Attraktives Baugrundstück in Bersenbrück 2.250 m²
26.04.2024
49593 Bersenbrück
Lage des Grundstückes im Raum: Im Norden des Osnabrücker Landes liegt die Stadt Bersenbrück am Flusslauf der Hase.
Der Verwaltungssitz der Samtgemeinde Bersenbrück im niedersächsischen Landkreis Osnabrück liegt in der Stadt Bersenbrück.
Zur Samtgemeinde Bersenbrück gehören die Mitgliedsgemeinden Alfhausen, Ankum, Eggermühlen, Gehrde, Kettenkamp und Rieste, sowie die Stadt Bersenbrück.
Die Stadt Bersenbrück ist mit ihrer Einwohnerzahl von rd. 8.800 die bevölkerungsreichste Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Bersenbrück und erlebt weiterhin einen starken Bevölkerungszuwachs.
Osnabrück, als das nächstgelegene Oberzentrum ist in gut 30 Minuten mit dem PKW zu erreichen.
Der Bahnhof Bersenbrück befindet sich in unmittelbarer Fußnähe zum angebotenen Grundstück und liegt an der Bahnlinie Osnabrück-Oldenburg/Wilhelmshaven.
Ebenso wird der Versorgungsbereich täglich durch Buslinien unterschiedlicher Streckenführungen bedient. Die Haltestellen befinden sich in unmittelbarer Nähe zu dem angebotenen Grundstück.
Durch die gute verkehrliche Anbindung über den Bundesstraßen B 214 und B 68 ist die nahegelegene Bundesautobahn A 1 über die Anschlussstelle Holdorf, Neuenkirchen-Vörden und Wallenhorst optimal erreichbar.
Lage des Grundstückes in BSB:
Das in Rede stehende Grundstück liegt im zentralen Versorgungsbereich der Stadt Bersenbrück.
Die wichtigsten Infrastruktureinrichtungen liegen in der unmittelbaren Umgebung wie z.B. verschiedene Einzelhandelsgeschäfte, Bäckereien, Ärzte, Zahnärzte, Apotheken sowie die Kreissparkasse, die Volksbank und die OLB. Nördlich und südlich des Grundstückes sind Wohnbebauungen vorherrschend.
Städtebau/Planungsrecht: Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der Bebauungspläne Nr. 83 „Lindenstraße West“ und Nr. 8b „Lindenstraße III“. Gemäß laufender Nr. 5 der Festsetzung sind im Kerngebiet Wohnungen nur oberhalb des Erdgeschosses zulässig. Ausnahmen sind möglich.
Für den rückwärtigen Bereich weist der Bebauungsplan Nr. 8b eine „Mischgebietsfläche“ aus. Die Grundstücksfläche ist als Fläche für Nebenanlagen (Stellplätze) geeignet.
Bodenbeschaffenheit: Das Grundstück war vor Abbruch (bis auf den rückwärtigen Teil = Stellplätze) mit Hotel- und Gastronomie bebaut.
Die Bodenbeschaffenheit und Tragfähigkeit des Bodens sind nicht bekannt.
Stellplätze: Stellplätze sind in Abhängigkeit der beabsichtigten Nutzung im erforderlichen Umfang im rückwärtigen Teil des angebotenen Grundstückes vorhanden.
Die Stadt Bersenbrück fordert bei:
Wohneinheiten 50-130 m² 1,5 Stellplätze
Sonstiges: Das Grundstück sollte zeitnah mit einem Gebäude bebaut werden, welches sich in das städtebauliche Umfeld einfügt. Der beabsichtigte Nutzen ist hier von Bedeutung.
Eine differenzierte Beplanung auf dem Grundstück kann in Absprache mit der Stadt Bersenbrück möglich sein.
Kaufpreis: Der Verkauf des angebotenen unbebauten Gundstücks erfolgt zu einem Richtpreis von 375,- €/m² vollerschlossen. Die Kaufpreisfälligkeit wird im Zuge des Kaufvertrages detailliert geregelt.
Zusätzlich fallen folgende Kosten an, u.a. für
• Kosten des Vertrages und die seiner Durchführung sowie Grunderwerbsteuer
• ggf. für weitergehende Vermessungen
• Kosten für die Anpassung der öffentlichen Verkehrsfläche an die Neubebauung, wie
z.B. das Verlegen von Straßenbeleuchtung etc.
Provision: provisionsfrei
Der Verwaltungssitz der Samtgemeinde Bersenbrück im niedersächsischen Landkreis Osnabrück liegt in der Stadt Bersenbrück.
Zur Samtgemeinde Bersenbrück gehören die Mitgliedsgemeinden Alfhausen, Ankum, Eggermühlen, Gehrde, Kettenkamp und Rieste, sowie die Stadt Bersenbrück.
Die Stadt Bersenbrück ist mit ihrer Einwohnerzahl von rd. 8.800 die bevölkerungsreichste Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Bersenbrück und erlebt weiterhin einen starken Bevölkerungszuwachs.
Osnabrück, als das nächstgelegene Oberzentrum ist in gut 30 Minuten mit dem PKW zu erreichen.
Der Bahnhof Bersenbrück befindet sich in unmittelbarer Fußnähe zum angebotenen Grundstück und liegt an der Bahnlinie Osnabrück-Oldenburg/Wilhelmshaven.
Ebenso wird der Versorgungsbereich täglich durch Buslinien unterschiedlicher Streckenführungen bedient. Die Haltestellen befinden sich in unmittelbarer Nähe zu dem angebotenen Grundstück.
Durch die gute verkehrliche Anbindung über den Bundesstraßen B 214 und B 68 ist die nahegelegene Bundesautobahn A 1 über die Anschlussstelle Holdorf, Neuenkirchen-Vörden und Wallenhorst optimal erreichbar.
Lage des Grundstückes in BSB:
Das in Rede stehende Grundstück liegt im zentralen Versorgungsbereich der Stadt Bersenbrück.
Die wichtigsten Infrastruktureinrichtungen liegen in der unmittelbaren Umgebung wie z.B. verschiedene Einzelhandelsgeschäfte, Bäckereien, Ärzte, Zahnärzte, Apotheken sowie die Kreissparkasse, die Volksbank und die OLB. Nördlich und südlich des Grundstückes sind Wohnbebauungen vorherrschend.
Städtebau/Planungsrecht: Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der Bebauungspläne Nr. 83 „Lindenstraße West“ und Nr. 8b „Lindenstraße III“. Gemäß laufender Nr. 5 der Festsetzung sind im Kerngebiet Wohnungen nur oberhalb des Erdgeschosses zulässig. Ausnahmen sind möglich.
Für den rückwärtigen Bereich weist der Bebauungsplan Nr. 8b eine „Mischgebietsfläche“ aus. Die Grundstücksfläche ist als Fläche für Nebenanlagen (Stellplätze) geeignet.
Bodenbeschaffenheit: Das Grundstück war vor Abbruch (bis auf den rückwärtigen Teil = Stellplätze) mit Hotel- und Gastronomie bebaut.
Die Bodenbeschaffenheit und Tragfähigkeit des Bodens sind nicht bekannt.
Stellplätze: Stellplätze sind in Abhängigkeit der beabsichtigten Nutzung im erforderlichen Umfang im rückwärtigen Teil des angebotenen Grundstückes vorhanden.
Die Stadt Bersenbrück fordert bei:
Wohneinheiten 50-130 m² 1,5 Stellplätze
Sonstiges: Das Grundstück sollte zeitnah mit einem Gebäude bebaut werden, welches sich in das städtebauliche Umfeld einfügt. Der beabsichtigte Nutzen ist hier von Bedeutung.
Eine differenzierte Beplanung auf dem Grundstück kann in Absprache mit der Stadt Bersenbrück möglich sein.
Kaufpreis: Der Verkauf des angebotenen unbebauten Gundstücks erfolgt zu einem Richtpreis von 375,- €/m² vollerschlossen. Die Kaufpreisfälligkeit wird im Zuge des Kaufvertrages detailliert geregelt.
Zusätzlich fallen folgende Kosten an, u.a. für
• Kosten des Vertrages und die seiner Durchführung sowie Grunderwerbsteuer
• ggf. für weitergehende Vermessungen
• Kosten für die Anpassung der öffentlichen Verkehrsfläche an die Neubebauung, wie
z.B. das Verlegen von Straßenbeleuchtung etc.
Provision: provisionsfrei