Objektbeschreibung: Hier verkauft der Erbpachtgeber sein 665m² großes Grundstück. Mit Kauf dieses Grundstücks werden Sie Erbpachtgeber und haben Anspruch auf die Erbpachtzahlungen, welche die Erbpachtnehmer leisten.
Der zugrundeliegende Erbbaurechtsvertrag hat eine Laufzeit von 99 Jahren: Beginn war der 1. Juni 1978. Der EP-Vertrag endet zum 31.05.2077.
Das Erbpachtgrundstück wurde bereits ca. 1981 mit einem 5-Familien-Wohnhaus sowie mit 5 Garagen bebaut. Das Wohnhaus ist in 5 Eigentumswohnungen aufgeteilt, deren Eigentümer die Erbpacht bezahlen.
Wichtig: Es werden NICHT die aufstehenden Gebäude, sondern nur das Grundstück des Erbpachtgebers verkauft. Als Erbpachtgeber haben Sie Anspruch auf die Erbpachtzahlung, dürfen die bauliche Situation jedoch nicht verändern.
Ausstattung: Das Grundstück wird zum Bodenrichtwert verkauft.
BORIS weist einen Bodenrichtwert in Höhe von EUR260,-/m² aus. Die örtliche Fachinformation korrigiert diesen Wert aufgrund der Grundstückstiefe auf EUR234,-/m².
Sonstiges: Der aktuelle, tatsächliche Ertrag beläuft sich auf EUR1.951,14 pro Jahr (Summe der 5 Erbpachtzahlungen). Der EP-Vertrag erlaubt die Anpassung der Erbpachthöhe an den LHK-Index. Die letzte Erbpachterhöhung wurde zum Januar 2003 (Index 83,1) durchgesetzt. Der Index hat sich zum Januar 2022 auf 111,5 erhöht. Eine entsprechende Anpassung ist durch den bisherigen Erbpachtgeber nicht erfolgt.
Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne den Grundbuchauszug und den Erbbaurechtsvertrag zu.
Bitte nutzen Sie zur Kontaktaufnahme das Formular dieser Internetseite. Ihr Ansprechpartner ist Herr Christian Heeks.
Angaben gem. GEG: der Energieausweis wurde in Auftrag gegeben.
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