Objektbeschreibung: Großes Haus mit zwei Wohnungen in besonders schöner Naturlage!
Es besteht umfangreicher Modernisierungsbedarf!
Lagebeschreibung: Weinheim, Stadtteil Oberflockenbach
Nur 6 km nach Weinheim übers Gorxheimertal und 6km bis zur
B3 mit OEG-Anbindung, sowie zur A5 Karlsruhe/Frankfurt
Beste Infrastruktur:
Großer NAHKAUF mit Getränkemarkt
Kindergarten und Grundschule (mit Ganztagsbetreuung)
Ärztehaus mit Dr. med. und Dr. dent.
Freie Tankstelle
Autohaus
Versicherungsdienstleister
Busanbindungen zu den weiterführenden Schulen in Weinheim
Überregional bekannte Gastronomie mit Fremdenzimmer
und für beste Straßenverhältnisse im Winter sorgt ein
zuverlässiger Schneeräumdienst
Große Vereinsvielfalt
Herrliche Wander und Fahrradwege
Für Pferdeliebhaber, einmalig schön gelegene Reiterhöfe
Eingebettet in der Natur, einer der schönsten Tennisanlagen
Oberflockenbach, nicht nur 6 km hinter der Bergstraße, sondern
ganz nah am Geschehen!
Raumaufteilung: Das Anwesen wurde 1948 erstellt und ab 1963 durch einen Anbau
und einer weiteren Etage nebst neuen Dach erweitert. 1971
wurde nochmals das Erdgeschoss um ein Zimmer mit einer
Terrasse und Doppelgarage vergrößert.
Erdgeschoss:
Treppenflur, Gäste WC, Diele, Küche, kleines Wannenbad,
separates WC, Wohn-Esszimmer in offener Bauweise mit Kamin, 3
Schlafzimmer, großer Balkon (Süd-West) mit Fernsicht.
Obergeschoss:
Diele, Küche, kleines Duschbad, Ankleide, 2 Schlafzimmer, Wohn-
Esszimmer in offener Bauweise, kleiner Balkon (Süd-West) mit
Fernblick, Treppenflur zum DG.
Dachgeschoss:
Diele und 2 große Zimmer.
Kellergeschoss:
6 Kellerräume, 2 Abstellkammern und 2 Einzelgaragen mit
elektrischen Sektionaltoren.
Sonstiges: GELDWÄSCHE:
Als Immobilien-Maklerunternehmen ist PRO-Immobilien e.K. nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen.
Hierzu ist es erforderlich, dass nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises mittels einer Kopie festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln). Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das
Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
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Die Provision ist vom Käufer zu entrichten und ab Unterzeichnung beim Notar verdient