Rocky wurde von der Polizei beschlagnahmt, weil er nicht gut gepflegt und auch nie ausgeführt wurde. Bei uns im Tierheim war er allerdings sehr unglücklich. Er weinte und verstand natürlich überhaupt nicht, was er im Tierheim sollte. Er klebte deshalb zunächst an der Zwingertür, um zu sehen, ob ihn endlich jemand beachten würde.
Nach zwei Monaten wurde er auf einer Pflegestelle aufgenommen. Allerdings ist diese Zeit begrenzt und unser Rocky muss dann zurück ins Tierheim. Wir möchten natürlich unbedingt vermeiden, dass dies passiert. Denn dann würde er erneut traurig und verzweifelt sein. Deshalb suchen wir eine endgültige Familie für ihn, die ihn umsorgt und liebt.
Rocky ist ein sehr fröhlicher, sympathischer, dankbarer und auch sehr verspielter Hund. Er liebt es, mit einem Bällchen zu spielen, gestreichelt zu werden und er liebt auch Spaziergänge.
Er versteht sich genial mit erwachsenen Menschen, mit Kindern, mit anderen Hunden und auch mit Katzen. Da er allerdings etwas futterneidisch ist, müsste er beim Zusammenleben mit anderen Hunden separat gefüttert werden. Ebenfalls wäre die Vorstellung mit den anderen Hunden gut zu planen, denn dann kann er problemlos mit Ihnen zusammenleben.
Informationen aus Spanien:
Rasse: Mischling
Geschlecht: männlich
Alter: geboren am 28.1.2013
Grösse: 42 cm Schulterhöhe
Länge: 64 cm
Gewicht: 16 kg
Kastriert: Ja
Krankheiten: Keine bekannt
( Modepran )
Möchten Sie Rocky bei sich aufnehmen und einen glücklichen Hund aus ihm machen?
Er könnte gechipt, geimpft, entwurmt, kastriert, auf Mittelmeerkrankheiten getestet und mit EU-Pass so schnell wie möglich nach Deutschland reisen.
Bei Interesse füllen Sie bitte das Anfrageformular aus und vergessen Sie nicht Ihre Telefonnummer anzugeben, damit wir uns schnellstens bei Ihnen melden können.
Übernahmegebühr - nach Absprache
Anschrift Tierschutzorganisation:
Pfotenhilfe Andalusien
Allensteiner Str. 25
30880 Laatzen
Pfotenhilfe Andalusien besitzt eine Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz und garantiert die Durchführung und/oder Dokumentation der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Tiergesundheit vor Abgabe eines Tieres.
Diese tierärztlichen Behandlungen werden in den EU-Heimtierausweis oder Impfpass eingetragen, welchen der neue Besitzer bei Übergabe des Tieres ausgehändigt bekommt.