🐾 Leni & Lotti suchen gemeinsam ein neues Zuhause 🐾
Leni und Lotti sind beide 2021 geboren und damals als junge Katzen zu uns ins Katzenhaus gekommen. 2022 durften sie zusammen zu einer ganz lieben Dame ziehen, die ihnen ein schönes Zuhause geschenkt hat. 💕
Leider ist sie nun erkrankt und so sind die beiden wieder bei uns eingezogen.
Jetzt suchen Leni & Lotti gemeinsam ein neues Zuhause, in dem sie wieder ankommen dürfen. Beide sind freundlich, verschmust und verstehen sich einfach wunderbar miteinander. 🐱🐱
➡️ Wenn du Leni & Lotti kennenlernen möchtest, melde dich gern bei uns im Katzenhaus!
Zwei Samtpfoten, doppelt so viel Liebe. ❤️
ALLGEMEINE HINWEISE ZUR TIERVERMITTLUNG
Unsere Katzen werden vor Aufnahme in unser Katzenhaus auf ansteckende Katzenkrankheiten (FIV und Leukose) getestet und anschließend ausschließlich kastriert, geimpft, entwurmt und entfloht vermittelt. Junge Katzen vermitteln wir entweder zu einem weiteren, bereits vorhandenen und etwa gleichaltrigen Tier oder die Vermittlung erfolgt zu zweit.
Die Abgabe der Katze erfolgt erst nach positiv verlaufenem Vorbesuch durch eines unserer Mitglieder und nach Abschluss eines Schutzvertrages sowie der Zahlung einer Schutzgebühr in Höhe von 100 EUR je Katze. Bitte bedenken Sie, dass durch die Schutzgebühr nur ein kleiner Teil unserer Aufwendungen für diese Katze abgedeckt ist. Im Einzelnen setzen sich die Aufwendungen wie folgt zusammen:
Erstellung Katzenprofil (FIV, Leukose) ca. 50 EUR, Kastration Katze 90130 EUR, Kastration Kater 5070 EUR, Impfungen ca. 35 EUR, Floh- und Wurmkuren ca. 10 EUR.Unsere Katzen werden vor Aufnahme in unser Katzenhaus auf ansteckende Katzenkrankheiten (FIV und Leukose) getestet und anschließend ausschließlich kastriert, geimpft, entwurmt und entfloht vermittelt. Junge Katzen vermitteln wir entweder zu einem weiteren, bereits vorhandenen und etwa gleichalten Tier oder die Vermittlung erfolgt zu zweit.
Anschrift Tierschutzorganisation:
Katzenhaus Bienen
Emmericher Landstraße 102
46459 Rees-Bienen
Katzenhaus Bienen besitzt eine Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz und garantiert die Durchführung und/oder Dokumentation der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Tiergesundheit vor Abgabe eines Tieres.
Diese tierärztlichen Behandlungen werden in den EU-Heimtierausweis oder Impfpass eingetragen, welchen der neue Besitzer bei Übergabe des Tieres ausgehändigt bekommt.