21.03.2024
64653 Lorsch (Karolingerstadt)
Als eine unserer Tierschützerin am 31. Dezember 2023 den Müll entsorgen wollte, lag da etwas in der Tonne, was sich bewegte. Als sie genauer nachgesehen hatte, fand sie 3 Welpen die gerade mal 3 Tage alt waren. Es musste eine Lösung her. Man fand eine Amme, die Ernährung war gesichert. Leider ging der Amme nach ein paar Tagen die Milch aus. Also musste man das Trio mit dem Fläschchen weiter aufziehen. Erst kamen sie bei einer jungen Frau unter, die diesen Job übernahm. Jedoch nach einiger Zeit, wurden die drei in eine erfahrenere Pflegestelle gebracht.
Giorgio und Gretchen wuchsen immer mehr. Nur Giacomo war immer noch sehr klein, also wurde er zum Tierarzt gefahren. Giacomo hatte Milch in seiner Lunge und hat deswegen so wenig getrunken.
Danach ging es allen drei Welpen prächtig. Sie wuchsen, nahmen zu und stellten den sonst so ruhigen Haushalt von der Pflegemama auf den Kopf. Aber Rettung nahte in Form eines anderen Pflegehundes. Toby übernahm die Erziehung. Purzelte ein Welpe um, Toby war zur Stelle und half dem Kleinen wieder auf. Liefen die drei in verschiedene Richtungen, Toby fing sie ein und brachte sie wieder zusammen. Toby ist unser Held.
Alle drei Welpen sind sehr zuckersüss. Alle drei Welpen auf einem Haufen sind, zwar immer noch sehr süss, ABER auch quirlig, frech, verschmust, verfressen, zum knutschen und ZUCKERSÜSS.
Giorgio ist der Wuscheligste von den dreien. Und Giorgio ist ein wahres Modell. Wenn er sieht, dass seine Pflegestellenmama das Handy zückt und Fotos machen will, dann setzt er sich brav hin und lässt sich bewundern.
Giorgio ist gechipt, geimpft und entwurmt. Die Schutzgebühr beträgt 360.00 Euro.
Wenn Sie sich für Giorgio interessieren, bitte treten Sie mit uns per E-Mail oder WhatsApp in Kontakt. Wir werden uns zeitnah bei Ihnen melden. Bitte bedenken Sie, dass wir ehrenamtlich im Tierschutz arbeiten und nicht permanent online sind.
Anschrift Tierschutzorganisation:
Kanarenhunde e.V.
Willy-Brandt-Straße 5
64653 Lorsch
Kanarenhunde e.V. besitzt eine Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz und garantiert die Durchführung und/oder Dokumentation der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Tiergesundheit vor Abgabe eines Tieres.
Diese tierärztlichen Behandlungen werden in den EU-Heimtierausweis oder Impfpass eingetragen, welchen der neue Besitzer bei Übergabe des Tieres ausgehändigt bekommt.