Gestern, 03:00
82362 Weilheim (Oberbayern)
Schutzgebühr: keine Gebühr für Gnadenbrot-Hunde (gern aber eine Spende für die Ausreisekosten)
Unsere wunderschöne Fetitah, geboren am 06.08.2023 und etwa 58 cm groß, hat trotz ihres jungen Alters schon einiges erlebt. Durch eine Lähmung der Hinterhand ist sie in ihrer Beweglichkeit eingeschränkt doch das hindert sie nicht daran, das Leben mit ihrer freundlichen, sanften Art zu genießen.
Wir wünschen uns für Fetitah ein liebevolles Zuhause, in dem sie Geborgenheit und Zuwendung erfährt Menschen, die ihr Herz für sie öffnen und ihr zeigen, dass sie trotz Handicap genauso wertvoll ist wie jeder andere Hund.
Da Fetitah besondere Bedürfnisse hat, entfällt bei ihrer Vermittlung die Schutzgebühr. Natürlich beraten wir gerne ausführlich, was sie braucht und wie ihr Alltag gestaltet werden kann.
Wer Fetitah adoptiert, gewinnt eine treue Freundin fürs Leben und schenkt einer ganz besonderen Hündin die zweite Chance, die sie so sehr verdient.
‼️Interessiert an Fetitah? ❤️‼️
Videos, Fotos und weitere Informationen zu der süßen Fellnase findest du unter: https://labusfamily.de/zuhause-gesucht/hunde/fetitah
Schutzgebühr: keine Gebühr für Gnadenbrot-Hunde (gern aber eine Spende für die Ausreisekosten)
Wenn du mehr von der kleinen Fellnase sehen möchtest, schicken wir dir gerne zusätzliche Fotos und Videos.
‼️Bitte melde dich per Kontaktformular, per E-Mail oder direkt über die Homepage. Fülle gerne schon mal die Selbstauskunft aus, wir werden uns mit dir in Verbindung setzen‼️
Per E-Mail sind wir auch erreichbar unter: info@labusfamily.de
Hinweis:
Wir vermitteln nach positiver Platzkontrolle, mit Schutzvertrag, EU-Impfpass, Traces als Nachweis der legalen Einreise, geimpft, gechippt, entwurmt und entfloht.
Anschrift Tierschutzorganisation:
Labus Family e.V.
Trifhofstraße 6
82362 Weilheim i. OB
Labus Family e.V. besitzt eine Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz und garantiert die Durchführung und/oder Dokumentation der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Tiergesundheit vor Abgabe eines Tieres.
Diese tierärztlichen Behandlungen werden in den EU-Heimtierausweis oder Impfpass eingetragen, welchen der neue Besitzer bei Übergabe des Tieres ausgehändigt bekommt.