Die kleine SWEETY trägt ihren Namen nicht ohne Grund sie ist ein wirklich zuckersüßes Katzenmädchen, das gemeinsam mit ihren Geschwisterchen Ghosty, Flo und Diego und bis vor kurzem auch noch mit Schwesterchen Summer auf dem Hof einer älteren Dame lebt. Dort wächst sie zwar nicht ganz allein auf, jedoch schenkt ihnen niemand die Liebe, Sicherheit und Geborgenheit, die so kleine Katzenkinder eigentlich so dringend brauchen Als Mariela die fünf Kitten entdeckte, brachte sie Futter vorbei und versorgt die Kleinen nun regelmäßig, sodass sie zumindest nie hungern werden müssen.
Aus Platzgründen konnte sie bisher leider nur die kleine Summer mit zu sich nehmen. Doch auch SWEETY soll eine echte Chance auf ein schönes Katzenleben bekommen auf ein Zuhause, in dem sie ein vollwertiges und geliebtes Familienmitglied ist! SWEETY wünscht sich nichts sehnlicher, als endlich ankommen zu dürfen und dass sie sich immer behütet, sicher und geliebt fühlen darf. Wer öffnet sein Herz für dieses süße kleine Katzenmädchen und schenkt ihr das Leben, von dem sie im Moment nur träumen kann?
Auch über eine Patenschaft würde SWEETY sich sehr freuen! Hast du dich bereits jetzt in das süße Kätzchen verliebt? Dann melde dich gleich bei unserem Katzenteam, das dir gerne alle Fragen rund um Adoptionsverlauf, Patenschaft und Schutzgebühr beantwortet. Auch über eine Patenschaft freut sich SWEETY sehr da sie groß und stark werden möchte und ihr Futter und Tierarztkosten natürlich auch getragen werden müssen
Der Verein -Animal Hope Bulgaria Varna- besitzt eine Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz und garantiert die Durchführung und/oder Dokumentation der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Tiergesundheit vor Abgabe eines Tieres. Diese tierärztlichen Behandlungen werden in den EU-Heimtierausweis oder Impfpass eingetragen, welchen der*die neue Besitzer*in bei Übergabe des Tieres ausgehändigt bekommt
Anschrift Tierschutzorganisation:
Animal Hope Bulgaria Varna
Ifenstr. 5 1/2
86163 Augsburg
Animal Hope Bulgaria Varna besitzt eine Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz und garantiert die Durchführung und/oder Dokumentation der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Tiergesundheit vor Abgabe eines Tieres.
Diese tierärztlichen Behandlungen werden in den EU-Heimtierausweis oder Impfpass eingetragen, welchen der neue Besitzer bei Übergabe des Tieres ausgehändigt bekommt.