Ratgeberübersicht zu WGs und Untermiete
WG-Ratgeber: Mietvertrag – 3 Alternativen
 Beim Einzug in eine WG wird man meist mit einem der drei Mietvetragalternativen konfrontiert. (Einfach klicken zum Vergrößern)
 Beim Einzug in eine WG wird man meist mit einem der drei Mietvetragalternativen konfrontiert. (Einfach klicken zum Vergrößern)  
Das Wohnen in einer Wohngemeinschaft wirkt sich zumeist erheblich auf den eigenen Geldbeutel aus. Wer sich vieles teilt kann in einer WG auch viel einsparen. Dabei wird oftmals einer der drei vorgestellten Mietverträge präferiert; jeder hat dabei seine Vor- und Nachteile. Je nachdem, in welcher Position Sie sich dabei befinden, müssen Sie sich über Rechte und Pflichten im klarem sein. Denn wer in einer Wohngemeinschaft leben möchte, ist auch im Mietvertrag mit den Mitbewohnern verbunden. markt.de enthüllt, worauf Sie vor dem Einzug achten müssen.
Modell 1: Ein Hauptmieter, mehrere Untermieter
Bei dieser Variante schließt eine in der Wohnung lebende Person direkt mit dem Vermieter einen Vertrag ab – dieser Bewohner ist dann der Hauptmieter. Mit dem OK des Vermieters kann dieser dann Untermietverträge mit anderen Bewohnern abschließen. Dabei sollte der Vermieter allerdings ausdrücklich im Mietvertrag festlegen, wie und mit welcher Frist er über einen Wechsel der Untermieter informiert werden möchte. Zudem sollte er die Anzahl der Untermieter festlegen um seine Kontrolle zu bewahren.
 Wird ein WG-Zimmer frei, dann kann der Hauptmieter einen neuen Mitbewohner bestimmen.
 Wird ein WG-Zimmer frei, dann kann der Hauptmieter einen neuen Mitbewohner bestimmen. 
Ein neuerlicher Wechsel der Untermieter sollte dem Vermieter offengelegt werden. Der Hauptmieter ist in dieser Situation allein für die Bezahlung der Miete als auch den im Mietvertrag manifestierten Pflichten verantwortlich. Somit lasten Forderungen des Vermieters nur auf ihm und der Vermieter kann seine Forderungen auch nur ihm gegenüber geltend machen. Des Weiteren ist er im Besitz des Wohnrechts, d. h. im Falle, dass der Hauptmieter die Wohnung kündigt, verlieren automatisch die Untermieter das Recht, in den gemieteten Räumlichkeiten zu wohnen. Je nach Einlenken des Vermieters bzw. einer entsprechenden Eintrittsklausel im Hauptmietvertrag, die die automatische Ernennung eines anderen Bewohners als Hauptmieter bestimmt, kann der Rauswurf umgangen werden. Der Hauptmieter hat aber auch das Recht die WG selbst aufzulösen und die Wohnung zu kündigen. Ebenso kann er auch den einzelnen Untermietern kündigen und selbstständig neue Untermieter suchen.
| Hauptmieter | Untermieter | Vermieter | |
|---|---|---|---|
| Vorteile + | 
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 | 
| Nachteile - | 
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Modell 2: Alle Mieter = Hauptmieter
 Eine Nachfolgeklausel kann Komplikationen bei der Kündigung eines einzelnen Mieters vermeiden.
 Eine Nachfolgeklausel kann Komplikationen bei der Kündigung eines einzelnen Mieters vermeiden. 
Die Entscheidung für diese Variante hat die Konsequenz, dass alle WG-Bewohner gleichgestellt gegenüber dem Vermieter sind. D. h., dass alle Bewohner namentlich als Hauptmieter im Vertrag auftreten. Damit sind alle Wohnhaften hinsichtlich der im Vertrag aufgeführten Pflichten verantwortlich und haften selbstredend alle gleichermaßen für die Miete sowie etwaige weitere entstehende Kosten. Dies gilt auch, wenn einzelne Mieter wiederum untervermieten. Der Vermieter selbst kann sich viel Arbeit ersparen, indem er im Vertrag eine Empfangsvollmacht für zugestellte Schriftstücke vereinbart. So muss er nicht jeden Mieter einzeln behelligen.
Achtung: Die Kündigung kann nur erfolgen, wenn sich alle Parteien einverstanden erklären! Tritt der Fall ein, dass nur ein Bewohner kündigen möchte, müssen in der Theorie alle bestehenden Verträge gekündigt und im Anschluss mit den verbleibenden Mietern neu aufgesetzt werden. Ersparen Sie sich diesen Schritt durch eine im Vorfeld im Mietvertrag aufgenommene Nachfolgeklausel, die den Bewohnerwechsel bzw. Auszug eines Mieters regelt.
Für Modell 1 wie Modell 2 gilt: Bei einem WG-Mitgliederwechsel hat der Vermieter nur bedingtes Mitspracherecht. Er kann jedoch einen potenziellen Mieter ablehnen, wenn es beispielsweise Zweifel an dessen Zahlungsfähigkeit gibt.
| Mieter | Vermieter | |
|---|---|---|
| Vorteile + | 
 | 
 | 
| Nachteile - | 
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Modell 3: Einzelmietverträge – jeder Bewohner ist eigenständiger Mieter
 Ein einzelner Mietvertrag pro Bewohner bedeutet viel Aufwand für den Vermieter.
 Ein einzelner Mietvertrag pro Bewohner bedeutet viel Aufwand für den Vermieter. 
Die dritte Variante: Jeder Mieter schließt mit dem Vermieter einen gesonderten Vertrag über die entsprechenden genutzten Räumlichkeiten ab. Im Unterschied zu Variante 2 haftet hierbei jeder Mieter nur für sich selbst; alle WG-Bewohner haben dabei dieselben Rechte.
Auch die Kündigung der Zimmer verläuft simpel: Jeder Mieter kann kündigen, ohne dass es die Mietverhältnisse der Anderen tangiert. Nachteil für die Mieter hierbei ist, dass der Vermieter eigenständig einen neuen Bewohner aus den Bewerbern wählen kann. Auch ein Zimmertausch unter den Bewohnern ist nicht ohne Weiteres möglich, da im Vertrag geregelt ist, wer welches Zimmer mietet.
Nachteil für den Vermieter: enormer Verwaltungsaufwand dank der zahlreichen Einzelverträge. Diese Form des Vertrages findet sich zumeist in Studentenwohnheimen. So ist es für den Vermieter einfacher die Wohnungen schnell wieder neu zu besetzen.
| Mieter | Vermieter | |
|---|---|---|
| Vorteile + | 
 | 
 | 
| Nachteile - | 
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Welche Art von Mietvertrag das Zusammenleben in der WG regelt, hängt alleine vom Vermieter ab. Als Eigentümer einer Wohnung kann er bestimmen, wie viel Einfluss und Aufwand er selbst mit der Vermietung haben möchte. Wer Mitglied in einer WG werden möchte, der sollte sich genau überlegen, ob der geltende Mietvertrag im eigenen Interesse liegt. Man sollte sich immer im klaren sein, welche Rechte und Pflichten man mit dem jeweiligen Mietvertrag erhält.
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