Zanzi heisst unsere kleine Zuckerpuppe.
Jung, gutaussehend, gutgelaunt und kontaktfreudig steht in der Kurzbeschreibung der süßen Knutschkugel. Uns ist zwar völlig schleierhaft, wie man so einen Hund abgeben kann, aber das ist natürlich Zanzis Chance ein Leben als geliebter Familienhund leben zu können. Weshalb Zanzi abgegeben wurde wissen wir nicht, vielleicht ist sie jagdlich nicht ambitioniert genug, vielleicht ist sie auch einfach nur überzählig. Jagdtrieb wird sicher vorhanden sein und Zanzi muss in jedem Fall an der Schleppleine bleiben bis der Rückruf sitzt. Da die Segugi maremmani bewusst so gezüchtet wurden nicht abrufbar zu sein und selbstständig den Wildspuren nachzugehen, ist es keine Frage der Erziehung oder Bindung, ob Zanzi abrufbar werden wird. Maßgeblich ist allein, wie stark ihr angeborener Trieb ausgeprägt ist. Die Bereitschaft sie gegebenenfalls dauerhaft an der Leine zu sichern, ist Voraussetzung für eine Übernahme.
Zanzi ist eine typische Segugia Maremmano, lebhaft, unerschrocken, empathisch, kinderlieb, kontaktfreudig und einfach gern mit ihren Menschen unterwegs.
Der ideale Hund für Sie und Ihre Couch ?super!!
Zanzi ist gechipt, geimpft und auf Leishmaniose und Filarien negativ getestet.
Bei Interesse schicken Sie mir per WhatsApp oder E-Mail eine kurze Beschreibung Ihrer Lebensumstände und hinterlassen Sie eine Telefonnummer für unseren Rückruf.
Kontakt
Diana Vogt
diana@hundehilfe-toskana.de
015904129461 (Keine Anrufe. Bitte Whatsapp oder Sms zur Terminabsprache)
Allgemeine Information: Bitte beachten Sie, dass unsere Vermittlungstiere die im Text angegebenen Untersuchungen vorweisen. Für darüberhinausgehende Gesundheitsfragen können wir keine Gewähr übernehmen. Potentielle Tierarztkosten (z.B.Zahnstein, Ohrenentzündungen, OP-Folgen, uns nicht bekannte internistische Krankheiten, o.ä.) sind vom neuen Halter zu tragen. Wir bitten um Verständnis.
Anschrift Tierschutzorganisation:
Hundehilfe Toskana e.V.
Pilziggrundstraße 85
97076 Würzburg
Hundehilfe Toskana e.V. besitzt eine Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz und garantiert die Durchführung und/oder Dokumentation der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Tiergesundheit vor Abgabe eines Tieres.
Diese tierärztlichen Behandlungen werden in den EU-Heimtierausweis oder Impfpass eingetragen, welchen der neue Besitzer bei Übergabe des Tieres ausgehändigt bekommt.