Willkommen in Ihrem neuen Zuhause inmitten der charmanten Ortschaft Stockheim, einem Ortsteil von Bad Wörishofen! Dieses großzügige Einfamilienhaus beeindruckt mit einer Wohnfläche von ca. 260 m² und bietet mit seinen 7 Zimmern, 3 Badezimmern und 2 Küchen genug Platz für Familien.
Dieses Haus ist in einem sehr guten und äußerst gepflegten Zustand und bietet modernen Komfort und ein hochwertiges Ambiente. Ein besonderes Highlight für Autofahrer und Hobbyschrauber ist das große Garagengebäude mit Platz für bis zu drei Fahrzeuge. Zusätzlich stehen mehrere Außenstellplätze zur Verfügung. Der ansprechend angelegte Garten mit viel Platz lädt zu geselligen Runden und entspannten Stunden im Freien ein. Zwei Terrassen und zwei Balkone erweitern den Wohnraum nach draußen und bieten perfekte Rückzugsorte zu jeder Tageszeit. Im Untergeschoss wartet ein ganz besonderer Wellnessbereich auf Sie, der mit einer Sauna und weiteren Annehmlichkeiten ideal zur Entspannung dient. Die Immobilie bietet zudem durch das noch nicht ausgebaute Dachgeschoss ein enormes Potenzial zur Erweiterung, falls noch mehr Wohnraum benötigt ist.
Diese Immobilie wird als Kapitalanlage veräußert. Für die derzeitige Eigentümerin wird ein lebenslanges Nießbrauchrecht im Grundbuch eingetragen. Dadurch erhalten Sie die Möglichkeit, die Immobilie zu einem deutlich vergünstigten Kaufpreis zu erwerben. Die Eigentümerin (59 Jahre alt) bewohnt das Objekt weiterhin und übernimmt sämtliche Instandhaltungskosten.
Marktwert der Immobilie: 920.000,- €
Kaufpreis: 495.000,- € (zzgl. 3,57% Prov. inkl. Mwst. auf den Marktwert)
Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesem Angebot um eine reine Kapitalanlage handelt. Eine Eigennutzung ist erst nach Ablauf bzw. Löschung des Nießbrauchrechts möglich.
Was bedeutet Nießbrauch?
Für die jetzige Eigentümerin wird ein lebenslanges Nießbrauchrecht an erster Rangstelle in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen. Während der Dauer dieses Rechts bleiben die jetzige Eigentümerin wirtschaftlich verantwortlich und tragen alle laufenden Aufwendungen für die Immobilie.
Der Erwerber wird als juristischer Eigentümer in Abteilung I des Grundbuchs eingetragen. Eine Nutzung der Immobilie durch den Käufer ist erst nach Beendigung des Nießbrauchrechts realisierbar.