Zuckerschnute Cinnamone sucht liebe Menschenseele(n)
Alter gemäss Pass: 03/25
Rasse: EKH
Farbe: rot getigert
Geschlecht: männlich
Kastriert: ja
Impfungen: vollständig (Tollwut, Mehrfachimpfung)
Krankheiten: negativ auf FIV und Felv getestet; vermutlich chronischer Katzenschnupfen
Verträglich mit Katzen: ja
Verträglich mit Hunden: ja
Kinderfreundlich: ja
Freigänger/Wohnungshaltung: Wohnungshaltung mit gesichertem Balkon, Gehege oder gesicherter Freigang
Charakter: Cinnamone und seine Schwester Anne Bonny hatten einen schwerten Start ins Leben. Sie wurden verwaist und mit Katzenschnupfen infiziert aufgefunden. Jedoch hatten sie das große Glück, bei unserer tollen Pflegemama Ines liebevoll aufgenommen und aufgepäppelt zu werden. Cinnamone ist ein tolles Kitten: lebendig und verschmust. Leider leidet er womöglich unter chronischem Katzenschnupfen, er ist aber ein großer Kämpfer und möchte leben und vor allem gliebt werden. Es wäre toll, wenn er zusammen mit seiner Schwester Anne Bonny adoptiert werden könnte. Grundsätzlich kann er aber auch in einen Mehrkatzenhaushalt vermittelt werden, in welchem alle vorhandenen Katzen gegen Katzenschnupfen geimpft bzw. auch an Schnupfen erkrankt sind. In einem liebevollen, sich sorgendem Zuhause kann sich sein Immunsystem prima entwickeln, und er kann der Krankheit die Stirn bieten.
Wer hat ein warmes Bettchen für unseren kleinen Zimtstern?
Selbstverständlich werden alle unsere Fellkinder vor der Ausreise vom Amtstierarzt gecheckt. Trotzdem können gesundheitliche Probleme schlummern, die erst später auftreten.
Geeignet für: alle Katzenliebhaber, die die Zeit und Geduld haben, eine junge Katze zu erziehen und sie ein Leben lang artgerecht zu halten.
Aufenthaltsort: 64665 Alsbach
Vermittlung: nach positiver Vorkontrolle über Fellkinder in Not e.V. mit Schutzvertrag
Stand Steckbrief: 02.08.2025
Zerschfabienne@gmail.com
Kontakt: Fabienne Zersch
Anschrift Tierschutzorganisation:
Fellkinder in Not e.V.
Postfach 02
97276 Margetshöchheim
Fellkinder in Not e.V. besitzt eine Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz und garantiert die Durchführung und/oder Dokumentation der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Tiergesundheit vor Abgabe eines Tieres.
Diese tierärztlichen Behandlungen werden in den EU-Heimtierausweis oder Impfpass eingetragen, welchen der neue Besitzer bei Übergabe des Tieres ausgehändigt bekommt.