Wir bieten hier das HUMUS Wühlmausbekämpfungsgerät zur Miete an.
Der Humus - dient zur effektiven Bekämpfung von Wühlmäusen in Gärten, Wiesen und der Landwirtschaft.
Das Gerät muss selber abgeholt, oder kann gegen Aufpreis geliefert und abgeholt werden.
Das Gerät wird gereinigt zurückgegeben.
Die Verbrauchsmaterialen sind bei Abholung voll befüllt und auch wenn er wiedergebracht wird :)
Tagesmiete 48€ inkl. 19% Ust.
Das Prinzip und die Wirkungsweise
Der Mäusevernichter erzeugt ein stark komprimiertes Abgas, das die Atemwege der Mäuse lähmt und in kurzer Zeit tödlich wirkt. Dies geschieht nur in den unterirdischen Mäusegängen. Der oberirdische Dampfaustritt ist gefahrlos für Vögel, Hunde, Katzen und alle anderen Tiere und auch für Pflanzen.
Die ausgewogene Technik mit Druckausgleichsregulierung sorgt für eine gleichmäßige Gasentwicklung und sichert damit eine optimale Wirkung auch bei dichten Mäusebauten.
Schluss mit der Mäuseplage der humus Mäuserich Mäusevernichter wirkt rasch und zuverlässig!
Grundausstattung:
6,5 PS BRIGGS & STRATTON 4-Takt Motor mit Schleuderschmierung
Hand-Reversierstarter
Großer Behälter für die Zusatzverbrennung
Absperrhahn für Zusatzverbrennungstank
Eisenstab zur Sondierung von Mausgängen
Flexibler Schlauch mit Aufsteckhaube für großen Aktionsradius
Ausgewogene, stabile Konstruktion mit sicherem Stand
Großes Laufrad mit griffigen Stollen
Hochwertige Materialien und Pulverbeschichtung
Griffsichere Lenkholme für den Transport platzsparend einklappbar
Motorleistung: 4,8 kW / 6,5 PS
Tankinhalt: 3,8 Liter
Tankinhalt Zusatzverbrennung: 10liter
Gewicht: 42kg
Einfache Bedienung
Motor starten
nach ca. 5 Minuten im Leerlauf ist die Betriebstemperatur erreicht
Absperrhahn öffnen
5 Minuten bei voller Drehzahl laufen lassen jetzt steht Leistung für ein ca. 50 m reichendes Gangsystem zur Verfügung
Bitte beachten Sie folgende Einsatzbeschränkungen:
• Das Gerät darf nur im Freien eingesetzt werden! In geschlossenen Räumen besteht akute Vergiftungsgefahr durch Kohlenmonoxid!
• Der Maulwurf ist geschützt und darf nur mit einer Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde (Landratsamt) bekämpft werden.
• Gemäß Tierschutzgesetz ist für die gewerbsmäßige Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge eine Bewilligung notwendig. Die Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge durch Privatpersonen ist jedoch nicht erlaubnispflichtig.
• Der Einsatz in Wasserschutzgebieten und Trinkwasserschutzzonen I und II, sowie auf Flächen mit Trinkwasserleitungen aus Kunststoff im Umkreis von 100m ist nicht erlaubt.
• Die Verwendung des Gerätes zum Zweck des Pflanzenschutzes in Anbaubereichen (Äcker, Gewächshäuser, Wälder, usw.) ist nicht zulässig.
• Der Benutzer ist allein verantwortlich für die ordnungsgemäße Verwendung der Ausrüstung und die Einhaltung der Nutzungsbeschränkungen.
• Für Zulassungen ist das regionale Landratsamt zuständig.