12.08.2025
34434 Borgentreich (Orgelstadt)
Zum Verkauf steht ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung in der Kernstadt von Borgentreich. Das Objekt befindet sich in der Rischstraße 15 / Gemarkung 15 / Flurstück 1403. Das Grundstück ist 447 qm groß. Die Bruttogrundfläche vom Haus beträgt ca. 692 qm.
Das Wohnhaus ist im Jahr 1920 errichtet worden. Es besteht aus einem zweischaligem Vollziegelmauerwerk. Die Innenwände sind aus Fachwerk. Das Haus ist Teilunterkellert mit drei Kellerräumen und einer Toilette. Die Wohnfläche beträgt ca. 185 qm. Das Erdgeschoss besteht aus dem Eingangsbereich mit Flur, Küche, Wohnzimmer, Schlafzimmer, Bad und Waschküche. In der ersten Etage befinden sich der Flur der Zugang zum Balkon mit Gartenausblick hat, zwei Schlafzimmer, ein Kinderzimmer und ein großes Wohnzimmer mit einer Toilette. Das Dachgeschoss besteht aus Flur, Sauna mit Dusche und einem Ruheraum sowie einem, noch nicht ausgebautem Wohnraum. Die drei Wohnräume im Erdgeschoss verfügen über 3-fach Verglasung. Die Haustür ist im letzten Jahr erneuert worden. Von der Waschküche im Erdgeschoss hat man Zugang zur Garage mit Heizungsraum bzw. Werkstatt und Abstellraum. Außerdem befindet sich in dem Bereich noch eine Toilette. Aus der Waschküche kommt man auch auf die Terrasse und in den Garten. Im Garten befindet sich ein kleines Holzhaus. Außerdem kann zum schnellen Surfen ein Glasfaseranschluss genutzt werden.
Im Jahr 1995 wurde die Einliegerwohnung mit ca. 80 qm in die Wirtschaftsräume gebaut. Die Fenster sind 2-fach Verglast. Die Haustür befindet sich an der Neutorstraße. Von dort gelangt man über eine Treppe zur Wohnungstür in der ersten Etage. Die erste Etage beinhaltet Flur, Küche, Wohnzimmer und Bad. Im Dachgeschoss befinden sich Flur, ein Schlafzimmer und ein Kinderzimmer. Die Küche bietet Zugang zum Balkon und von dort aus über eine Stahltreppe Zugang zum Garten. Im Erdgeschoss befinden sich außerdem der Heizungsraum und die Garage. Bei einem Kauf ist zu beachten, dass die Einliegerwohnung fest Vermietet ist, und das Mietverhältnis laut Gesetzgebung auf den Käufer übertragen wird.
Wohnhaus und Einliegerwohnung werden mit jeweils einer Gastherme sowie Heizkörpern beheizt.