Milo
auf der Suche nach eigenem Körbchen
Milo ist am 03.07.2023 geboren. Der kleine Charmebolzen liebt es geknuddelt und gestreichelt zu werden. Er lebt in einer Gruppe mit vielen anderen Katzenkindern und voll sozialisiert. Spielen und toben mit den Kumpels gehört zum täglichen Programm. Dabei ist der kleine Kater sehr aktiv, aber immer freundlich. Neugierig erkundet er die Umgebung und sieht sich alles gerne auch von oben an. Nach ausgiebigen Spielerunden schläft er gerne mit anderen Katzen in einem Körbchen .Milo ist ein lieber und völlig unkomplizierter Katermann, der viel Freude ins Haus bringt.
Wir vermitteln Milo zu einem etwa gleichaltrigen Artgenossen oder er bringt einen Freund aus seiner Pflegestelle mit. Ein gesicherter Balkon ist Voraussetzung aber auch Freigang in einer sicheren Umgebung ist nach der Eingewöhnungszeit möglich.
Geschichte
Milo ist einer der vielen unerwünschten Kitten, der bei unseren Tierschützern vor Ort abgegeben wurde. Die Besitzer wissen, dass man dort nicht nein sagen kann, weil sie sonst die Katze einfach irgendwo aussetzen. Milo wird nun auf dieser Pflegestelle versorgt uns aufgezogen.
Wir vermitteln den Süßen nach einem positiven Vorbesuch (auch digital möglich) mit Schutzvertrag und gegen Erstattung
unserer tierärztlichen Auslagen in Höhe von EUR 240,00 in ein liebevolles passendes Zuhause.
Er ist gechipt, geimpft und auf FIV/FELV negativ getestet.
Er hat selbstverständlich einen Heimtierpass.
Wir besitzen eine Erlaubnis nach Paragraph 11 des Tierschutzgesetzes und wir führen selbstverständlich u.a. tierärztliche Maßnahmen (wie: Impfungen, Entwurmungen, Untersuchungen auf mögliche Erkrankungen, Chippen und, sofern das Tier das entsprechende Alter hat, ebenfalls die Kastration) durch und dokumentieren diese.
Erstkontakt bitte per E-Mail und mit der Angabe einer Telefonnummer oder direkt über unseren Fragebogen.
Anschrift Tierschutzorganisation:
Pfötchenhilfe Herzensstreuner e.V.
Münchner Straße 18
85774 Unterföhring
Pfötchenhilfe Herzensstreuner e.V. besitzt eine Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz und garantiert die Durchführung und/oder Dokumentation der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Tiergesundheit vor Abgabe eines Tieres.
Diese tierärztlichen Behandlungen werden in den EU-Heimtierausweis oder Impfpass eingetragen, welchen der neue Besitzer bei Übergabe des Tieres ausgehändigt bekommt.