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Ackerland / Forst in Rees-Haldern
Verstößt ein genehmigungsfreies Vorhaben dennoch gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften, kann die Bauaufsichtsbehörde Nutzungsuntersagungen oder Beseitigungsverfügungen aussprechen. Eine an Recht und Gesetz orientierte Planung bleibt unerlässlich. Anmerkung 3: Gewächshaus Baugenehmigung Nordrhein-Westfalen (gemäß BauO NRW, § 65): Nordrhein-Westfalen lässt Gewächshäuser ohne Verkaufsstätten mit einer Firsthöhe bis zu 5 m und nicht mehr als 1.600 m² Grundfläche, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb oder einem Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung im Sinne des § 35 Absatz 1 Nummer 1 und 2 und des § 201 des Baugesetzbuchs dienen, ohne Baugenehmigung errichten.61.700 €FestpreisPartner-Anzeige18.05.202446459 ReesGrundstücke zum Kauf
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