Sonstiges: Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung
oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés
und seiner Bedingungen zustande.
Für die Vermittlung des Kaufs einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses gilt, sofern der Käufer ein Verbraucher ist: Sofern nicht der Verkäufer die Bezahlung der gesamten Maklerprovision von 7,14% inkl. Mwst. übernimmt, zahlt der Käufer höchstens 50% also 3,57% der Provision. Auch diese Verpflichtung trifft ihn nur dann, wenn der Verkäufer zur Zahlung der anderen Hälfte verpflichtet bleibt und diese nachweislich erfüllt hat.
Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung.
Britta Gartmann Immobilien GmbH und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch
gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und
Gerichtskosten trägt der Käufer. Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich
auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber übermittelt wurden. Wir übernehmen
keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Zwischenverkauf
bleibt vorbehalten. Sollte das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt sein, teilen Sie uns dieses bitte unverzüglich mit. Die Weitergabe dieses Exposees an Dritte ohne unsere
Zustimmung löst gegebenenfalls Courtage- bzw. Schadensersatzansprüche aus.
Weitere Informationen:
Besichtigung: Nach Vereinbarung
Verfügbarkeit: Nach Vereinbarung
Provision: s. unter Sonstiges