Bim
Rasse: Mischling
Standort: Tierheim Ungarn ⬅️
Geboren: 6 / 2017
Schulterhöhe: 58 cm
Handicap: verstümmelte Rute
www.zuflucht-notboxer.de
Update vom Fotoshooting im März
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Bim ist der Bruder von Bam. Die Leine mag er gar nicht, er wollte sich ständig aus dem Halsband winden. Er machte überhaupt keinen ängstlichen Eindruck und ich konnte ihn auch streicheln. Er war an allem interessiert, was da so rumlag.
Zu Bim und Bam hat Andras mir noch erzählt, dass die beiden wohl ganz wenig soziale Kontakte zu Menschen hatten, sie wurden lediglich gefüttert.
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Der Rüde BIM und ihre Schwester BAM kommen von der Straße. Polizisten haben die beiden entdeckt und Zsuzsa um Hilfe gebeten.
Nun benötigen die beiden ca. 2,5 Jahre alten Mischlinge ein neues Zuhause.
Da sie auf der Strasse gefunden wurde können wir zu ihrer Vorgeschichte nichts sagen.
Er ist gut verträglich mit Artgenossen und nicht scheu. Das Laufen an der Leine kennt er bisher nicht so gut, aber Zsuzsa sagt, dass sie es schnell erlernen kann wenn man dran bleibt.
Wenn Sie sich für einen Hund von unserer Organisation interessieren dann sprechen Sie bitte im Vorfeld mit allen Familienmitgliedern, dem Vermieter und dem Arbeitgeber (sofern der Hund sie zur Arbeit begleiten soll) ob alle damit einverstanden sind.
Der Hund befindet sich zur Zeit noch in Ungarn im Tierheim. Er wird Ihnen bis vor die Haustüre gebracht. Die Kosten dafür richten sich nach dem aktuellen Wohnort und können im Vorfeld erfragt werden. Wir beraten Sie hier gerne.
Er wird vermittelt mit Schutzvertrag und Schutzgebühr (370,00 Euro) nach positiver Vorkontrolle.
Unsere Hunde sind kastriert, entwurmt, geimpft, gechipt und haben einen SpotOn gegen Flöhe und Zecken. Vor der Ausreise werden Sie getestet auf Anaplasmose phagocytophilium, Babesiose canis (Ungarn Stamm), Ehrlichia Canis und Filariose immitis und repens. Sie reisen mit dem EU Heimtierausweis.
Anschrift Tierschutzorganisation:
Zuflucht für Notboxer e.V.
Panzenlaake 74
28279 Bremen
Zuflucht für Notboxer e.V. besitzt eine Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz und garantiert die Durchführung und/oder Dokumentation der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Tiergesundheit vor Abgabe eines Tieres.
Diese tierärztlichen Behandlungen werden in den EU-Heimtierausweis oder Impfpass eingetragen, welchen der neue Besitzer bei Übergabe des Tieres ausgehändigt bekommt.