Wohnraumerfassungsverfügung und Wohnraumzuweisungsverfügung.
Empfänger: A.W. in Sinsheim.
Ausgestellt von der: Stadtverwaltung der Kreisstadt Sinsheim (Elsenz)
am 25. März 1950.
Mit Begleitschreiben vom Wohlfahrtsamt (Flü. Fürs.)
v. 30. 1. 1950. an das Arbeitsamt Nebenstelle Sinsheim.
Porto Inland: 1,45 Euro.
Preis: bestes Gebot.
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