Dating-Tipps - Ratgeber Übersicht
Hinweise zum Thema Recht in Ehe und Partnerschaften
Im Bereich der Ehe kommt es immer wieder zu populären Irrtümern, welche die Verlobung, die Aufteilung des ehelichen Vermögens oder die Verbindlichkeit des Ja-Wortes betreffen. Die häufigsten Missverständnisse sollen hier erläutert werden. Hier eine kurze Übersicht der wichtigsten Hinweise zum Thema Recht und Ehe.
Verlobung verpflichtet nicht
Wer sich verlobt, muss deswegen noch nicht zwangsläufig heiraten. Zwar gilt die Verlobung in unserer Gesellschaft als ein Versprechen, die Ehe zu schließen, dieses ist aber nicht gesetzlich festgelegt. Das regelt das bürgerliche Gesetzbuch (BGB), Paragraph 1297:
- Aus einem Verlöbnis kann nicht auf Eingehung der Ehe geklagt werden
- Das Versprechen einer Strafe für den Fall, das die Eingehung der Ehe unterbleibt, ist nichtig.
Falls jedoch einer der Partner den Hochzeitstermin kurzzeitig und ohne triftigen Grund fallen lässt, hat man möglicherweise Anspruch auf Schadenersatz, was die Ausgaben für die Hochzeit betrifft. Das betrifft allerdings nicht mehr das sogenannte Kranzgeld für den Verlust der Jungfräulichkeit.
Triftige Gründe für einen Rücktritt von der Verlobung sind sittenwidriges Verhalten, Untreue oder die Hinauszögerung der Hochzeit ohne ersichtlichen Grund.
Weiterhin ist bei der Verlobung zu beachten, dass sie juristisch an keinerlei Ritualen der Vollziehung wie z.B. Feierlichkeiten oder Ringanstecken gebunden ist. Auch wird ein verlobtes Paar bereits als eine familienrechtliche Gemeinschaft angesehen, Verlobte gelten also als Angehörige im Sinne des Gesetzes.
In der Ehe nicht zum Teilen verpflichtet
Jeder der Ehepartner hat das Recht, seine eigenen Einkünfte für sich zu behalten. Das betrifft auch Eigentum: Hat einer der Ehepartner vor der Hochzeit ein Haus alleine besessen, ändert sich auch durch die Eheschließung nichts daran. Alles was die jeweiligen Partner bereits vor der Eheschließung an Vermögen erwirtschaftet haben, wird als Anfangsvermögen bezeichnet. Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung zur gleichen Verteilung des Einkommens. Ein Ausgleich findet erst bei einer Scheidung statt, hier wird das sogenannte Prinzip der Zugewinngemeinschaft wirksam. Das gilt jedoch nur, wenn kein Ehevertrag geschlossen wurde. Dies schließt ebenfalls Schulden oder Verschuldungen beider Ehepartner mit ein. Mit der Neuregelung des Zugewinnausgleichs werden auch Schulden berücksichtigt, welche vor der Schließung der Ehe gemacht wurden. Man bezeichnet dies als negatives Anfangsvermögen.
Der Zugewinnausgleich
Der Zugewinnausgleich wird folgendermaßen berechnet: Das Anfangsvermögen der beiden Ehepartner wird mit dem Endvermögen zum Zeitpunkt der Scheidung verglichen. Daraus wird dann, unter Berücksichtigung der Schulden, die Differenz gebildet. Diese wird dann durch 2 geteilt und so in gleicher Höhe an die ehemaligen Partner verteilt. Es kommt also zum Ausgleich des Vermögens im Falle einer Scheidung. Dies kann zu zahlreichen Ungereimtheiten führen, besonders wenn einer der Partner stark verschuldet ist. Prizipiell gilt jedoch, dass man in keinerlei Hinsicht zum Teilen verpflichtet ist, solange man sich noch in der Ehe befindet. Erst im Falle der Scheidung kommt es zur Aufteilung.
Annulierung der Ehe
Auch wenn sich das Ehepaar bei der Trauung das Ja-Wort gegeben hat, gibt es dennoch Umstände, welche eine Aufhebung der Ehe möglich machen. Stellt sich beispielsweise heraus, dass ein Ehepartner mit Gewalt dazu gezwungen wurde, der Eheschließung zuzustimmen, kann die Ehe aufgehoben werden. Selbiges betrifft Umstände, in denen Ehepartner durch Vorgaukeln falscher Tatsachen zur Hochzeit überredet wurden. Ein Beispiel hierfür wäre ein verheimlichtes Kind aus einer anderen Beziehung. Unzufriedenheit ist hingegen kein ausreichender Grund für die Annulierung einer Ehe. Eine angebliche Stasi-Tätigkeit ebenfalls nicht. Hier muss schon die reguläre Scheidung beantragt werden.
Aktuelle Anzeigen für Partnerschaften
-
17.01.2026Sympathischer, humorvoller Mann 34, bodenständig und offen, sucht einen liebevollen Partner für eine ehrliche und respektvolle Beziehung. Ich mag gute Gespräche, gemeinsames Lachen, Spaziergänge,...54293 Trier
-
17.01.2026Südländer sucht ältere
wenn interesse besteht
bitte melden
.44623 Herne -
17.01.2026Du bist ein zuverlässiger, humorvoller Mann und möchtest auch die schönen Dinge des Lebens wieder entdecken?
Ich bin romantisch veranlagt, liebe die Natur und Tiere, mag Musik von Klassik bis Rock,...14057 Berlin -
Hallo du. Bin 44 Jahre alt, Single,
Ich habe wirklich nicht gedacht, dass es so schwierig sein wird, hier eine nette Frau zu finden. Ich verlange ja nicht viel, aber es muss doch möglich sein, hier...57462 Olpe -
16.01.2026Hallöchen lieber Unbekannter
Bist du ein warmherziger humorvoller kompromissbereiter Mann von 40 bis max 65 Jahre
So eine Frau erwartet dich die nur an einer ernsthaften Beziehung interessiert ist
...82515 Wolfratshausen -
16.01.2026Hallo,
ich bin Diego, 25 J. alt, 1,80m groß, athletisch/breit/sportlich gebaut und wohne im Münchener Westen. Ich suche seit Langem schon eine Partnerin, die ich kennenlernen darf, für etwas festes...81241 München
Zu den Anzeigen für Partnerschaften
Verwandte Themen im Ratgeber rund um Partnerschaften
Übersicht: Ratgeber Partnerschaften
Heilung vom Liebeskummer - Mut für neue Beziehungen
Singleratgeber - Wie vollziehe ich die Trennung?