Der Purschke-Kommentar weist aus, dass einer Pflichtverteidigerbeiordnung bei einer Anzahl von Strafsachen nicht entsprochen wird und der arme Mensch auf der Strecke bleibt. - Besonders tragisch wird es für den einzelnen angeklagten Menschen, der mittels eines Schlechtverteidigers, einer Schlechtverteidigerin vor Gericht erscheint. Um den unbemittelten Angeklagten einem betuchten Angeklagten nahezu wirtschaftlich gleichzustellen, bietet Purschke seine probaten Hilfen zur Kapitalkraft an.