20.05.2025
38729 Lutter (Barenberge)
Bei dem angebotenen Objekt handelt es sich um ein stillgelegtes ehemaliges Bahnwärterhaus auf einem spitz zulaufenden, 271 m² großen Grundstück im Außenbereich von Nauen. Die Nutzung des Stellwerks wurde bereits im Jahr 1986 aufgegeben. Das Grundstück ist nach wie vor für Bahnbetriebszwecke gewidmet. Der künftige Eigentümer kann bei dem zuständigen Eisenbahn-Bundesamt einen (kostenpflichtigen) Antrag auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken stellen.
Nach Angaben der Deutschen Bahn befindet sich ein Streckenkabel auf dem Grundstück. Ein entsprechender Eintrag in Abt. II des Grundbuchs sichert diese Kabelanlage sowie einen Schutzstreifen bis 1 Meter beidseitig. Für den Bereich des Schutzstreifens ist nach Angaben des Betreibers eine Freistellung von Bahnbetriebszwecken nicht möglich.
Im Westen des Grundstücks grenzt unmittelbar die Bahnstrecke an. Östlich angrenzend befindet sich ein Feldweg, dieser ist jedoch seit längerer Zeit nicht genutzt worden und befindet sich im Privateigentum. Zum Grundstück selbst besteht damit keine öffentliche Zuwegung.
Im Jahr 2021 wurden verkehrssichernde Maßnahmen an dem abrissreifen Gebäude vorgenommen. So wurden unter anderem sämtliche Dachziegel sowie lose Dachlatten und Dachrinnen entfernt und die unteren Tür- und Fensteröffnungen verschlossen. Darüber hinaus erfolgten neben dem Abriss des Kaminkopfes auch Baumschnittmaßnahmen auf dem Grundstück, um eine Gefährdung des Zugverkehrs auf der angrenzenden Bahnstrecke auszuschließen.
Für den Bereich des Grundstücks besteht kein Bebauungsplan. Das Grundstück befindet sich im Außenbereich. Nach Angaben der zuständigen Baubehörde sind damit die Nachnutzungsmöglichkeiten stark eingeschränkt. Gegebenenfalls kommen nach dortigen Angaben allenfalls sogenannte privilegierte Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch in Betracht, wenn zuvor eine Freistellung von Bahnbetriebszwecken erfolgt ist.