Kaufgegenstandes oder der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen länger als 2 Wochen im Rückstand, ist die Expan nach Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Einer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung bedarf es nicht, wenn der Käufer die Annahme bzw. Vertragserfüllung bereits verweigert hat.
3. Als Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann Expan nach ihrer Wahl a) eine Pauschale von 25 % des Gesamtkaufpreises ohne Abzug fordern, b) einen nachzuweisenden höheren Schaden, z. B. bei Sonderanfertigung, geltend machen.
Dem Käufer bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden ist. 4) Sofern keine besondere Vereinbarung erfolgt, lagert Expan auslieferungsfähige Ware für den Kunden für zwei Wochen kostenlos ein. Nach Ablauf von zwei Wochen beträgt die Einlagerungsgebühr für jeden angefangenen Monat EUR 10,00 pro Möbelstück. Die Gefahr der Beschädigung und des zufälligen Untergangs der Sache trägt bei Einlagerung durch Expan der Kunde, sofern Expan nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.

 

§ 7 Transportschäden


Transportschäden können grundsätzlich nur dann anerkannt werden, wenn sie Expan vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 48 Stunden nach Erhalt der Ware, schriftlich oder per E-Mail angezeigt werden, wobei es zur Fristwahrung auf die rechtzeitige Absendung der Anzeige ankommt.

 

§ 8 Erfüllungsort / Leistungsort / Gefahrübertragung

1. Erfüllungsort und Leistungsort für sämtliche Leistungsverpflichtungen von Expan ist der Ort der jeweils zuständigen Betriebsstätte, somit Osnabrück oder Düsseldorf.
2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.
4. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer in Annahmeverzug ist.

 

§ 9 Sachmangelbeseitigung


1. Die Verkaufsgegenstände werden nur an Unternehmer und grundsätzlich - wie besichtigt - unter Ausschluß sämtlicher Ansprüche und Rechte des Unternehmers wegen eines Sachmangels verkauft, vermietet bzw. geliefert.
2. Kulanzregel: Offensichtliche Mängel müssen innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich angezeigt werden, andernfalls ist die Geltendmachung eines Kulanzanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Der Kunde trägt die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Ist der Kunde Kaufmann, so gilt § 377 HGB.
3. Expan handelt neben Neumöbeln mit gebrauchten Markenbüromöbeln. Gebrauchsspuren wie Kratzer, Verunreinigungen oder kleinere Beschädigungen (= übliche Gebrauchsspuren) sind bei schon einmal genutzten Möbeln unvermeidlich und spiegeln sich im Vergleich zum Neukauf niedrigen Kaufpreis wider. Übliche Gebrauchsspuren sind daher bei gebrauchten Möbeln nicht als Mangel anzusehen. Bei gravierenden optischen Mängeln durch Gebrauchsspuren wird dies ausdrücklich im Artikelzustand vermerkt (z. B. Zustand defekt oder mangelhaft o.ä.).
4. Ist das gebrauchte Möbelstück mit einem Schloss ausgestattet, bemüht sich Expan, den dafür passenden Schlüssel mitzuliefern. Aufgrund der Geschäftspolitik einiger Möbelhersteller oder aus anderen nicht von Expan zu vertretenden Gründen, kann aber eine Beschaffung des passenden Schlüssels durch Expan nicht möglich sein. Das Fehlen eines Schlüssels wird von Expan mindernd in den Preis einkalkuliert und ist daher nicht als Mangel anzusehen. Das Nichtvorhandensein eines Schlüssels muss nicht explizit in Anpreisungen, Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen angeben werden.
5. Bei Mängeln der Ware erbringt Expan zunächst nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
6. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
7. Hat der Kunde wegen eines Rechts- und Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag gewählt, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch gegen Expan wegen des Mangels zu.
8. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
9. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, ist Expan lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.

 

9a. Warenrücknahme

Die Rücknahme einer Ware, ohne daß die Ware einen Mangel hat oder eine andere Leistungsstörung vorliegt, erfolgt nur einvernehmlich und auf auf Kulanz von Expan. Gemäß BGB besteht auf Rücknahme/Rückgabe kein Rechtsanspruch.
Wird einvernehmlich die Rücknahme vereinbart, erhält derKunde gegen Rückgabe der Ware einen Warengutschein in Höhe des Zeitwerts der Ware, abzüglich einer Rückgabegebühr, die die Kosten für Abwicklung, Reinigung, Neuverpackung und Wiedereinlagerung abdeckt. Die Rückgabegebühr beträgt pro Artikel pauschal 20 % des urprünglichen Kaufpreises der zurückgenommenen Ware. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Warengutscheine sind innerhalb einer Frist von 12 Monaten einzulösen.
10. Expan gibt gegenüber dem Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

 

§ 10 Eigentumsvorbehalt


1. Expan behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der jeweiligen Geschäftsbeziehung vor.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Er ist weiterhin verpflichtet, die Sache auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter, welche das Eigentum von Expan gefährden, ist der Kunde verpflichtet, Expan unverzüglich zu benachrichtigen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Kunde gegenüber Expan unverzüglich anzuzeigen.
5. Vor Eigentumsübergang ist eine Weiterveräußerung, Übereignung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltungen der Sache ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung von Expan nicht zulässig.
7. Expan verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

 

§ 11 Zurückbehaltungsrecht / Aufrechnungsverbot


1. Der Kunde ist zur Aufrechnung gegenüber Expan nur berechtigt, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt oder von Expan ausdrücklich und schriftlich anerkannt sind. 2. Der Kunde ist zur Zurückbehaltung nur dann berechtigt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.


§ 12 Haftungsbeschränkungen


1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von Expan auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Expan. Gegenüber Unternehmern haftet Expan bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei Expan zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

 

§ 13 Datenschutz


Expan verarbeitet die von ihr erhobenen Kundendaten ausschließlich unter Beachtung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes. Alle vom Kunden erhaltenen Daten werden ausschließlich erhoben, verarbeitet genutzt und an beauftragte Partner weitergeleitet, soweit dies für die Begründung, Durchführung und Ausführung der Verträge, bzw. des Kaufvertrages erforderlich ist. Unsere Datenschutzpraxis steht im Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie dem Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG). Kunden haben jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung Ihrer gespeicherten Daten. Bitte senden Sie uns Ihr Verlangen per Post oder Fax.


§ 14 Schlussbestimmungen


1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Osnabrück. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
3. Sollte eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln, bzw. des Vertrages. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die einschlägige gesetzliche Regelung.

Widerrufsrecht

Unser Angebot gilt nur für Unternehmer.

 

Nachrichtlich führen wir nachfolgend die nur für Verbraucher, nicht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, geltende Widerrufsbelehrung auf:

 

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

 

Der Widerruf ist zu richten an:

Expan Büromöbel GmbH

Eduard-Pestel-Str. 8

49080 Osnabrück

Telefax: 0541/50646731

eMail: Kontakt@Expan.de

 

Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Impressum

Expan Büromöbel GmbH
Eduard-Pestel-Straße 8
49080 Osnabrück
Telefon: 0541 / 50 64 67 30
Fax: 0541 / 50 64 67 31

E-Mail: kontakt@bmoebel.de

 

 

Eingetragen beim Amtsgericht Osnabrück HRB 21647
Geschäftsführer Jens Hartmann

Sitz: Osnabrück

 

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 242409852

 

Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.

Versanddetails und Zahlungsmethoden

Versand:

Nur Abholung

 

Zahlung:

Barzahlung, EC-Cash, Banküberweisung