Der Unterschied zwischen Teileigentum und Wohneigentum liegt in der Nutzung: Teileigentum ist für nicht-wohnliche Zwecke (z. B. Büros, Praxen) vorgesehen, während Wohneigentum ausschließlich für Wohnzwecke genutzt werden darf. Eine Wohnung, die als Teileigentum ausgewiesen ist, kann in Wohneigentum umgewandelt werden, indem die Zweckbestimmung in der Teilungserklärung geändert wird, was die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft und ggf. eine baurechtliche Genehmigung der zuständigen Behörde erfordert.
Vorteile von Teileigentum: (Kurzfassung)
-Flexiblere Nutzung: Ideal für gewerbliche Zwecke (z. B. Büros, Praxen).
-Weniger Wohnrechtsauflagen: Keine Mietpreisbremse oder Kündigungsschutz wie bei Wohnraum.
-Steuervorteile: Abschreibung und Vorsteuerabzug bei gewerblicher Nutzung.
-Höhere Mieteinnahmen: Gewerbeflächen bringen oft mehr Rendite.
-Attraktiv für Investoren: Günstiger Einstieg in Gewerbeimmobilien.
-Weniger Nachbarschaftskonflikte: Fokus auf gewerbliche Nutzung.
-Geringere Auflagen: Keine wohnraumbezogenen Vorschriften.
-Teileigentum eignet sich besonders für Geschäfts- und Investitionszwecke.
Details zur Wohnung:
-Dachgeschoss (5. Stock) ohne Aufzug
-Keller inklusive, ideal für zusätzlichen Stauraum
-Neue Gasetagenheizung von 2017
-Fenster wurden teils erneuert
Der Energiebedarfsausweis gibt folgende Werte an: Energiewert: 95,4 kWh/(m²a), Energieträger: Erdgas (Gasetagenheizung) aus dem Jahr 2017, Energieeffizienzklasse: C
Rufen Sie mich am besten heute noch an, um einen individuellen Besichtigungstermin zu vereinbaren, unter 0176 61973224
Ich freue mich auf Ihren Anruf!
Beste Grüße
Tim Waag - CEO