Dieses Einfamilienhaus aus dem Jahr 1925 befindet sich auf einem großzügigen, 1.022 m² großen Grundstück in urbaner Wohnlage. Das eingeschossige Gebäude in massiver Bauweise wurde ca. 1972 durch einen Anbau erweitert und bietet heute eine Wohnfläche von rund 108 m². Zusätzlich stehen ca. 51 m² Nutzfläche in Teilkeller und Garage zur Verfügung. Seit dem 01.07.2011 ist die Immobilie zu einer monatlichen Nettokaltmiete von 550?€ unbefristet vermietet.
Im Erdgeschoss erwarten Sie zwei Zimmer, eine Küche und ein Badezimmer. Das Dachgeschoss ist ausgebaut und umfasst zwei weitere Zimmer und ein zweites Badezimmer. Die Beheizung erfolgt über eine Ölzentralheizung mit im Keller untergebrachten Tanks. Hinter dem Haus befindet sich ein weiteres Nebengebäude in Massivbauweise, dessen Ursprung laut vorliegendem Gutachten sogar vor dem Wohnhaus liegt. Dies wird aktuell als Lager für Gartengeräte genutzt.
Der Garten ist liebevoll gepflegt und mit gewachsenem Baumbestand versehen. Die Zuwegung und Zufahrt sind mit Betonpflaster ausgelegt. Zur Straßenseite ist das Grundstück durch einen Holzzaun auf Mauersockel eingefriedet.
Das Objekt befindet sich insgesamt in sanierungsbedürftigem Zustand und entspricht nicht mehr heutigen energetischen Standards. Es liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Billstedt 18", der eine eingeschossige Bebauung in offener Bauweise innerhalb eines reinen Wohngebiets vorsieht. Eine formale Baulast ist nicht eingetragen, jedoch besteht eine Baubeschränkung zugunsten der Nachbarbebauung (Hausnummer 71), die eine gärtnerische Nutzung eines Teilbereichs vorsieht.
Dank seiner Größe und Lage bietet das Grundstück attraktives Potenzial für eine Neubebauung - unter Berücksichtigung der geltenden baurechtlichen Rahmenbedingungen.
Bitte beachten Sie, dass das angebotene Objekt derzeit vermietet ist. Aus Rücksicht auf die Privatsphäre der Mieter sowie zur Wahrung eines reibungslosen Ablaufs bitten wir von eigenständigen Besichtigungen des Objekts abzusehen. Eine Innenbesichtigung kann ausschließlich nach vorheriger Absprache und unter Berücksichtigung der Mietverhältnisse erfolgen.