Objektbeschreibung: Bei der einstöckigen Doppelhaushälfte handelt es sich um eine ansprechende Immobilie in Langenhanshagen. Das Objekt verfügt über vier Zimmer. Das Haus wurde 1947 erbaut, kann auch als Zweitwohnsitz genutzt werden und wird per Gas-Heizung beheizt. Ein Kellerraum steht Ihnen außerdem zur Verfügung. Das Dach wurde vor 10 Jahren neu gedeckt und die Sanierung erfolgt nach und nach seit den 90iger Jahren. Die Fußböden sind teilweise mit Fliesen oder Teppichböden belegt. Besonders toll ist die großzügige Grundstücksgröße von ca. 1000 Quadratmetern. Ein separates 300 qm großes Gartengrundstück ist ca. 50m vom Haus entfernt – hier sind die Hobbygärtner gefragt!
Der ausgeschriebene Preis basiert auf Verhandlungsbasis!
Lagebeschreibung: Langenhanshagen ist ländlich gelegen und gehört zur Gemeinde Trinwillershagen. Trinwillershagen ist ein kleiner Ort, entlang der B105, der u.a. Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf, ärztliche Versorgung, Kinderbetreuung und eine Gaststätte zu bieten hat. Die Hansestädte Rostock, Stralsund und Greifswald sowie die kleineren Städte Ribnitz-Damgarten und Barth sind gut zu erreichen. Trinwillershagen liegt mitten in der Natur und bietet somit tolle Möglichkeiten für Radtouren, aber auch für Paddeltouren, Spaziergänge und Angelausflüge. Die Halbinsel Fischland-Darß-Zingst mit den traumhaften Sandstränden erreicht man in ca. 30 Autominuten.
Raumaufteilung: im EG befindet sich ein Flur, eine Küche mit EBK, ein großes Wohnzimmer, ein Schlafzimmer sowie ein Bad mit Dusche
im OG befinden sich zwei weitere Schlafzimmer und der Zugang zum Dachboden
großer Keller, großes Grundstück, Gartengrundstück ca. 50 m vom Haus entfernt
auf dem Hof befindet sich ein Tank für Flüssiggas, sowie eine Klärgrube
Besichtigungstermine: Das Angebot ist unverbindlich, freibleibend und nur für den
Interessenten bestimmt. Irrtum und Zwischenverkauf
vorbehalten. Für die gemachten Angaben wird keine Gewähr
übernommen.
Termine nach Vereinbarung
Provision: 3% Käuferprovision zzgl. MwSt., verdient und fällig mit Beurkundung des notariellen Kaufvertrages. Der Immobilienmakler hat einen provisionspflichtigen Maklervertrag mit dem Verkäufer in gleicher Höhe abgeschlossen.