In Unterlüß (Gemeinde Südheide), Starlohsstraße 10 B, wird ein Bungalow mit einer Wohn-/Nutzfläche von rd. 182 m², verteilt auf eine Küche, ein Wohn-, ein Schlafzimmer und ein Gäste- oder Bürozimmer sowie mehreren Bädern zum Verkauf angeboten.
Da der Voreigentümer Rollstuhlfahrer war und der Bungalow nach seinen Bedürfnissen im Jahr 1992 neu errichtet wurde, ist das Objekt alters- bzw. rollstuhlgerecht erbaut worden, dazu zählen z. B. extra breite Innentüren, zwei barrierefreie Badezimmer mit Bodenabläufen in den Duschen. Ein Bad ist direkt vom Schlafzimmer zugänglich ("en suite"). Dazu gibt es ein separates Gäste-WC, eine sehr großzügige Garage mit elektrischem Sektionaltor (bedienbar über eine Fernbedienung) eines Markenherstellers. So können Sie mit Ihrem PKW ohne auszusteigen in die Garage fahren, Ihre Einkäufe "trockenen Fußes" ausladen und mit wenigen Schritten im Hauswirtschaftsraum ablegen.
Zudem ist das Haus mit Außenrollläden ausgestattet, die überwiegend elektrisch betrieben werden.
Die große Terrasse auf der Rückseite des Hauses ist sogar vom Schlafzimmer aus direkt zu erreichen. Eine elektrisch bedienbare Markise spendet bei Bedarf Schatten. Ohne Umwege gelangt man vom Garten in die Garage, da rückwärtig noch eine Nebeneingangstür verbaut wurde. Dies hat den Vorteil, dass die Garage als "Schleuse" nach einem Garteneinsatz dienen könnte.
Der Garten ist pflegeleicht gestaltet - hier wäre noch "Luft nach oben". Das Dachgeschoss wurde nicht ausgebaut.
Trotz des grundsätzlich gepflegten Zustands sollten kleinere Reparatur-/Modernisierungsarbeiten vorgenommen werden. Diese und weitere Informationen liefere ich Ihnen gern in einem Besichtigungstermin, den Sie bitte mit mir persönlich vereinbaren wollen.
Der Verkauf wird im Rahmen eines Gebotsverfahrens durchgeführt. Die Ausschreibung des Objekts ist für das Land Niedersachsen lediglich eine öffentliche, unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Das Land behält die volle Entscheidungsfreiheit darüber, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen die Vergabe erfolgt. Das Land behält sich auch vor, die Höchstbietenden zu Nachgeboten aufzufordern und einen Nachweis über die Finanzierung zu verlangen. Gesetzte Fristen sind grundsätzlich keine Ausschlussfristen. Bis zum Vorliegen eines unterschriftsreif ausgehandelten Kaufvertragsentwurfs und fester Vereinbarung eines Beurkundungstermins können höhere Angebote berücksichtigt werden. Der vereinbarte Kaufpreis muss grundsätzlich spätestens am Tage der Beurkundung auf dem Konto des Landes eingegangen sein. Sind alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, erfolgt die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch; erst mit dem Grundbucheintrag ist der Käufer Eigentümer der Immobilie.
Die Finanzierbarkeit des Startpreises über 220.000 € ist bitte zu Beginn des Gebotsverfahrens durch eine Bankbestätigung o. ä. nachzuweisen.