Die außergewöhnliche, lichtdurchflutete Penthouse-Wohnung vermittelt ein wunderbares, offenes Raumerlebnis und befindet sich als alleinige Wohnung in der obersten (3.) Etage eines Mehrfamilienhauses. Eine wohl absolute Rarität für München ist die fast uneinsehbare und perfekt ausgerichtete Dachterrasse. Durch die sehr aufgelockerte und weitläufige Bebauung des gesamten Wohnensembles (die gegenüberliegenden Häuser wurden mit nur 2 Stockwerken und großem Abstand errichtet) genießen Sie den freien und unverbaubaren Blick nach Süden auf viel Grünfläche und zum gemeinschaftlichen Pool. Das östlich gelegene Nachbarhaus ist zurückversetzt. Durch eine Holzwand, im Stil der Pergola, ist dieser Bereich völlig uneinsehbar. Zum westlich gelegenen Nachbarhaus kann eine Bepflanzung auf der Terrassenbrüstung vor Blicken schützen.
Die Wohnung wurde 1995 saniert und in den aktuell offenen Grundriss umgebaut. Das Potential, welches in ihr steckt, ist sehr groß und Sie können ganz nach Ihren Vorstellungen Ihre Traumwohnung daraus gestalten.
Die 1971 errichtete Wohnanlage besteht aus mehreren Wohngebäuden und präsentiert sich in einem soliden, stets instand gehaltenen Zustand. Eine breite Haustreppe führt Sie in Ihr Penthouse. Sie betreten die Wohnung und befinden sich in einer großzügigen, quadratischen Diele, die mit maßgefertigten Einbauschränken ausgestattet ist. Von dort gelangen Sie in den Herzbereich der Wohnung, in den über 51 m² großen Wohn-Ess-Küchenbereich, der komplett nach allen Seiten von der Dachterrasse umgeben ist. Sie haben von jedem Zimmer aus Zugang auf die insgesamt 114 m² große Dachterrasse, auf der Sie den ganzen Tag die Sonne genießen können, aber auch an heißen Sommertagen schattiges Plätzchen finden.
Im westlichen Teil der Wohnung befindet sich der 34 m² große, offene Schlaf- und Badezimmerbereich, von dort können Sie - ebenso wie vom Büro – auf die „kleine“ nach Nord-Westen ausgerichtete Dachterrasse gehen.
Ein weiteres Highlight ist der Gemeinschaftspool, der sich in der weitläufigen Gartenanlage befindet und von den Anwohnern benutzt werden darf.